Beschluss:
- Der Kreistag bildet gemäß § 38 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung einen Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten.
- Die Besetzung der Stelle einer/eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten zum 22. Juni 2021 erfolgt durch Neuwahl am 21. Juni 2021.
- Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern.
- Die Bildung erfolgt im Benennungsverfahren gemäß § 33 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung i.V.m. §62 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung.
- Der Ausschuss wird beauftragt, die Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung vom 13.11.2006 vorzubereiten.