Beschluss:
Die Hauptsatzung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg wird wie folgt geändert:
§ 2 Der Kreisausschuss
(1) Der Kreisausschuss besteht aus
a) der Landrätin oder dem Landrat,
b) der oder dem hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten
c) einem/einer weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten sowie aus
d) zwölf ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten