Beschluss: zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten des Kreises eine Behindertenbroschüre zu erstellen, die Auskunft über die Barrierefreundlichkeit aller öffentlichen Einrichtungen ( auch Hotels und Gaststätten)  im Landkreis gibt. Eine Zusammenarbeit mit der TUD und den Gewerbevereinen der Kommunen ist dabei sicher hilfreich. Zur Barrierefreiheit zählt neben den DIN Normen aus dem Baurecht, auch die Barrierefreiheit im Internet. Hier ist zu überprüfen, ob die Internetauftritt des Landkreises im Sinne des BITV erfüllt sind.