Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Darmstadt Dieburg setzt sich dafür ein, dass
a) Alleinerziehende im Bezug von SGB II – SGB XII – Asylblg – und Wohngeld spätestens 6 Wochen nach Antragstellung (zurück gerechnet auf den 1ten des Monates der Antragstellung) die Sozialleistungen – u.u. mit einem vorläufigen Bescheid – erhält
b) Voraussetzung hierfür ist, dass die Einwohnermeldeamtsbescheinigung, 3 Monate Kontoauszüge, Mietvertrag u.U. Einkommensnachweise vorliegen