Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird gem. § 114d in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:
- Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 192.779.810 EUR und in den Aufwendungen auf 222.499.385 EUR.
- Die Neufestsetzung des Finanzhaushalts
a) der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf
- 19.942.285 EUR,
b) der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
- 7.017.840 EUR,
c) der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
- 1.482.160 EUR.
- Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Kredite auf 7.103.070 EUR.
- Die Neufestsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen auf 273.000 EUR.
- Keine Veränderung des Höchstbetrages für Kassenkredite.
- Die Neufestsetzung des Hebesatzes für die Kreisumlage auf 36,2 % und für den Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 17.3 %.
- Keine Veränderung des Stellenplanes.