Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen:

 

1.      Zwischenzeitlich gibt es offenkundig neue Rahmenbedingungen:

a)      Es liegt der HH- Entwurf der Landesregierung vor

b)      Es gibt neue Steuerschätzungen für aa. 2020 ab 2021

c)      Das letzte Gutachten der sog. Wirtschaftsweisen vor den Meldungen über Entwicklungen in der CORONA- Impfstoff- Forschung

 

-          Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Erlösplanung, insbes. auch im Bereich

 

                   I.            der KFA- Zahlen

 

                II.            für die HH der kreisangehörigen Kommunen?

Die Auswirkungen auf den Kreishaushalt können der Vorlage 3529-2020/DaDi entnommen werden. Für die kreisangehörigen Kommunen ergibt sich durch die gestiegenen Kreisumlagegrundlagen eine Mehrbelastung aus der Kreis- und Schulumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf in Höhe von 3.078 T€. Die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Kommunen sind dagegen um 5.274 T€ gestiegen. Evtl. Veränderungen an den Anteilen an den Gemeinschaftssteuern sind nicht bekannt.

 

2.      Das umstrittene Projekt „Heiligenberg“ belastet bereits die letzten HH- Abschlüsse. Die vorgelegten Businesspläne haben sich sämtlich als unrealistisch erwiesen.

- Mit welchem Fehlbetrag wird realistischerweise in 2021 hier zu rechnen sein?

Im Wirtschaftsplan 2021 wird entsprechend dem verabschiedeten Businessplan von einem Verlust im medizinisch nicht indizierten Bereich von 495.905 Euro ausgegangen, auch wenn der vorgelegte Businessplan aufgrund der bekannten Umständen bis jetzt noch gar nicht zum Tragen gekommen ist. Von daher kann aus Sicht der Betriebsleitung nicht davon gesprochen werden, dass die „vorgelegten Businesspläne sämtlich als unrealistisch erwiesen“ haben. Auch das Jahr 2021 wird zumindest für die ersten 6 bis 9 Monate unter erschwerten Rahmenbedingungen starten, da die aktuelle Pandemielage wird auch noch im kommenden Jahr seine Auswirkungen haben wird. Dies kann selbstverständlich auch Einfluss auf das Patientenverhalten haben. Insbesondere im Bereich der elektiven Eingriffe stellen wir immer noch fest, dass die Patienten tw. noch sehr zurückhaltend sind. Ob und wie sich dies auf das Ergebnis auswirken wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand realistisch sagen.

 

3.      Planung eines Radschnellweges von Darmstadt in den Raum Mannheim/Heidelberg, Seite 13 und 506/508

 

Produkt 090101 Regionalplanung und -entwicklung  

6120000

Entwickl.-/Versuchs-/Konstr.-Arbeiten d. Dritte

100.000

15.000

14.308

6120000 Mobilität, Verkehrsentwicklungsplanung und Verkehrsinfrastruktur (u. a. Kreisanteil zur Projektplanung des Radschnellweges zwischen Darmstadt und dem Kreis Bergstraße).

 

Fragen:

-          Wie hoch ist der Kreisanteil in 2021, stimmt die Vermutung: 85.000?

Nach aktuell vorliegender Planeinschätzung beläuft sich der Kreisanteil auf 93.216 €.

 

-          Was lässt sich über die Folgejahre sagen?

Die Planung basiert derzeit lediglich auf den Kosten für das Projektmanagement bis zur Leistungsphase 5. Es ist noch nicht absehbar, wann weitere Arbeitsphasen erfolgen bzw. welche Kosten sich daraus ergeben.

 

-          In welchem Umfang ist der Kreis an der Projektplanung und -umsetzung beteiligt?

Siehe oben. Der Anteil der Landkreise beträgt insgesamt 50% der ungedeckten Kosten, ein weitergehender Verteilschlüssel auf die einzelnen Landkreise orientiert sich an der Streckenlänge.

 

-          Wie sieht die Kostenverteilung aus?

Siehe oben. Das Bauvorhaben selbst wird voraussichtlich in kommunaler Baulast liegen, zu den Baukosten können noch keine Angaben gemacht werden.

 

4.      Stellenplan

Bei den unstrittig erheblichen Unsicherheiten scheint der Personalaufwuchs im Wesentlichen nicht vertretbar.

-          Welche unvertretbaren Konsequenzen würde in dieser Situation ein bis zum 30.06.2021 befristeter Einstellungsstopp haben?

Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich, da jede einzelne unbesetzte Stelle unterschiedliche Auswirkungen haben wird. Die Notwendigkeiten wurden in jedem Einzelfall sehr intensiv hinterfragt. Im Übrigen können neue Stellen erst besetzt werden, wenn die Haushaltssatzung genehmigt und öffentlich bekannt gemacht ist. Aus diesem Grunde sind neue Stellen grundsätzlich nur mit 50 % in den Personalkostenplanungen enthalten.

 

-          Bitte um detaillierte Aufstellung des Stellenaufwuchses nach Art und Höhe der Gegenfinanzierung auch für „ entfristete“ Stellen

Siehe Anlage 1.

 

-          Wie hoch sind die Mehrausgaben durch die zusätzliche Anzahl der Stellen?

Die Mehraufwendungen für neue Stellen betragen 1.175 T€.

 

-          Wie hoch sind die Mehrausgaben durch tarifliche Steigerungen?

Die Steigerung durch Tarif- und Besoldungserhöhung beträgt 1.090 T€. Dazu kommen noch 150 T€ durch die Erhöhung der AV AG-Anteile.

 

5.      Haushaltssicherungskonzept (S. 792)

Welche Konsolidierungsmaßnahmen sind hier geprüft bzw. angedacht worden, um die Fehlbedarfe (ausgenommen Rückzahlungsverpflichtungen an die Hessenkasse) auszugleichen?

Kostenintensive Entscheidungen (wie zuletzt im Bereich ÖPNV) des Kreistages wurden ohne jegliche Diskussion über die Finanzierbarkeit getroffen werden. Werden Millionen an zusätzlichen Belastungen beschlossen, ohne eine Finanzierung sicherzustellen, kann dies nicht so ohne weiteres über irgendwelche „Verwaltungseinsparungen“ kompensiert werden. Vielmehr müssten anderweitig nicht gedeckte Aufwendungen eigentlich über die Kreisumlage finanziert werden, da diese vom Gesetzgeber als Fehlbedarfsumlage konzipiert wurde. So kommt auch die Beratungsstelle für Nichtschutzschirmkommunen zu der Einschätzung, dass zwar Konsolidierungspotentiale vorhanden sind, diese aber der politischen Abwägung und Entscheidung bedürfen. Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen wurden von der Verwaltung deswegen weder geprüft noch angedacht.

 

6.      Auf S.735ff. wird die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung vorgestellt.

-          In welcher Höhe sind dort Verlustausgleiche für Eigenbetriebe des Landkreises und andere Körperschaften öffentlichen oder privaten Rechts enthalten je Jahr:

 

a)      Insgesamt

Davon:

 

b)      Eigenbetrieb Kreiskliniken, davon: Ästhetische Klinik/ Außenstelle Heiligenberg

 

c)      Eigenbetrieb Gebäudemanagement als Teil des Da-Di- Werkes

 

d)     Da-Di- Betreuungs- GmbH

 

Fragen 6 und 7 siehe Anlage 2.

 

7.      Welche Umlagen, die der Landkreis zu erbringen hat in welcher Höhe, sind in den dargestellten Jahren eingestellt:

 

a)      Insgesamt;

 

Davon:

b)      LWV

 

c)      DaDiNa

 

d)     Gesundheitsamt

 

Fragen 6 und 7 siehe Anlage 2.