Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Der Paritätische Gesamtverband titulierte in seinem Armutsbericht 2020 („Gegen Armut hilft nur Geld“) dass der Wiederanstieg der Armut mit 15,9 Prozent in Deutschland einen historischen Höchstwert erreichte. Besonders Länder wir Hessen seien betroffen. Besonders Rentner/innen und Pensionäre/innen ebenso. In Hessen sei die Armutsquote von 12,7 (2005) auf 16,1, Prozent gestiegen. Der Ausbruch der Corona Krise dürfte diesen Trend nochmals spürbar beschleunigen.Corona haben die jahrelang verharmloste und verdrängte Probleme der Wohnraumversorgung öffentlich gemacht.

In Hessen habe die Armut um über 34 Prozent zugenommen- ein deutschlandweiter Spitzenwert.

Im Rhein Main Gebiet stieg die Armutsquote von 10,5 auf 15,3. Rhein Main zählt somit zu der Region mit dem fünftgrößten Zuwachs an Armut in Deutschland. Der Paritätische Armutsbericht stützt sich auf einen Mikrozensus des Stat. Bundesamtes. Angaben von Gemeinden und Landkreisen seien nicht möglich. Daher fragt DIE LINKE nach.

 

Anmerkung: Alle Daten des Armutsbericht 2020 des Paritätischen Gesamtverbandes sind Daten zum Stichtag 31.12.2019.

In der Anfrage 2920-2020/DaDi wurden die Daten – wenn vorhanden - von 2015 bis einschließlich 31.12.2019 bereits geliefert. Aus diesem Grund werden in dieser Anfrage nur noch die Daten für das Jahr 2020 – soweit sie gesichert vorliegen – angegeben

 

 

  1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mussten Stand 31.12.2019 und Stand 31.12.2020

-          einen Eurobetrag bis 50 €

 

-          einen Eurobetrag bis 100 €

 

-          einen Eurobetrag bis 200 €

 

-          einen Eurobetrag über 200 €

 

für die nicht anerkannten Mieten im SGB XII – im SGB II – im Asylblg aus ihren Sozialleistungen drauf zahlen. Wir bitten bei diesen Angaben um Benennung der 23 Kreiskommune – in welchen Kommunen/Gemeinden leben wie viel Bürger, die aus ihren Sozialleistungen welche o.g. Beträge drauf zahlen müssen?

 

Bedarfsgemeinschaften mit Zuzahlung zur Miete aus dem SGB II:

 

 Zuzahlung zur KdU

bis 50€

bis 100€

bis 200€

über 200€

Gesamtergebnis

Alsbach-Hähnlein

9

5

2

16

Babenhausen

30

16

11

7

64

Bickenbach

3

2

8

4

17

Dieburg

20

13

11

6

50

Eppertshausen

16

10

12

5

43

Erzhausen

10

3

7

1

21

Fischbachtal

1

2

3

Griesheim

13

18

21

18

70

Groß-Bieberau

9

7

10

26

Groß-Umstadt

18

18

18

7

61

Groß-Zimmern

18

24

20

11

73

Messel

2

1

1

4

Modautal

4

3

1

2

10

Mühltal

10

4

2

3

19

Münster

21

16

15

9

61

Ober-Ramstadt

16

12

9

5

42

Otzberg

3

5

4

12

Pfungstadt

21

29

29

11

90

Reinheim

13

23

23

6

65

Roßdorf

13

8

8

9

38

Schaafheim

12

5

9

3

29

Seeheim-Jugenheim

8

6

4

2

20

Weiterstadt

24

28

31

10

93

Gesamtergebnis

293

257

258

119

927

 

Bedarfsgemeinschaften mit Zuzahlung zur Miete aus dem SGB XII:

Hier sind die Zahlen so gering (unter/gleich drei), dass sie aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden können.

 

  1.  

a)      Wie viele Menschen im Landkreis Darmstadt Dieburg erhielten jeweils zu den Stichtagen 31.12. in den Jahren 2015 bis 2020 Leitungen nach dem SGB II – dem SGB XII – dem Asylblg und dem Wohngeld ?

 

Zum 31.12.2020 erhielten insgesamt 3.250 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen.

1.722 Personen waren zum 31.12.2020 leistungsberechtigt nach dem AsylbLG. 14.241 Personen erhielten Leistungen nach dem SGB II. Insgesamt 3.346 Personen erhielten Wohngeld.

 

b)      Wie viele erhielten Leistungen bezüglich der Kosten der Unterkunft von 31.12.2015 bis 31.12.2020?

 

Im SGB II hatten 6.548 Personen einen Zahlungsanspruch auf Kosten der Unterkunft.

Insgesamt wurden bei 3.052 Leistungsberechtigten des SGB XII Kosten der Unterkunft berücksichtigt.

 

c)      In wie vielen Fällen wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung die für die Leistungsberechtigte tatsächlich angefallen sind,im Zeitraum 31.12.2015 bis 31.12.2020 nicht übernommen ?

Es gibt keine Fälle, in denen tatsächlich angefallene Kosten der Unterkunft (KdU) nicht übernommen wurden, sofern insgesamt ein SGB II - Leistungsanspruch bestand.

In insgesamt 227 Fällen im SGB XII.

 

d)     Wie viele BG,s mit Kindern unter 18 Jahren betraf dies in o.g. Zeitraum ?

Insgesamt waren davon 4 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren im SGB XII betroffen

Siehe Antwort 2c)für das SGB II

 

e)      2015 betrug die Gesamthöhe der nicht übernommenen KDU 1.919.094 – 2016 1.623.589 €– 2017 1.812.087 €– 2018 = 2.131.558 €. Wie hoch war der Betrag Stand 31.12.2019(Januar 2019 bis 9/19 = 1.410,875,93 €) und 31.12.2020?

 

Januar bis Dezember 2019: 1.853.932 Euro

Januar bis Dezember 2020: 1.783.679 Euro im Bereich des SGB II.

 

f)       In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffenen BG tatsächliche Kosten nicht übernommen?

2015 = 1.071,57 € - 2016 = 959,99 € 2017 = 962,69 € - 2018 = 968,66 € und 2019 1 bis 9 in Summe 744,89 €.

Wie hoch sind nun die Zahken 1- 12 = 2019 und in 2020 ?

 

Januar bis Dezember 2019: 1.004 Euro

Januar – Dezember 2020: 1.060 Euro im Bereich des SGB II.

 

  1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II – SGB XII – Asylblg und Wohngeldbezug im Landkreis Darmstadt Dieburg waren Stand 31.12.2020 im Leistungsbezug..(Analog der Anfrage 2920-2020) ?

 

Siehe Tabelle Anlage 1

 

  1. Wie viele Bürger des Landkreises Darmstadt Dieburg haben im SGB II – SGB XII – dem Asylblg und Wohngeld Kürzungen wegen Überzahlungen, Schulden , Darlehensrückzahlkungen – Sanktionen etc Kürzungen der Sozialleistungen Stand 31.12.2020 erhalten ?

 

SGB II

Zum Stichtag 31.12.2020 hatten 1.542 Bedarfsgemeinschaften verminderte Auszahlungen, davon 1.518 aufgrund von Überzahlungen und Darlehensrückzahlungen und 24 aufgrund von Sanktionen.

 

SGBXII

Im Dezember 2020 wurden in insgesamt 337 Fälle aus dem Rechtskreis des SGB XII Aufrechnungen wegen zu Unrecht gewährter Leistungen und Rückzahlungen gewährter Darlehen vorgenommen. Sanktionen erfolgten in keinem Fall.

 

AsylbLG

Im Dezember 2020 wurden in 53 Fällen (103 Personen) Leistungen einbehalten oder zurückgefordert. Eine Aufteilung nach einzelnen Gründen ist nicht möglich. In zwei Fällen wurden nach $1a AsylbLG Sanktionen verhängt.

 

Wohngeld

Aus dem Rechtskreis des Wohngeldgesetzes wurden im Dezember 2020 in sechs Fällen Kürzungen wegen Überzahlungen vorgenommen.

 

  1. Wie viele Bürger des Landkreises Da/Di suchen Sozialwohnungen bzw sind als solche gemeldet? Bitte Angabe nach einzelnen Kommunen /Gemeinden?

 

Siehe Tabelle Anlage 3

 

  1. Wie entwickelte sich die Kreis – und Schulumlage je Kommune von 2011 bis 2021 (2021 Planzahlen)?

 

Siehe Anlage „Kreisumlage“.

 

  1. Wie viele sogenannte Aufstocker – Menschen die arbeiten und Sozialleistungen beziehen, gab es im SGB II – Stand 31.12.2020?

 

Zum Stichtag (Daten mit verkürzter Wartezeit T-0)waren es 2.192 Personen, welche über nicht bedarfsdeckende Einkommen verfügten und somit Anspruch auf ergänzende Leistungen im SGB II hatten.

 

  1. Wie viele Kinder (Stand 31.12.2020) bezogen im Landkreis Darmstadt Dieburg Leistungen nach dem SGB II ( das sogenannte Sozialgeld) – dem SGB XII – dem Asylblg und dem Wohngeld ? Bitte nach Altersgruppen 0 – 5 Jahren / 6 – 13 Jahren // 14-17 Jahren // 18-24 Jahren in den 23 Kommunen des Landkreises?

 

Siehe Tabelle Anlage 2

 

  1. Wie entwickelte sich die Kinderarmut – Stand 31.12.2020 – im allgemeinen und im Besonderen im Vergleich zu den benachbarten Landkreisen ODW – GG – Stadt Darmstadt – und Bergstraße?

 

Ein Vergleich der Kinderarmut – gemessen an Bedarfsgemeinschaften gem. SGB II – zwischen     dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und den benachbarten Landkreisen kann folgender Tabelle entnommen werden: 

 

Landkreis

Bestand BG

BG mit einem Kind

BG mit zwei Kindern

BG mit drei Kindern und mehr

BG mit mindestens einem Kind

Anteilig an Bestand BG

Darmstadt-Dieburg

7.178

1.184

885

657

2.726

38,0%

Stadt Darmstadt

6.978

1.102

868

675

2.645

37,9%

Odenwaldkreis

2.463

443

313

225

981

39,8%

Bergstraße

7.141

1.031

798

620

2.449

34,3%

Groß-Gerau

9.078

1.553

1.300

988

3.841

42,3%

Quelle: Eigene Darstellung der Jugendhilfeplanung in Anlehnung an die ausgewerteten Ergebnisse der Bundesagentur für Arbeit (Berichtsmonat: November 2020). Der Berichtsmonat November zeigt die Daten August 2020 –  nach einer Wartezeit von 3 Monaten.

Die Anteile der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind an allen Bedarfsgemeinschaften sind mit der Ausnahme Groß-Gerau in den untersuchten Landkreisen in einer ähnlichen Größenordnung und bewegen sich zwischen 34,3% und 39,8%.

--------

Anmerkung durch die Jugendhilfeplanung:

Die Zahlen wurden aus der Statistik-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Dies hat zwei Gründe: Erstens ist für eine Vergleichbarkeit der Landkreise die gleiche Datenquelle notwendig. Üblicherweise würden wir an dieser Stelle die Daten für den Landkreis bei der Kreisagentur für Beschäftigung nachfragen, aber dies würde die Vergleichbarkeit zwischen den Landkreisen statistisch beeinflussen. Zweitens liegen die Zahlen immer nach einer Wartezeit von 3 Monaten vor.

 

  1. In der Vorlage 2920 – 2020 wurde berichtet, dass Ergebnisse des Koordinierungsgremiums – runder Tisch gegen Kinderarmut Ende 2020 mit Handlungsempfehlungen dem Kreistag berichtet.

Was sind die Gründe, dass diese Ergebnisse des runden Tisches gegen Kinderarmut _ eingebracht im März 2021 – heute immer noch nicht vorliegen.

 

Das Jahr 2020 war durch die Corona-Pandemie geprägt. Aus diesem Grund konnten nicht alle vorgesehenen Treffen des Runden Tisches Kinderarmut stattfinden. Über die bisherigen Ergebnisse hat die Sozial- und Jugenddezernentin in den Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung, Generationen und Soziales fortlaufend berichtet. Die endgültigen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden im Laufe des Jahres 2021 dem Kreistag vorgelegt..

 

  1. Im Juli 2019 wurde unter der Leitung von Rosemarie Lück ein Bericht „Zur Kinderarmut im Landkreis Darmstadt Dieburg „ mit Hilfe des Jugendamtes und der Jugenhilfeplanung vorgelegt.

 

o   mit wie vielen Exemplaren wurde dieser Bericht veröffentlicht ?

 

o   welche Kosten fielen(wohl im Haushalt 2019) auf welcher Kostenstelle zur Erstellung dieses Berichtes an ?

 

Der Bericht wurde digital veröffentlicht. Einige ausgedruckte Exemplare wurden den Kreisgremien zur Verfügung gestellt.

 

  1. Gibt es eine nachhaltige Info über den bestehenden sozialen Wohnungsbau (Stand 31.12.2020) im Landkreis Darmstadt Dieburg?

 

Siehe Tabelle Anlage 3

 

  1. Wie viele soziale Wohnungen mit öffentlicher Förderung – Stand 31.12.2020- exisitierten im Landkreis Darmstadt Dieburg ? (Bitte entsprechende Anfrage bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank stellen)

 

Mietpreisgebundenen Wohnungsbestand gem. Anfrage 2920-Stand 31.12.2029 - wie folgt:

 

Stand 31.12.2014                                3227 Wohnungen

Stand 31.12.2029                                2626 Wohnungen

 

Neu in die Förderung aufgenommenen Wohnungen              83 Wohnungen

Aus der Förderung herausgefallenen Wohnungen                  684 Wohnungen

 

  1. Wie viele Sozialwohnungen wurden im Jahr 31.12.2020 in welchen Kommunen/Gemeinden im Landkreis Darmstadt gebaut? (Bitte Kommunen angeben ?

 

Der Bau von Sozialwohnungen obliegt den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

  1. Wer außer dem Bauverein und der gemeinnützigen Baugenossenschaft Dieburg e.V. besitzt wie viele Sozialwohnungen in Da/Di- Stand 31.12.2020?

 

Siehe Antwort auf die nächste Frage.

 

Zur Beantwortung der Frage wurde mit der Anfrage 2920 eine Anfrage bei der Wirtschafts- und Infrasturkturbank gestellt… Zu welchen Ergebnissen führte diese Anfrage ?

 

Die Antwort war in der Anfrage 2920-2020/DaDi bereits gegeben worden. Die WI-Bank hatte folgendes geantwortet: „Eine Aussage bezüglich der jeweiligen Fördernehmers/Kunden kann unter Hinweis auf das Bankgeheimnis sowie des Datenschutzes nicht getroffen werden.

 

Zur Beantwortung der Frage 2920 wurde berichtet, dass die jeweilige Kunde/Förderteilnehmer unter das Bankgeheimnis sowie den Datenschutzes falle. Wie ist zu verstehen, dass diese brisante Frage des sozialen Wohnungsbaus im Landkreis Darmstadt Dieburg derart unbefriedigend beantwortet wird?

 

      Siehe oben.

 

Wie ist zu verstehen, dass diese brisante Frage der Entwicklung des sozialen Wohnungsbaues der Landkreis Darmstadt Dieburg als „untätiger Betrachter“ agiert , weil „nur 8 Kommunen sich an einer kommunaler Wohnugsbaugenossenschaft sich beteiligen möchten?

 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da nicht klar ist, was damit gemeint ist.

 

  1. Am 01.01.2021 wurde - lt. Minister Heil (SPD) „Respektrente für die Lebensleistung – die Grundrente eingeführt.Hierzu fragen wir an

o   wie viel Bezieher des SGB XII sind von dieser „Respektrente für ihre Lebensleistung“ betroffen ?Wie  wirken sich haushalterisch diese „Lebensleistungsrente“ im Landkreis Darmstadt Dieburg bei den Planzahlen SGB XII im Haushalt 2021 und 2022 aus ? (Bitte um Mitteilung der Planzahlen im Vergleich zu den jetzigen Zahlen)

 

Belastbare Daten, wie viele Bezieher des SGBXII einen Anspruch auf die Gewährung des Freibetrages nach § 82a SGBXII haben werden, existieren nicht. Insgesamt ist mit einer geringen Zahl an berechtigten Personen zu rechnen, da die gesetzliche Anforderung von 33 Jahren an Grundrentenzeiten erfüllt werden müssen.

Eine Prüfung der Voraussetzungen ist uns als Sozialhilfeträger nicht möglich, da die Beurteilung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ausschließlich der Deutschen Rentenversicherung obliegt.

Mit ersten Entscheidungen ist frühestens im August diesen Jahres zu rechnen, vermutlich aber erst im Laufe des Jahres 2022. .Aufgrund der Anspruchsvoraussetzungen werden überwiegend Personen mit Leistungen der Grundsicherung im Alter betroffen sein. Da die Leistungen des Vierten Kapitel SGB XII im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung vom Bund erstattet werden, wirkt sich die Grundrente nicht auf die Planzahlen des Haushaltes aus.

 

o   wo soll diese „Lebensleistungsrente oder Resepktrente“ im Landkreis beantragt werden ?

 

Es ist zu unterscheiden zwischen Personen, die staatliche Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, SGB II, Wohngeld) beziehen und Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) sicherstellen können.

Bei Menschen, die nicht auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, prüft der zuständige Rententräger die Anspruchsvoraussetzungen für die Grundrente und gewährt ggf. höhere Leistungen.

Bei Beziehenden von staatlichen Leistungen wird bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Freibetrag auf das Renteneinkommen (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) gewährt.

Bei allen betroffenen Beziehenden von Versicherten- oder Hinterbliebenenrenten wird ein möglicher Freibetrag von Amtswegen geprüft.

In einem mit dem BMAS abgestimmten Verfahren wird bis zum 21.04.2021 für alle Leistungsbeziehenden, die die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt haben könnten, eine Abfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) erstellt.

Von dortiger Stelle erhält die Kreisverwaltung in jedem Fall die Rückmeldung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages erfüllt sind. Der Mehrbedarf wird sodann rückwirkend ab dem 01.01.2021 automatisch nachgezahlt.

Bei allen anderen Rentenbeziehenden, die keine staatlichen Leistungen erhalten, prüft die Rentenstelle, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht.

 

o   wie viel durchschnittlich mehr  für ihre „Respektrente“ erhalten wie viele Rentner/innen (bitte Angaben der Kommunen)im Landkreis Darmstadt Dieburg?

 

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im SGB XII ein Freibetrag auf das Renteneinkommen anerkannt.

Der Freibetrag beträgt gemäß § 82a SGB XII mindestens 100 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 50 von Hundert der Regebedarfsstufe 1 – derzeit 223 Euro (50% von 446 Euro).

 

o   hat die Kreisverwaltung vor , den betroffenen Rentner des SGB XII sowie gleichzeitig deren Umsetzung ihrer „Respektrente“  im Landkreis Darmstadt Dieburg (Antrag bei dem Sozialamt oder Finanzamt) näher zu erläutern ?

 

Durch das o.a. mit dem BMAS abgestimmte Verfahren werden alle potentiell Leistungsberechtigten berücksichtigt und informiert.