Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Hauptsatzung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Der Kreisausschuss

 

(1)        Der Kreisausschuss besteht aus

a)         der Landrätin oder dem Landrat,

b)         der oder dem hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten

c)         einem/einer weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten sowie aus

d)         zwölf ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten