Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

1.

Zur Behebung des Wasserschadens im internationalen Kindergarten werden 45.241,38 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt über die Mehr­erträge aus dem Portfoliomanagement.

 

2.

Sollte bei den Probeentnahmen im Estrich ein erweiterter Schaden festgestellt werden, werden die zusätzlichen Mittel zur Schadensbehebung bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 € ebenfalls über außerplanmäßig nach § 100 HGO zur Verfügung gestellt. Die Deckung der weiteren außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt ebenfalls über die Mehrerträge aus dem Portfoliomanagement und bis zur Verabschiedung des Nachtrages durch eine Sperre bei den Zinsaufwendungen.