Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Kreistag bildet gemäß § 38 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung einen Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten.

 

  1. Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten zum 22. Juni 2021 erfolgt durch Neuwahl am 21. Juni 2021.

 

  1. Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern.

 

  1. Die Bildung erfolgt im Benennungsverfahren gemäß § 33 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung i.V.m. §62 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung.

 

  1. Der Ausschuss wird beauftragt, die Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung vom 13.11.2006 vorzubereiten.