Nachtrag: 26.11.2020

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

die CDU-Kreistagsfraktion bitte höflich um die Beantwortung folgender Fragen zum

Haushaltsplanentwurf 2021. Vorab vielen Dank dafür.

 

  1. Seite 2: Stimmt die Zahl „9.999 Grundschüler“ zum 01.11.2019?

    Ja, die Zahl entspricht den durch die Statistik übermittelten Daten.

 

  1. Generell zum Vorbericht: Warum hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht gegen das Land Hessen wegen der angeblich fehlerhaften Ablösung der Kassenkredite im Zuge der Hessenkasse geklagt?

    Weil eine Teilnahme am Entschuldungsprogramm (Bescheiderhalt) nur bei vorheriger Unterzeichnung eines Rechtsbehelfsverzichts möglich war.

 

  1. Seite 12 Altflächendatei: Kommen Kosten auch auf die 23 Städte und Gemeinden für die Fortschreibung der Altflächendatei zu? Wie sieht die dort erwähnte Vereinbarung aus?

    Die Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen sind gemäß § 8 Abs. 4 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) gesetzlich verpflichtet, die Ihnen vorliegenden Erkenntnisse über schadstoffbedingte Verdachtsflächen unverzüglich dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mitzuteilen. Zu diesem Zweck haben sie verfügbare Daten zu erheben, die Gewerberegister auszuwerten und bereits erhobene Daten fortzuschreiben.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bündelt diese Arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich für die Städte und Gemeinden und hat zuletzt in den Jahren 2010 bis 2015 die Altflächendatei (Altstandorte) in Abstimmung mit dem RP Darmstadt aktualisiert und validiert. Um der Meldepflicht der Kommunen nachzukommen, ist die nächste Fortschreibungsperiode für den Erhebungszeitraum 01.01.2016 – 31.12.2020 (5 Jahre) geplant. Erfahrungsgemäß liegen die Einsparungen bei der Aktualisierung eines kompletten Landkreises im Vergleich zu den einzelnen Kommunen bei rund 20 – 40 %. Die Durchführung des o.g. Projektes wird wie bisher nach Abschluss des Vergabeverfahrens durch ein Unternehmen erfolgen. Die Projektkosten sind von jeder Kommune anteilig zu tragen. Der Kostenanteil je Kommune variiert aufgrund der unterschiedlichen Anzahl an Altstandorten.

 

  1. Seite 17: Wurden die „Heilpädagogischen Leistungen“, „Beschulung in bes. Schulformen“ und die „Leistungen in Pflegefamilien“ vor 2020 nicht oder an einer anderen Stelle im Vorbericht erfasst?

    Diese Leistungsarten sind im Zuge der Neustrukturierung der Eingliederungshilfe im Jahr 2020 auf den Landkreis übergegangen.

 

  1. Seite 18: Warum ist mit einer Erhöhung der Neuzuweisungen im Asylbereich zu rechnen?

    Die Haushaltsplanung beruht auf der Prognose des RP Darmstadt für das 3. Quartal 2020. Eine Prognose für das Jahr 2021 wird frühestens im Januar 2021 zur Verfügung gestellt.

 

  1. Seite 18/19: Warum steigt die Eingliederungshilfe um fast 3,2 Millionen Euro an?

 

Die Zunahme der Aufwendungen beruht vorrangig auf den deutlich steigenden Fallzahlen und der  Steigerung der Kostensätze  um 3% im Teilprodukt 1.06.03.05.01, ambulante Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Hilfen in Form von Teilhabeassistenz in Schule und Autismus Therapie.

 

  1. Seite 19: Wann läuft die Zinsdienstumlage SIP aus? Für welche Baumaßnahmen sind noch Zinsdienstumlagen zu leisten?

    Die Zinsdienstumlage ist für alle Maßnahmen im Rahmen des Sonderinvestitions-programms zu zahlen (siehe 2709-2009/DaDi). Die Laufzeit ist abhängig von der Laufzeit des jeweiligen Maßnahme- Darlehens und endet in den Jahren 2039 bis 2041.

 

  1. Seite 25: Warum investiert der Landkreis Darmstadt-Dieburg weiterhin in den Standort Kranichstein, obwohl immer noch ein Neubau an anderer Stelle in Planung ist? Wie geht es mit dem Parkhaus und den darüber liegenden Räumen weiter?

 

Auf dem Gelände der Kreisverwaltung werden laufend erforderliche Sanierungs-maßnahmen getätigt, um den laufenden Betrieb der Liegenschaft zu gewährleisten und die Substanz in einem sicheren Zustand zu erhalten. Im Zuge der gutachterlichen Überprüfung der Brandschutzanforderungen wurde festgestellt, dass die Räumlichkeiten oberhalb der Parkdecks nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine Sanierung und somit technische Ertüchtigung des Traktes ist bedingt durch die Bauweise nicht möglich. Der Bürotrakt kann nicht weiter genutzt werden und bedarf einer Ersatzmaßnahme. Der dadurch entstandene Raumbedarf bietet jetzt die Chance, mit einem neuen, in Modulbauweise erstellten temporär genutzten Gebäude zusätzlich zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen neue Arbeitswelten zu testen. Hierbei geht es um das Experimentieren mit neuen räumlichen Strukturen sowie der Art der Zusammenarbeit in Form von tätigkeitsorientiertem Arbeiten. Die gesammelten Erfahrungen werden bei den Planungen eines Neubaus berücksichtigt.

 

Gutachterliche Untersuchungen zur Standsicherheit des Parkdecks haben ergeben, dass kurzfristig Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit der Konstruktion einzuleiten sind. Hierüber hat der Kreisausschuss wiederholt berichtet. Die Räumlichkeiten oberhalb der Parkebenen werden zunächst weitgehend für die Büronutzung stillgelegt. Entscheidungen über einen etwaigen Rückbau stehen noch aus und sind im Rahmen der Entscheidung über die Weiterentwicklung der Standorte der Kreisverwaltung (Masterplan 2.0) zu treffen. Die Sanierungsmaßnahmen sind bis dahin nicht mehr aufschiebbar.

 

  1. Seite 25: Wir hat sich das Defizit bzw. der Zuschuss im Kreisjugendheim Ernsthofen in den letzten Jahren entwickelt? Ist der Zuschussbedarf pro Gast gesunken oder gestiegen? Wie war die Auslastung in den letzten zehn Jahren? Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Buchungszahlen 2020 und 2021 aus? Gab es in den letzten zehn Jahren einen Ausbau oder Rückgang der Bettenkapazitäten und der Buchungszahlen?

Siehe Anlage 1.

 

  1. Seite 31: Wie sieht das Marketingkonzept für die zielgruppenspezifische Ansprache im Bereich des Kursbetriebs der Volkshochschule aus? Welche neuen Kursformate für Männer wurden bzw. werden künftig angeboten?

    Das Marketingkonzept wird derzeit erarbeitet und liegt noch nicht vor. In ersten Schritten wurden interne Workshops durchgeführt. Themen waren bislang: Beratung in der VHS Darmstadt-Dieburg, Was ist (Bildungs-)Marketing?, Bestandsaufnahme der Aktivitäten, Geschäftsmodell der VHS, Entwicklung von Persona. Die Persona steht beispielhaft für eine*n mögliche*n oder bestehende*n Kundin bzw. Kunden. In den Workshops wurden auch neue Zielgruppen, die von der VHS Da-Di erreicht werden wollen, identifiziert. Hierzu gehört unter anderem die Zielgruppe der Männer. Für 2021 ist eine Priorisierung der identifizierten Zielgruppen vorgesehen. In 2020 wurde zudem der Evaluationsbogen der VHS Da-Di aktualisiert; er befindet sich derzeit noch in interner Abstimmung. Mit dem neuen Evaluationsbogen kann ermittelt werden, welche Angebote von welchen Zielgruppen – über das bereits bestehende Angebot hinaus - gewünscht werden, so dass bei einer vermehrten Nachfrage, Kursformate angepasst oder neu geschaffen werden können. Kursformate sind: spezielle Gesundheitskurse für Männer sowie die aufgezählten (Online-Kurse; kurz laufende Kurse und Einzelveranstaltungen; Erweiterung des Themenkanons insgesamt).

 

  1. Seite 33: Warum gehen die Zahlen der männlichen Kinder (Jungs) beim Eltern-Kind- Workshop zurück?

 

Die Nachfrage unterliegt Schwankungen. Es besteht in der Gesellschaft nach wie vor die Annahme, dass insbesondere weibliche Kinder von Übergriffen betroffen sind und somit -aufgrund eines erhöhten Unterstützungs- und Begleitungsbedarfs - verstärkt an gewaltpräventiven Selbstschutzprogrammen wie dem Projekt KidPower teilnehmen.

Die Anzahl der von sexuellen Übergriffen betroffenen Kindern weiblichen Geschlechts war in Deutschland im Vergleich zu denen männlichen Geschlechts in 2018 (w: 10.841 – m: 3.569) sowie in 2019 (w: 11.878 – m: 3.823) mehr als doppelt so hoch. Im Rahmen der Gestaltung des Flyers und der Bewerbung des Angebots sind wir nach wie vor darum bemüht, sowohl männliche Kinder als auch Väter als Teilnehmende zu gewinnen.

 

  1. Z. B. Seiten 184, 194 7128110: Warum werden im Haushalt 2021 Ausgleichzahlungen für Caterer eingeplant? Wird das Schulessen an manchen Schulen eingestellt oder gehen die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zurück? Welche neuen Auftragsbedingungen mit den Caterern gibt es?

 

Ausgleichszahlungen an Cateringunternehmen werden ausschließlich für Fälle höherer Gewalt eingeplant, die den kompletten Ausfall der Schulverpflegung an einer Schule an Schultagen zur Folge hätten. Mensaschließungen aufgrund Covid 19 fallen hierunter. Für rückläufige Teilnehmerzahlen am Mittagessen wird kein Ausgleich gewährt. Die Ausgleichzahlungen sind bei Anhalten einer Störung an einer Schule begrenzt auf 20 Tage pro Kalenderjahr. Die  Anpassung der Auftragsbedingungen wurde am 15.09.2020 durch den Kreisausschuss beschlossen. Eine dauerhafte Einstellung der Mittagsversorgung ist an keinem Schulstandort geplant.

 

  1. Z. B. Seite 184: 6100000: Ist die Ausschreibung für Fremdleistungen zur Essensausgabe und Administration erfolgt? Wenn ja, welche Ergebnisse gab es? Wenn nein, warum gab es keine Ausschreibung? (Die identische Erläuterung wurde auch im Haushalt 2020 gegeben.)

 

Im Bereich der Schulverpflegung werden kontinuierlich öffentliche Ausschreibungen durchgeführt, weshalb sich auch im Haushaltsplan die gleiche Begründung befindet.

Im Bereich der Grundschulen waren dies 4 Verfahren, die zu einer Vergabe von Fremdleistungen an insgesamt 19 Schulen führte. Siehe KA-Beschlüsse zu den Vorlagen 3115-2020/DaDi, 3134-2020/DaDi, 3137-2020/DaDi, 3138-2020/DaDi.

 

  1. Seite 201 62, … Personalaufwendungen: Warum steigen die Personalaufwendungen im Förderschulbereich? Werden zusätzliche Stellen geschaffen? Wenn ja, für welche Bereiche?

 

Die Kostensteigerung beruht überwiegend auf geänderten Kostenzuordnungen. An neuen Stellen ist nur eine dritte Fachteamleitung (0,5) für Küchenpersonal eingeplant. Eine Küchenkraft der Anna-Freud-Schule Weiterstadt wurde bis Juli 2020 über das Sachkonto 6100000 als Fremdleistung  abgerechnet und ist jetzt im Personalaufwand enthalten, dafür entfallen die Fremdleistungen für diese Küche. Die vorhandene Stelle des Kochs/der Köchin in der Frischküche Gustav-Heineman-Schule konnte wieder besetzt werden, nachdem die Sanierungsarbeiten in der Küche abgeschlossen wurden. Differenzen der Personalkosten im Sekretariatsbereich-Förderschulen sind mit der Höhergruppierung nach  EG7 und Eintritt ins Programm ‚Pakt für den Nachmittag“ an zwei  Förderschulen zu erklären.

 

  1. Seite 212: Wie hoch sind die Kosten für den Schülerverkehr von den Schulen zu den Schwimmbändern und zurück? Wie haben sich die Kosten in den letzten Jahren verändert? Sind die Kosten aufgrund von Schwimmbadschließungen (z. B. Pfungstadt, Münster) gestiegen?

 

Die diesbezüglichen Aufwendungen betrugen: 2017: 232.000 € / 2018: 201.000 € / 2019: 236.000 €. Die Schwimmbadschließungen in Pfungstadt und Münster haben in unterschiedlichen Jahren stattgefunden. Auf Grund der Hallenbadschließung in Pfungstadt wurde im Jahr 2015 das Projekt „Jedes Kind soll schwimmen lernen“ initiiert. Ziel war es, den betroffenen Schulen neue Schwimmzeiten in anderen Hallenbädern zu ermöglichen. Dabei wurden sämtliche Belegungspläne der von den Kreisschulen genutzten Hallenbäder für die schulische Nutzung optimiert und angepasst, so dass seit 2016 neben den von der Hallenbadschließung betroffenen Schulen auch weitere Schulen von dem Projekt profitieren konnten und Schwimmzeiten erhalten haben. Die noch vorhandenen Hallenbäder sind seitdem deutlich besser ausgelastet und die Schulen besser mit Wasserzeiten ausgestattet. Dadurch sind auch mehr Beförderungen zu den Bädern notwendig geworden. Die Fahrten im Rahmen der Schwimmbadbeförderung werden öffentlich ausgeschrieben.

 

  1. Seite 238/239 5421000: Sollen im neuen Schuljahr 2021/22 nur fünf neue Schulen in den Pakt für den Ganztag aufgenommen werden? Wie wird verfahren, wenn mehr als fünf Schulen in den Pakt aufgenommen werden wollen und die Voraussetzungen erfüllen?

 

Es wurden nur fünf neue Pakt-Schulen in den Haushalt eingestellt, weil von den 54 Grundschulen des Landkreises bereits 42 im Pakt sind und von den verbliebenen 12 Schulen definitiv 5 auf absehbare Zeit keinen Entwicklungsbedarf haben. Von den potentiellen 9 Förderschulen sind bereits 4 im PfdN;  2 sind im Profil 3 und werden gar nicht in den Pakt gehen.

 

Da wir das Ziel verfolgen, bis zum Rechtsanspruch 2025 jede Schule, die den Bedarf und das pädagogische Profil hat, in den Pakt zu übernehmen, können wir in 2021 ff. das Tempo der Aufnahme problemlos verlangsamen, was uns unter den durch die Pandemie erschwerten Beratungsbedingungen sehr entgegenkommt. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden sogar nur 4 Schulen im neuen Schuljahr in den Pakt gehen, 3 Grund- und eine Förderschule.

 

Aber selbst wenn es 6 oder sogar 7 Schulen sein sollten, wäre das kein Problem, weil eine „Schule“ haushaltstechnisch keine feste Größe darstellt. Eine sog. Kleine Grund- oder Förderschule bekommt zurzeit vom Landkreis einen Stellensockel von 22.000 Euro, egal wieviel SuS im PfdN angemeldet sind. Eine große Grundschule mit 300 SuS und einer 60%-igen Betreuungsquote würde für diese 180 SuS aber einen Landkreiszuschuss von 63.000 Euro erhalten. Diese möglichen Abweichungen sind im Haushaltsansatz gemittelt.

 

  1. Seite 243 Produktbeschreibung: Im Text ist der Absatz zur Produktionsschule am Wurzelwerk zu streichen. Die Produktionsschule als solche gab es nicht und die Außenstelle der Landrat-Gruber-Schule am Standort in Groß-Umstadt wurde geschlossen.

o   Läuft der Mietvertrag für die Immobilie in Groß-Umstadt noch? Wenn ja, wie hoch sind derzeit die Mietzahlungen und wie lange läuft der Mietvertrag noch? Konnten Nach- oder Untermieter gefunden werden?


Der Mietvertrag läuft bis 31.05.2022. Die monatliche Miete beträgt 2.902,- € zzgl. Nebenkosten in Höhe von ca. 600,- €. Außerdem fallen Kosten für die Beweidung der Freiflächen  (Schäfer mit Schafen und Ziegen statt Mäharbeiten mit Maschinen) in Höhe von 2.700,- € pro Jahr an. Bis jetzt konnten noch keine Nach- oder Untermieter gefunden werden.  Der Stadt Groß-Umstadt wurden die Räume zur kostenfreien Nutzung überlassen. Die Produktbeschreibung wurde geändert.

 

  1. Seite 252/253 6700010: Wie geht es mit dem Kreisarchiv weiter? Was hat die neue Standortsuche ergeben, da der Standort in Mühltal als nicht geeignet erscheint? Zahlt der Landkreis weiterhin Miete an die AZUR, obwohl der Standort für das Kreisarchiv nicht nutzbar ist? Wie lange läuft der Mietvertrag?

 

Der Kreisarchivar hat grundsätzlich geeignete Flächen im Bestand des Kreishauses Darmstadt ausfindig gemacht, die aktuell auf Umsetzung geprüft werden. U.a. müssten hier bspw. noch Klimagerate eingebracht werden. Für das 2. OG bei AZUR plant der Landkreis eine Änderung des laufenden Mietvertrages ab dem 01.01.2021 zum Mietpreis von 4,50 €/m² für zunächst zwei Jahre mit der Möglichkeit einer jährlichen Verlängerungsoption. Dort sollen Registraturakten eingelagert werden, um die grundsätzlich geeigneten Flächen am Standort Darmstadt für das Kreisarchiv räumen zu können.

 

  1. Seite 263 5110300: Sind die Kursgebühren für 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht zu hoch kalkuliert? Wurden Anpassungen aufgrund der Corona-Pandemie vorgenommen?

    Die Haushaltsplanung für 2021 erfolgte im Juli 2020 auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse.

 

  1. Seite 263 62 … und 6133000: Warum steigen die Personalaufwendungen und warum sinkt der Aufwand für Honorarkräfte? Werden bisherige Honorarkräfte fest bei der Volkshochschule angestellt?

    Der Aufwand für Honorarkräfte wurde im Bereich Deutsch nach unten korrigiert. Es können aufgrund von fehlenden Räumlichkeiten und Lehrkräften nicht in gleichem Umfang Kurse angeboten werden wie in den vergangenen Jahren. Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert aus einer geänderten Personalkostenverteilung und einer anschlussbeschäftigten Auszubildenden.

 

  1. Seite 518 62 … Personalaufwendungen: Warum sinken die Personalaufwendungen in der Wohnraumförderung? Wird die Dienstleistung nicht nachgefragt oder beruht die Personalkostenreduzierung aus der Haushaltskonsolidierung, oder gibt andere Gründe, wenn ja, welche?

    Die Dienstleistung der Wohnraumförderung und Wohnraumanpassungsberatung wird in unverändertem Umfang nachgefragt. Es stehen hierfür zwei Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Die Veränderung bei den Personalaufwendungen resultiert aus einer veränderten Personalkostenverteilung.

 

  1. Seite 758 10309 Sonstige schulische Aufgaben: Für welche Schulbereiche werden drei neue EG 9c-Stellen geschaffen?

    Für die zunehmende Digitalisierung an Schulen ist der Support sicherzustellen.

 

  1. Generelle Fragen:

 

a)      Wie hoch war die Bruttogeschossfläche pro Schülerin/Schüler an den Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg im Jahr 2010, wie hoch ist sie heute und wie hoch wird sie geplant 2025 sein?

 

Nachfolgend dargestellt sind die Schuljahre:

 

Schuljahr

BGF in m²

SuS

m²/SuS

2010/11

451.506

32.223

14,0

2020/21

511.584 *

32.084

15,9 *

2025/26

549.721 **

35.632  ***

15,4

 

* Der deutliche Flächenzuwachs im Schuljahr 2020/21 gegenüber dem Schuljahr 2010/11 ergibt sich aus dem Mehrbedarf an Flächen für den Ganztag. Außerdem wird der Flächenzuwachs durch ein in die Zukunft orientiertes Schulbauprogramm bestimmt, da die in diesem Jahr fertiggestellten Baumaßnahmen, bereits eine Schülerzahlentwicklung der nächsten Jahre berücksichtigt.

** In die Prognose (2025/26) einbezogen wurden die momentan im Bau befindlichen Projekte sowie die bisher bekannten Projekte der Prioritäten-Liste:

·         Neubauten: neue Grundschulen Babenhausen und Griesheim, Astrid-Lindgren-Schule, Multifunktionsgebäude Joachim-Schumann-Schule, Max-Planck-Gymnasium;

·         Erweiterungen: Erich-Kästner-Schule Pfungstadt, Schloss-Schule, Schule im Angelgarten, Mensa Heuneburgschule, Anbau Gutenbergschule;

·         Neubauten und Abriss: Tannenbergschule, Carlo-Mierendorff-Schule, Dilsbachschule, Ernst-Reuter-Schule;

Die Erhöhung der Fläche resultiert auch aus erhöhten pädagogischen Anforderungen. 

*** Die Prognose der Schülerzahlen für das Jahr 2025/26 basiert auf heutigen Annahmen und kann in der Zukunft von dem angegebenen Wert abweichen. Dennoch ist zum Schuljahr 2025/26 mit einer deutlich Zunahme der Gesamtschülerzahlen zu rechnen. Diese verteilen sich nicht gleichmäßig auf die einzelnen Kommunen und Schulen.

 

b)      Gibt es eine finale Einigung über den Investitionskostenzuschuss an die Stadt Darmstadt wegen der Erweiterungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen am Berufsschulzentrum Mitte vor einigen Jahren?

 

Eine finale Einigung über die Abrechnung der Zubauten an den Darmstädter Berufsschulen ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

c)      Welche Mittel wurden bisher für die Einrichtung der Praxis für Ästhetische Chirurgie im Schloss Heiligenberg verausgabt und welche Zahlungen stehen noch aus? Der Aufstellung sollen insbesondere die Ausgaben für Miete und Mietnebenkosten, Planungskosten, Baukosten und Einrichtungskosten zu entnehmen sein.

 

Aufgrund des bestehenden Mietvertrages entstehen seit 1. April 2015 monatliche Mietaufwendungen in Höhe von 3.600 €. Mietnebenkosten sind noch keine angefallen. Bei den Mieten handelt es sich um laufende Betriebskosten, die entsprechend der beihilferechtlichen Ausgleichsbilanz in die Bereiche gemeinwirtschaftliche Aufgaben und ästhetischen Bereich unterteilt werden. In diesem Verhältnis werden die Kosten in einem Umlageverfahren aufgeteilt und sind in die Jahresabschlüsse bereits eingeflossen. An Investitionskosten sind zum Stichtag 19.11.2020 angefallen: Baukosten (insgesamt verausgabt): 2.500.000,00 €, davon: Baunebenkosten 1.150.000 €, Einrichtungskosten: 400.000 €. Ausstehende Zahlungen: 800.000 €, davon Einrichtungskosten: 150.000 €. In den Baunebenkosten enthalten sind Kosten für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator (SiGeKo), Schadstoffe, Schädlingsbekämpfung, Restauration, Hygiene, Prüfungen, Genehmigungen, Baustrom, Bauwasser und Planungskosten. Bei den Einrichtungskosten, handelt es sich zu 85 % um medizinische Einrichtungen. 
(Alle Beträge gerundet).   

 

d)     Für das Jugendamt sind in der Mina-Rees-Straße 2 und 6 in Darmstadt Räumlichkeiten angemietet. Die Höhe der Miete lässt sich in der vorliegenden Form des Haushaltsplanes nicht erkennen. Daraus resultieren folgende Fragen:

 

    • Welche Miete wird für Räumlichkeiten gezahlt, die sich nicht im Besitz des Landkreises befinden?

 

MRS 2: Mtl. 38.448,02 € Miete zzgl. 8.603,00 € NK-Vorauszahlung
MRS 6: Mtl. 34.279,20 € Miete zzgl. 7.935,00 € NK-Vorauszahlung

 

    • Welche Miete wird in diesen Fällen für ausreichend Parkraum gezahlt?

 

Mtl. 6.917,50 € für 65 Parkplätze (Bedienstete und Dienstwagen).

 

    • Über welchen Zeitraum sind die jeweiligen Mietverträge abgeschlossen?

 

Beide Mietverträge haben eine Laufzeit bis 31.12.2026.

 

    • Bis wann ist mit dem Abschluss der Baumaßnahmen in der Jägertorstraße zu rechnen?

 

Die Hochbaumaßnahmen werden im April 2021 abgeschlossen.

 

    •  Kann davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss dieser Maßnahmen das Jugendamt wieder auf das Gelände an der Jägertorstraße zurückkehrt?

 

Mit einer Rückkehr des Jugendamtes in die Jägertorstraße ist nicht zu rechnen.

 

    • Welche Auswirkungen auf den allgemeinen Raumbedarf werden erwartet, wenn die Tätigkeiten im Homeoffice zunehmen?

 

Die Auswirkungen werden aktuell noch ermittelt, Erfahrungswerte der letzten Monate werden gesammelt und bewertet. Im Homeoffice erwarten wir eher strategische Arbeiten bzw. Stillarbeiten, vor Ort eher kommunikative Tätigkeiten.