Nachtrag: 27.11.2020
Sitzung: 07.12.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3547-2020/DaDi
Anfrage der Fraktion der CDU:
in Ergänzung des Fragenkataloges vom 25.11.2020 bittet die CDU-Kreistagsfraktion höflich um
die Beantwortung folgender Fragen zum Haushaltsplanentwurf 2021. Vorab vielen Dank
dafür.
1. Allgemeine Anfrage zu den Arbeitsplätzen:
a) Wie viele Arbeitsplätze sind im Kreishaus Darmstadt in der Jägertorstraße (ohne Neubau) vorhanden?
979
Arbeitsplätze.
b) Wie viele Arbeitsplätze sind im Kreishaus Dieburg vorhanden?
258
Arbeitsplätze.
c) Wie viele Arbeitsplätze sind in der MRS in Darmstadt vorhanden?
194 Arbeitsplätze.
d) Wie viele Arbeitsplätze sind in der Rheinstraße in Dieburg vorhanden?
18
Arbeitsplätze (Veterinäramt, Rheinstraße 65, Darmstadt).
e) Wie viele neue Arbeitsplätze entstehen im Einfahrtsbereich der Jägertorstraße?
157
Arbeitsplätze – bei gleichzeitigem Wegfall von 150 Arbeitsplätzen in Trakt 5
wegen dessen Stilllegung.
f) Gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Wechselschreibtische"?
Wenn ja, bitten wir diese den Mitgliedern des Kreistages zur Verfügung zu stellen.
Nein.
2. Übersicht Vermögen / Schulden des Landkreises sowie Kreiskliniken und DADI-Werk
a) Nur Landkreis Da-Di Stand Vermögen 31.12.2019
Stand Verbindlichkeiten 31.12.2019
Landkreis inkl. Kliniken und DADI-Werk Stand Vermögen 31.12.2019
Stand Verbindlichkeiten 31.12.2019
b) Nur Landkreis Da-Di Stand Vermögen 31.12.2015
Stand Verbindlichkeiten 31.12.2015
Landkreis inkl. Kliniken und DADI-Werk Stand Vermögen 31.12.2015
Stand Verbindlichkeiten 31.12.2015
c) Nur Landkreis Da-Di Stand Vermögen 31.12.2009
Stand Verbindlichkeiten 31.12.2009
Landkreis inkl. Kliniken und DADI-Werk Stand Vermögen 31.12.2009
Stand Verbindlichkeiten
31.12.2009
Siehe Anlage 1.
Stellenplan:
3. Seite 756 Stellenplan Zusätzliche 33 Stellen
a) Welche Aufgaben haben die 38 neu geschaffenen Stellen aufgeschlüsselt in TH 01 bis TH 06?
b) Bitte geben Sie den Prozentsatz der jeweiligen Stellen an, wieviel gesetzliche Verpflichtungen von diesen Stellen erbracht werden und ggf. mit wieviel Prozent diese vom Land oder Bund gefördert werden.
Siehe Anlage 2.
4. Seite 758 Stellenplan 1010112 Finanz- und Rechnungswesen, Kasse
Höhergruppierung von 12 Stellen von TVöD 8 in 9a
a) Welche
neuen Aufgaben haben die Beschäftigten erhalten?
Die Beschäftigten haben keine neuen Aufgaben erhalten.
b) Gab
es hierzu eine Änderung im TVöD?
Es gab hierzu keine Änderung des TVöD.
c)
Oder wurde eine Bewertung der Stellen intern/extern
durchgeführt?
Es wurde eine interne Bewertung durchgeführt.
5. Seite 772 Stellenplan Gesamtzusammenstellung
Im Stellenplan 2021 sind 1.206,06 Beamte und Arbeitnehmer sowie 80 Anwärter, Auszubildenden und Praktikanten = 1.286,06 Stellen vorgesehen.
Gemäß unseren Unterlagen waren es
a) Im Stellenplan 2009 748,00 + 58,00 = 806,00 Stellen
b) Im Stellenplan 2016 978,70 + 58,00 = 1.036,70 Stellen
Stimmen unsere Zahlen aus den Jahren 2009 und 2016 oder gibt es hierzu Abweichungen?
Wenn ja, wie sind die Zahlen der
entsprechenden Haushalte.
Es gibt Abweichungen: 2009: 827,5 + 58 / 2016: 993,69 + 58
6. Seite 7 Vorbericht i.V.m. Seite 791f Haushaltssicherungskonzept:
4. Absatz „Durch die Systematik des kommunalen Finanzausgleiches „erreichen“ die Steuerausfälle die Landkreise mit 1-2 Jahren Zeitverzug“. Diese Aussage teilen wir ebenfalls!
Im Haushaltssicherungskonzept gibt es zu den Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises keine konkrete Aussage.
a)
Welche Reduzierung der Aufwendungen sind in den Jahren
2022 und 2023 geplant, dass es nicht zu einem höheren Hebesatz der Kreisumlagen
kommt, da sich die Kreisumlagegrundlagen der Kommunen im Jahr 2022 Pandemie
bedingt sich reduzieren wird?
Da die Budgethoheit beim Kreistag liegt, obliegt es diesem, durch eine
Priorisierung der kostenintensiven Schwerpunktsetzungen eine Reduzierung der
Aufwendungen herbeizuführen. Siehe dazu auch Antwort zu Frage Nr. 5 der Vorlage
3535-2020/DaDi.
7. Seite 10 Vorbericht Rücklagen:
a)
Handelt es sich bei den 42 Mio. um ordentliche oder
außerordentliche Rücklagen?
Es handelt sich dabei um die „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses“ im Sinne des § 106 (2) HGO in Verbindung mit § 23 (1) GemHVO.
8. Seite 10 Vorbericht Mehrkosten Pakt für den Nachmittag:
Das Defizit im Bereich Pakt für den Nachmittag ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Natürlich nehmen immer mehr Kinder an der Betreuung der gGmbH teil. Ein Großteil der Plätze wurde jedoch in den Vorjahren von freien Trägern oder Vereinen angeboten.
Der Anstieg des Zuschussbedarfs resultiert aus dem Beschluss des
Kreistages vom 22.06.20, durch den der ursprünglich an der Betreuungsquote
orientierte Gruppenzuschuss analog zur Landeszuweisung in einen
personenbezogenen Zuschuss umgewandelt wurde. Da diese Veränderung erst zum
Schuljahresbeginn am 01.08.2020 in Kraft trat, einem Schuljahr, in dem gleich
16 Grundschulen dem Pakt beitraten, betraf der Zuschussbedarf in 2020 nur 5/12
des Jahres; den ersten 7/12 des Haushaltsjahres 2020 lag noch der
Gruppenzuschuss für nur 30 Pakt-Schulen zugrunde.
a) Mit welchen Maßnahmen wird der Kostenanstieg gestoppt?
Der „Kostenanstieg“ kann nicht nur nicht gestoppt werden, er wird
weiter steigen. Von 10.000 Grundschülern nehmen inzwischen knapp 6.000 SuS am
PfdN teil. Man kann leicht ausrechnen, wie hoch der Zuschussbedarf sein wird,
wenn die Betreuungsquote weiter steigt und in 2022 vielleicht 7.500 Kinder am
PfdN teilnehmen werden.
b) Mit welchen Maßnahmen könnte eine Kostendeckung der rund 1,5 Mio. umgesetzt werden?
Der PfdN wird im Landkreis im integrativen Teil bis 14:30 Uhr von drei
Seiten finanziert: 50 % tragen die Eltern mit ihrem monatlichen Beitrag (12 x
60 Euro = 720 Euro pro Jahr), die andere Hälfte „teilen“ sich Land (450 Euro)
und Landkreis (350 Euro), die Kommunen leisten noch einen geringen
Gruppenzuschuss zur additiven Betreuung bis 17:00 Uhr (6.240 Euro pro 22 Kinder
und Jahr!) und neuerdings zur Ferienbetreuung pro Kind und Woche 30 Euro. Nur
wenn Eltern, Land oder Kommunen ihre Beiträge erhöhen würden, könnten der
Kreistagsbeschluss wieder geändert und der Landkreiszuschuss wieder gesenkt
werden.
9. Seite 11 Vorbericht Kreisumlagegrundlage:
Aufgrund der veränderten Umlagegrundlagen kommt es beim Landkreis zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 1.200 T€.
a) Wie verteilen sich diese veränderten Belastungen/Entlastungen auf die 23 kreisangehörigen Städten und Gemeinden?
Anders als in der Frage dargestellt bezieht sich die Verbesserung von 1.200 T€
auf die KFA-Ansätze insgesamt und nicht nur auf die Erhöhung der
Umlagegrundlagen (vgl. auch Seite 20 Vorbericht). Die Steigerung des
Umlageaufkommens beträgt im Haushaltsentwurf 2.268 T€ und ist in der Anlage3 dargestellt.
Die sich durch die neue Trendrechnung ergebenden Veränderungen liegen uns noch
nicht gemeindescharf vor.
10. Seite 12 Vorbericht Vollstreckungsgebühren:
Sind die Mindereinnahmen um 150
T€ bei den Vollstreckungsgebühren Corona bedingt oder gibt es andere Gründe
dafür?
Die Mindererträge resultieren aus deutlich geringeren Forderungsanmeldungen
durch Vollstreckungsgläubiger im Frühjahr d. J.. Mit hoher Wahrscheinlichkeit
ist das Corona bedingt, einen Beleg dafür gibt es allerdings nicht.
11. Seite 18 Flüchtlinge: 050301 Wirtschaftliche Hilfen nach dem AsylbLG
Im Jahr 2019 betrug der ordentliche Überschuss 1.299,9 T€ nun soll das Ergebnis im Jahr 2021 sich auf einen Fehlbedarf von 1.928,7 T€ verändern.
a)
Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden, dass es im
Jahr 2022 ff wieder zu
Überschüssen und nicht zu Fehlbeträgen kommt?
Die Erträge aus den Pauschalen sinken durch das Ende der Abrechenbarkeit von
anerkannten Geflüchteten und Geduldeten. Die Erträge aus dem Nutzungsentgelt
sinken ebenfalls, da weniger anerkannte Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften
(GU) leben, hier gibt es kaum Steuerungsmöglichkeiten. Bei den Aufwendungen für
die GU wurden bereits Maßnahmen durch Vertragsauflösungen/Kündigungen (2019: 44
Verträge; 2020: 31 Verträge; 2021:19 Verträge) umgesetzt. Ebenfalls wurden die
variablen Kosten durch Mehrbelegungen gesenkt, da die GU nur noch im Rahmen der
Mindestbelegung belegt werden.
12. Seite 185 7128110 Ausgleichzahlungen für Caterer:
a) Welche neue Auftragsbedingungen gibt es?
Bitte Mustervertrag an die Mitglieder des KT aushändigen.
Die Anpassung der Auftragsbedingungen wurde am 15.09.2020 durch
den Kreisausschuss beschlossen. Sie dazu Anlage 4.
13. Seite 578 150201 Sparkassen:
Werden die Sparkasse Darmstadt und die Sparkasse Dieburg diese Gewinnausschüttungen in Höhe von 3.530 T€ coronabedingt tätigen?
Die Europäische Zentralbank hat den bedeutenden Instituten (Significant
Instituions – SLs) unter ihrer Aufsicht am 28. Juli erneut (vorher bereits am
27. März) empfohlen, auf Dividendenausschüttungen und Aktienrückläufe zu
verzichten - zunächst bis zum 1. Januar 2021. Gleichzeitig kündigte sie an,
ihre Haltung im IV. Quartal 2020 zu überprüfen. Die abschließenden
Entscheidungen bei der Sparkasse Dieburg und der Kreis- und Stadt-Sparkasse
Darmstadt stehen noch aus.
14. In den 16 Produktbereichen gibt es in den letzten Jahren sehr unterschiedliche Entwicklungen.
Schwerpunkte der derzeitigen Landkreispolitik
03 Schulträger deutliche Anpassung der kostendeckenden Schulumlage
07 Gesundheit IST 2016 – 13.193 T€ PLAN 2021 – 17.527 T€
12 ÖPNV IST 2016 – 12.575 T€ PLAN 2021 – 19.479 T€
Auffällig ist der Produktbereich 01 Innere Verwaltung
IST 2011 - 15.628 T€
IST 2016 - 23.694 T€
PLAN 2021 - 32.321 T€
Veränderung 2011 auf 2021 über 100 %
Unterstellte Personalkostensteigerung 2,5 % p.A. = 25 %
a) Stimmen die angegeben PLAN und IST-Zahlen?
Bei Abweichung
bitte die richtigen Zahlen nennen.
Die Planzahlen 2021 (Ergebnis vor ILV) sind
korrekt, allerdings ist der komplette PB 12 beziffert und nicht nur der Bereich
„ÖPNV“. Die Ist-Zahlen sind z. T. fehlerhaft, nachfolgend die korrekten Zahlen:
PB 07 Ist 2016: -11501 T€
PB 12 Ist 2016: -12.147 T€
PB 01 Ist 2016: -20.482 T€ (Das Ist 2011 ist korrekt).
15. Seite 66 Produktbereich 01 Innere Verwaltung 0101
Verwaltungssteuerung
Ansatz Personalaufwendungen Ist 2019 17.288.969 €
Planansatz 2020 18.699.177 €
Planansatz 2021 19.997.368 €
Veränderung in Prozent Ist 2019 zu Plan 2021 + 15 %
Welche Maßnahmen für Kostenreduzierung werden in Zukunft
umgesetzt?
Die Auswirkungen der Corona Krise auf die Kommunalfinanzen drücken sich
in gesunkenen Steuereinnahmen (direkt oder über Umlagen) und zum Teil höheren
Ausgaben aus. Dies zieht einen eingeschränkten finanziellen Spielraum und damit
auch eingeschränkten Handlungsrahmen
nach sich. Aufgrund des nicht ausgeglichenen Haushalts sind zudem
Konsolidierungsberatungen einzuleiten, an denen insbesondere auch die im
Kreistag vertretenen Fraktionen zu beteiligen sind. Im Rahmen dieser Beratungen
sind Auswirkungen von Mittelkürzungen zu diskutieren und letztendlich zu
beschließen. Dies betrifft alle hier unter a) bis g) hinterfragten Produkte.
Veränderungen bei den Personalaufwendungen in einzelnen Produkten gehen aber auch
auf geänderte Verteilungen aus der KLR zurück, die an einem Beispiel gerne
erläutert werden.
a. Seite 68 Verwaltungsführung 010101
Ansatz Personalaufwendungen Ist 2019 1.981.400 €
Planansatz 2020 1.989.700 €
Planansatz 2021 2.503.518 €
Veränderung in Prozent Ist 2019 zu Plan 2021 + 26 %
Welche Maßnahmen werden eingeleitet/umgesetzt um
Verwaltungsergebnis deutlich zu verbessern?
b. Seite 72 Gremienmanagement 010102
Ansatz Personalaufwendungen Ist 2019 193.529 €
Planansatz 2020 190.225 €
Planansatz 2021 242.149 €
Veränderung in Prozent Ist 2019 zu Plan 2021 + 25 %
Welche Maßnahmen werden eingeleitet/umgesetzt um
Verwaltungsergebnis deutlich zu verbessern?
c. Seite 82 E-Government
Ansatz Personalaufwendungen Ist 2019 75.236 €
Planansatz 2020 323.674 €
Planansatz 2021 124.231 €
Veränderung in Prozent Ist 2019 zu Plan 2021 + 65 %
Welche Maßnahmen werden eingeleitet/umgesetzt um
Verwaltungsergebnis deutlich zu verbessern?
d. Seite 85 Personalangelegenheiten
Ansatz Personalaufwendungen Ist 2019 3.710.927 €
Planansatz 2020 4.392.134 €
Planansatz 2021 4.553.938 €
Veränderung in Prozent Ist 2019 zu Plan 2021 + 23 %
Welche Maßnahmen werden eingeleitet/umgesetzt um
Verwaltungsergebnis deutlich zu verbessern?
e. Seite 94 EDV
Ansatz Personalaufwendungen Ist 2019 1.304.014 €
Planansatz 2020 1.487.417 €
Planansatz 2021 1.703.080 €
Veränderung in Prozent Ist 2019 zu Plan 2021 + 30 %
Ist der höhere Personalaufwand für die Digitalisierung der Schule bzw.
dem Homeoffice geschuldet?
f. Seite 118 Gesund und sicher arbeiten
Ansatz Personalaufwendungen Ist 2019 80.527 €
Planansatz 2020 198.013 €
Planansatz 2021 275.032 €
Veränderung in Prozent Ist 2019 zu Plan 2021 + 240 %
Welche Maßnahmen werden eingeleitet/umgesetzt um
Verwaltungsergebnis deutlich zu verbessern?
g. Seite 130 ZAVS
Ansatz Personalaufwendungen Ist 2019 647.386 €
Planansatz 2020 688.614 €
Planansatz 2021 812.759 €
Veränderung in Prozent Ist 2019 zu Plan 2021 + 25 %
Welche Maßnahmen werden eingeleitet/umgesetzt um
Verwaltungsergebnis deutlich zu verbessern?
h. Seite 130 ZAVS
Im Jahr 2019 verbesserte die ILV das Jahresergebnis um 392.922 €.
Im Jahr 2020 gab es eine geplante Verbesserung der ILV um 199.055 €
Warum belastet nun im Jahr 2021 die ILV das Produkt mit 231.497 €?
Die Veränderung resultiert aus geänderten Kostenträgern (Teilprodukten),
die unterhalb des Produktes liegen, und deren Abrechnung. Im Ist 2019 und im
Plan 2020 wurde der Kostenträger "ZAVS intern" auf Null abgerechnet,
im Plan 2021 sind dagegen die Verluste der ZAVS (Unterscheidung intern und
extern wurde aufgegeben) stehen geblieben. Das Gesamtprodukt „ZAVS“ wird in
2021 durch die ILV belastet, da es mehr Kosten durch die Umlage der internen
Produkte erhält als es intern den anderen Fachbereichen in Rechnung stellt.