Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg erwirbt im Rahmen des Erprobungs- und Entwicklungs­vor­habens „Ried + Sand“ folgende landwirtschaftliche Grundstücke in den Gemarkungen Alsbach und Pfungstadt:

 

 

Gemarkung

Flur

Nr.

Fläche [m²]

Preis pro m²

Gesamtpreis (gerundet)

Eigentümer/in

 

Alsbach

9

12

8.235

1,90 €

15.646,50 €

Werner Glock

 

Pfungstadt

14

70

6.458

2,00 €

12.916,00 €

Else Katharine Grüning

 

Pfungstadt

14

71

1.826

2,00 €

3.652,00 €

 

Pfungstadt

14

75

5.089

2,00 €

10.178,00 €

Hermine Rossmann

 

Pfungstadt

14

76

4.926

2,00 €

9.852,00 €

Ingeborg Schmidt

 

Pfungstadt

23

22

4.085

2,00 €

8.170,00 €

Ludwig Arnold

 

Pfungstadt

14

84

5.233

2,00 €

10.466,00 €

Erika und Ludwig Jakob Jäger

 

Pfungstadt

14

85

5.083

2,00 €

10.166,00 €

 

Summen:

40.935

 

81.046,50 €

 

 

 

 

Einschließlich der Nebenkosten des Grunderwerbs belaufen sich die Kosten des Grunder­werbs für die vorgenannten Grundstücke auf etwa 90.000,00 €.

 

Der Erwerb erfolgt aus Fördermitteln des Bundesamtes für Naturschutz für das Jahr 2007. Es darf beim Grundstückserwerb ein Vorgriff auf Fördermittel für Folgejahr erfolgen. Für das Jahr 2007 stehen entsprechend dem Bescheid des Bundesamtes für Naturschutz 125.000,00 € für den Grundstückserwerb zur Verfügung.

 

Das bedeutet, dass der Abruf von Fördermitteln des Jahres 2007 bereits im Jahr 2006 mög­lich ist und für die Finan­zierung des oben dargestellten Grundstückserwerbs verwendet werden kann.

 

Der Erwerb dieser Grundstücke erfolgt im Rahmen des Erprobungs- und Ent­wick­lungs­vor­habens in der nördlichen Oberrheinebene (E + E –Projekt; "Ried und Sand", Ver­netzung und Restitution durch extensive Landbewirtschaftung). Sämtliche Kosten für den Erwerb der Grundstücke – ein­schließlich der Nebenkosten des Grunderwerbs - werden durch eine Zuwendung des Bundes­amtes für Naturschutz voll­ständig gedeckt.

 

2.

Es werden überplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO in Höhe von 90.000,00 € erforder­lich. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben im Sinne des § 100 HGO erfolgt durch die verbindlich zugesagten Fördermittel des Bundesamtes für Naturschutz für das Jahr 2007. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid liegt vor, der vorzeitige Abruf der Mittel 2007 ist mit dem  Bundesamt für Naturschutz abgestimmt.