Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen:
1. Zwischenzeitlich gibt es offenkundig neue Rahmenbedingungen:
a) Es liegt der HH- Entwurf der Landesregierung vor
b) Es gibt neue Steuerschätzungen für aa. 2020 ab 2021
c) Das letzte Gutachten der sog. Wirtschaftsweisen vor den Meldungen über Entwicklungen in der CORONA- Impfstoff- Forschung
- Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Erlösplanung, insbes. auch im Bereich
I. der KFA- Zahlen
II.
für die HH der kreisangehörigen Kommunen?
Die
Auswirkungen auf den Kreishaushalt können der Vorlage 3529-2020/DaDi entnommen
werden. Für die kreisangehörigen Kommunen ergibt sich durch die gestiegenen
Kreisumlagegrundlagen eine Mehrbelastung aus der Kreis- und Schulumlage
gegenüber dem Haushaltsentwurf in Höhe von 3.078 T€. Die Schlüsselzuweisungen
der kreisangehörigen Kommunen sind dagegen um 5.274 T€ gestiegen. Evtl.
Veränderungen an den Anteilen an den Gemeinschaftssteuern sind nicht bekannt.
2. Das umstrittene Projekt „Heiligenberg“ belastet bereits die letzten HH- Abschlüsse. Die vorgelegten Businesspläne haben sich sämtlich als unrealistisch erwiesen.
- Mit welchem Fehlbetrag wird realistischerweise in
2021 hier zu rechnen sein?
Im Wirtschaftsplan 2021 wird entsprechend dem verabschiedeten
Businessplan von einem Verlust im medizinisch nicht indizierten Bereich von
495.905 Euro ausgegangen, auch wenn der vorgelegte Businessplan aufgrund der
bekannten Umständen bis jetzt noch gar nicht zum Tragen gekommen ist. Von daher
kann aus Sicht der Betriebsleitung nicht davon gesprochen werden, dass die
„vorgelegten Businesspläne sämtlich als unrealistisch erwiesen“ haben. Auch das
Jahr 2021 wird zumindest für die ersten 6 bis 9 Monate unter erschwerten
Rahmenbedingungen starten, da die aktuelle Pandemielage wird auch noch im
kommenden Jahr seine Auswirkungen haben wird. Dies kann selbstverständlich auch
Einfluss auf das Patientenverhalten haben. Insbesondere im Bereich der
elektiven Eingriffe stellen wir immer noch fest, dass die Patienten tw. noch
sehr zurückhaltend sind. Ob und wie sich dies auf das Ergebnis auswirken wird,
kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand realistisch sagen.
3. Planung eines Radschnellweges von Darmstadt in den Raum Mannheim/Heidelberg, Seite 13 und 506/508
Produkt 090101 Regionalplanung und -entwicklung
6120000 |
Entwickl.-/Versuchs-/Konstr.-Arbeiten
d. Dritte |
100.000 |
15.000 |
14.308 |
6120000 Mobilität, Verkehrsentwicklungsplanung und
Verkehrsinfrastruktur (u. a. Kreisanteil zur Projektplanung des Radschnellweges
zwischen Darmstadt und dem Kreis Bergstraße).
Fragen:
-
Wie hoch ist der Kreisanteil in 2021, stimmt die
Vermutung: 85.000?
Nach aktuell vorliegender Planeinschätzung beläuft sich der Kreisanteil auf
93.216 €.
-
Was lässt sich über die Folgejahre sagen?
Die Planung basiert derzeit lediglich auf den Kosten für das Projektmanagement
bis zur Leistungsphase 5. Es ist noch nicht absehbar, wann weitere
Arbeitsphasen erfolgen bzw. welche Kosten sich daraus ergeben.
-
In welchem Umfang ist der Kreis an der Projektplanung
und -umsetzung beteiligt?
Siehe oben. Der Anteil der Landkreise beträgt insgesamt 50% der ungedeckten
Kosten, ein weitergehender Verteilschlüssel auf die einzelnen Landkreise
orientiert sich an der Streckenlänge.
-
Wie sieht die Kostenverteilung aus?
Siehe oben. Das Bauvorhaben selbst wird voraussichtlich in kommunaler Baulast
liegen, zu den Baukosten können noch keine Angaben gemacht werden.
4. Stellenplan
Bei den unstrittig erheblichen Unsicherheiten scheint der Personalaufwuchs im Wesentlichen nicht vertretbar.
-
Welche unvertretbaren Konsequenzen würde in dieser
Situation ein bis zum 30.06.2021 befristeter Einstellungsstopp haben?
Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich, da jede einzelne unbesetzte
Stelle unterschiedliche Auswirkungen haben wird. Die Notwendigkeiten wurden in
jedem Einzelfall sehr intensiv hinterfragt. Im Übrigen können neue Stellen erst
besetzt werden, wenn die Haushaltssatzung genehmigt und öffentlich bekannt
gemacht ist. Aus diesem Grunde sind neue Stellen grundsätzlich nur mit 50 % in
den Personalkostenplanungen enthalten.
-
Bitte um detaillierte Aufstellung des Stellenaufwuchses
nach Art und Höhe der Gegenfinanzierung auch für „ entfristete“ Stellen
Siehe Anlage 1.
-
Wie hoch sind die Mehrausgaben durch die zusätzliche
Anzahl der Stellen?
Die Mehraufwendungen für neue Stellen betragen 1.175 T€.
-
Wie hoch sind die Mehrausgaben durch tarifliche
Steigerungen?
Die Steigerung durch Tarif- und Besoldungserhöhung beträgt 1.090 T€. Dazu
kommen noch 150 T€ durch die Erhöhung der AV AG-Anteile.
5. Haushaltssicherungskonzept (S. 792)
Welche Konsolidierungsmaßnahmen sind hier geprüft
bzw. angedacht worden, um die Fehlbedarfe (ausgenommen
Rückzahlungsverpflichtungen an die Hessenkasse) auszugleichen?
Kostenintensive Entscheidungen (wie zuletzt im Bereich ÖPNV) des Kreistages wurden
ohne jegliche Diskussion über die Finanzierbarkeit getroffen werden. Werden
Millionen an zusätzlichen Belastungen beschlossen, ohne eine Finanzierung
sicherzustellen, kann dies nicht so ohne weiteres über irgendwelche
„Verwaltungseinsparungen“ kompensiert werden. Vielmehr müssten anderweitig
nicht gedeckte Aufwendungen eigentlich über die Kreisumlage finanziert werden,
da diese vom Gesetzgeber als Fehlbedarfsumlage konzipiert wurde. So kommt auch
die Beratungsstelle für Nichtschutzschirmkommunen zu der Einschätzung, dass
zwar Konsolidierungspotentiale vorhanden sind, diese aber der politischen
Abwägung und Entscheidung bedürfen. Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen wurden von
der Verwaltung deswegen weder geprüft noch angedacht.
6. Auf S.735ff. wird die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung vorgestellt.
- In welcher Höhe sind dort Verlustausgleiche für Eigenbetriebe des Landkreises und andere Körperschaften öffentlichen oder privaten Rechts enthalten je Jahr:
a) Insgesamt
Davon:
b) Eigenbetrieb Kreiskliniken, davon: Ästhetische Klinik/ Außenstelle Heiligenberg
c) Eigenbetrieb Gebäudemanagement als Teil des Da-Di- Werkes
d) Da-Di- Betreuungs- GmbH
Fragen 6 und 7 siehe
Anlage 2.
7. Welche Umlagen, die der Landkreis zu erbringen hat in welcher Höhe, sind in den dargestellten Jahren eingestellt:
a) Insgesamt;
Davon:
b) LWV
c) DaDiNa
d) Gesundheitsamt
Fragen 6 und 7 siehe
Anlage 2.