Nachtrag: 19.11.2020

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Die Linke ist eine kleine Fraktion im Kreistag Darmstadt Dieburg. Wir sind nicht in der Lage Haushaltspläne- wie diesen- in der Art zu lesen, wie es größere Fraktionen mit mehr haushaltstechnischer Grundlagen machen können. Wir stellen daher grundlegende uns interessierende Fragen zum Haushalt 2021:

 

  1. Im Haushalt 2020 wurden sie sozialen Leistungen des Produktbereiches 1.05 mit 229,41 Mio € angegeben. Wie hoch sind sie im Jahre 2021 ?


Die genannte Zahl von 229,41 Mio. € für 2020 kann nicht nachvollzogen werden. Davon ausgehend, dass mit „sozialen Leistungen“ die Transferaufwendungen gemeint sind, betragen diese im Produktberich 05 im Jahr 2021 insgesamt 199,27 Mio. €.

Im Besonderen würde uns der Vergleich zu 2020 und 2021 bei folgenden Teilprodukten interessieren :

 

-          1.05.01 = Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII

2020: 33.613.000 € / 2021: 36.129.500 € (Seite 284)

 

-          1.05.01.02 = Hilfe zur Pflege

2020: 7.521.000 € / 2021: 7.388.500 € (Seite 290)

 

-          1.05.02 = Grundsicherung nach dem SGB II

2020: 119.102.175 € / 2021: 117.220.546 € (Seite 309)

 

-          1.05.02.03= Materielle Hilfe kommunaler Leistungen

2020: 45.116.000 € / 2021: 46.626.760 € (Seite 318)

 

-          1.05.03= Hilfe für Asylbewerber

2020: 22.630.000 € / 2021: 20.348.000 € (Seite 334)

 

Bei diesen Anfragen sollte es um eine „globalen Überblick „ im Vergleich zu 2020 gehen. In der Teilgruppe 1.05.02 wäre von Interesse die Anzahl der BG – das ALG II – der Abgang in 2020 in SGB XII und Wohngeld – der Zuzug von Asylblg in das ALG 2. Bei der Gruppe 1.05.03 wäre von Interesse, wie viele BG müssen aus Hartz IV für ihre Miet zahlen (2020 und 2021 geplant). Wie entwickeln sich die Mieten angesichts massive Steigerungen der Mieten generell. Wie sind Miete ohne ein Mietspiegel abbildbar ? Ist an  die Umsetzung eines Mietspiegels im Flächenkreis Da/Di generell gedacht? Gibt es diesen in Gemeinden des Landkreises jnd wie bildet der sich in den angemessenen Mieten ab ?


Bedarfsgemeinschaften (BG) im November 2020: 6.616
Zugang BGs aus dem AsylblG in 2020: 208; insgesamt rd. 1.100 BGs
Abgang ins SGB XII 2020: rd. 150 Personen
BGs über dem Höchstmietsatz: 932, was nicht gleichzeitig bedeutet, dass diese automatisch den übersteigenden Betrag selbst tragen müssen. Hier wird jeder Einzelfall individuell geprüft und entschieden.

 

Die Entwicklung der Mieten wird über eine Wohnungsmarktbeobachtung aufmerksam verfolgt. Dazu werden alle im Internet und in den Printmedien verfügbaren Mietangebote für den Landkreis Darmstadt-Dieburg täglich in einer Excel-Tabelle gesammelt. Anders als bei der Stadt Darmstadt gibt es weder im Landkreis Darmstadt-Dieburg noch in den 23 Kreiskommunen einen Mietspiegel. In Ermangelung einer solchen Orientierung  wurde im Jahr 2008 die Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII entwickelt. Diese Richtlinie wird alle 2 Jahre aktualisiert und basiert auf einer zweijährigen Wohnungsmarktbeobachtung der Angebotsmieten und der Entwicklung der Bestandsmieten im SGB II und SGB XII. Das Verfahren ist bekannt und wird alle 2 Jahre dem KA zur Beschlussfassung und dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt. Darüber hinaus sind die für alle 23 Kreiskommunen vorliegenden Tabellen im Internet veröffentlicht. Aktuell laufen die Arbeiten zur Aktualisierung der Richtlinie mit Wirkung vom 01.02.2021, die dann auch die Entwicklung der Mieten wieder mit aufnimmt. Dem KA soll die neue Richtlinie im Januar 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Seit 2008 würde dann die Richtlinie bereits zum 6. Mal aktualisiert!“

  1. Vergleichbares für

 

a)      Personalaufwendung 2020 und 2021 ?

2020: 76.509.030 € / 2021: 80.359.447 € (Seite 64)

 

b)      Unterhaltung der Schulen 2020 und 2021 ?

2020: 86.568.121 € / 2021: 93.548.160 € (siehe auch Vorbericht Seite 21 f.)

 

c)      Kinder und Familienhilfe 2020 und 2021


2020: 69.172.426 € / 72.289.434 € (Seite 403)

 

d)      Umlage LWV 2020 und 2021

2020: 54.459.088 € / 2021: 55.813.164 (Ergänzungsvorlage)

           

e)      Schulbautenausgaben 2020 und 2021


2020: 30.520.800 / 2021: 31.399.100 (WP Da-Di-Werk)

 

Um detaillierte Angaben wird gebeten.

 

  1. Investive Maßnahmen

 

-          Schulrochade Dieburg 2020 und 2021


Hier finden sich noch keine Ansätze im Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan.

 

-          Turnhallenneubauprogramm


Hier finden sich noch keine Ansätze im Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan.

-          Zukunftswerkstatt LK Da/DI

Die Zukunftswerkstatt ist eine Organisationseinheit der Kreisverwaltung, die sich nicht 1:1 im Produkthaushalt abbildet. Die Personalaufwendungen sind im Produkt 010101 (Seite 68) enthalten.

-          Investitionen Kreiskliniken

Wirtschaftsplan Kreiskliniken (Seite 23) 35.325.735 € (incl. 429.681 € Tilgung)

-          Planungskosten Straßenbahn Gr Zimmern Darmstadt Stradadi GmbH

Produkt 120201, Konto 7126000  (Seite 540). Siehe Erläuterungen Seite 542.

-          Strategische Sozialplanung
Die Personalaufwendungen sind im Produkt 010101 (Seite 68) enthalten.

-          Übernahme der Ausfallbürgschaft 2,5 Mio.

Die Bürgschaft wird nicht im Haushalt abgebildet/veranschlagt.

-          Ausfallbürgschaft Azur 240 TDE

 

Die Bürgschaft wird nicht im Haushalt abgebildet/veranschlagt.

-          Ausfallbürgschaft Dienstleistungs GMBH 240 TDE

Die Bürgschaft wird nicht im Haushalt abgebildet/veranschlagt.

-          Erhöhung Stammkapital Azur (425 TDE)

Die Mittel wurden vom Kreistag 2020 außerplanmäßig bereitgestellt. Ein Ansatz im Haushalt 2021 existiert aus diesem Grunde nicht.

-          Finanzielle Unterstützung Schulbusunternehmen (200 TDE)

Die Unterstützung erfolgte 2020 im Rahmen der vorhandenen Ansätze auf dem Produkt 030701 (Seite 213).  

-          dito Carterer (200 TDE)

Die Unterstützung erfolgte 2020 im Rahmen der vorhandenen Ansätze auf den Produkten 030199 ff (Seite 183 ff.).  

-          diti Volkshochschule 62 TDE)

Die Unterstützung erfolgte 2020 im Rahmen der vorhandenen Ansätze auf dem Produkt 040401 (Seite 263).  

-          Betreuungsangebot Schulen (1,8 Mio)

Siehe Produkt 030903 (Seite 231).

-          Gesundheitsamt (346 TDE)

Siehe Produkt 070201 (Seite 492).

-          Verluste Kreisklinken (5,8 Mio)

Siehe Produkt 070101 (Seite 488).

-          dito MVZ (200 TDE)

Siehe Produkt 070201 (Seite 492).

-          Coronaprämie Gesundheits- und Krankenpfleger (348 TDE)

Die Coronaprämie erfolgte 2020 und ist im Haushalt bzw. Wirtschaftsplan 2021 nicht abgebildet.

 

Wo sind diese immensen Kosten im Haushalt 2021 zu finden ?

Die Coronaprämie soll über Einsparungen auf dem Prdukt1.16.01.01 (Steuern LWF Umlage ) budgetiert worden sein und gem. § 100 HGO aus dem Produkt 1.07.01.01 (Krankenhäuser und Klinike zur Verfügung gestellt werden.

 

Von insbesonderem Interesse ist hierbei das Produkt 1.07.01.01 – der aktuelle Schuldenstand der Kreiskliniken in 2020 und die Schuldenerwartung in 2021. Bei den Verlusten der Kreisklinken sollen die Ausgaben von 5,8 Mio. unseres Wissens nur der Teil der Coconabedingte Verluste sein. Wie ist der aktuelle Schulden stand der Kreiskliniken und die Schuldenerwartung bzw., der Zuschuss des Landkreises in den

Jahren 2021 – 2022 -2023 ?

Siehe Anlage 2 (Verbindlichkeitenbericht der Kreiskliniken).

 

  1. In welcher Höhe ist der Landkreis Da/Di – Stand 31.12.2020 verschuldet (Vermögensbericht – Jahresabschluss – Verbindlichkeitsbericht.) und wie wird diesen Verschuldung sich voraussichtlich in den kommenden Jahren bis 2023 entwickeln ?

Die Ist-Verschuldung zum 31.12.2020 kann erst nach dem 31.12.2020 dargestellt werden; der Jahresabschluss mit Vermögensrechnung und Verbindlichkeitenübersicht wird erst nach Abschluss des Haushaltsjahres erstellt. Zur voraussichtlichen Entwicklung der Verbindlichkeiten siehe Anlage 2 zum Haushalt (Seite 741 / 140,5 Mio. €). Sie ist zudem davon abhängig, in welcher Höhe der Kreistag Investitionen beschließt.

 

  1. Wie entwickelte sich die Schul- und Kreisumlage kumuliert in den letzten 10 Jahre bis 31.12.2021 ?

Siehe Anlage 1.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten im Haushalt 2021 für die beiden hauptamtlichen Kreisbeigeordneten und den Landrat samt allen Folgekosten?

 

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen für die drei Dezernenten und die Mitarbeitenden in den Dezernatsbüros betragen im Haushalt 2021 insgesamt 1.316.432 €.

  1. Sind im Haushalt 2021 Aufwendungen für den seit 3 /2017 geplanten Aktionsplan gegen Kinderarmut etatisiert?

Derzeit handelt es sich beim Runden Tisch Kinderarmut um eine Arbeitsgruppe, die Ansätze und im zweiten Schritt Ideen für Maßnahmen erarbeitet. Ein Bericht soll im nächsten Jahr vorgelegt werden. Als Ressourcen fließen derzeit Stunden der Jugendhilfeplanung in die Sitzungen und den Bericht.

 

  1. Welche Auswirkungen auf den laufenden Haushaltsbetrieb in 2021 hat das Haushaltssicherungskonzept 2021 -S. 789 und folgend..?

Selbstverständlich erwächst daraus ein immenser Spardruck, der der Verwaltung aber auf Grund des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes ohnehin obliegt. Allerdings wird daraus auch deutlich, dass das Thema „Haushaltskonsolidierung“ akut anzugehen ist. 

 

  1. Der Deckungsbeitrag (7,5 Mio.) für die Hessenkasse soll 2021 gestundet worden sein. Was waren die Gründe und welche Auswirkungen für den Verschuldungsgrad des Landkreises hat dies ?

Im Rahmen des „Corona-Kommunalpakets“ der Hess. Landesregierung wurden die Beiträge für die 2. Jahreshälfte 2020 gestundet. Die Verbindlichkeiten bleiben allerdings bestehen und sind ab 2022 in noch höheren Raten abzutragen.

 

  1. Lässt sich heute einschätzen, welche Folgen die Verluste der mittelfristigen Ergebnisplanung 2022 – 2023 und 2024, sowie denen des Finanzhaushaltes für die nähere Zukunft für diesen Landkreis haben werden ?

Der Landkreis ist gesetzlich dazu verpflichtet, Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen. Die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises durch die Aufsichtsbehörde wird nicht zuletzt davon abhängig sein, wie welcher Ernsthaftigkeit und in welchem Umfang die Haushaltskonsolidierung betrieben wird.

 

  1. Die Freien Wähler fragten in der 3425-2020 nach dem Stand der freiwilligen Leistungen nach. Die Frage hierzu : Können die angesichts der dramatischen finanziellen Lage noch aufrecht erhalten werden und können wichtige freiwillige Leistungen nach Beschluss des Kreistages noch erfolgen ?

Auch die meisten freiwilligen Leistungen haben ihren Ursprung in Beschlüssen des Kreistages, der die „Budgethoheit“ besitzt und damit jederzeit gegensteuern kann.

 

  1. Im Komplex Schloss Heiligenberg soll es zu Verlusten in Höhe von 3,1 Mio. gekommen sein. Die Medien sprachen gar von Steuerverschwendung. Wurden diese Verluste in 2020 bzw 2021 etatisiert ? Wo findet man die ?

Bei den angesprochenen „Verlusten“ in Höhe von 3,1 Mio. € handelt es nicht um Verluste, sondern um die Baukosten für das Projekt Schloss Heiligenberg. Im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 wurden hier letztmalig Mittel in den Vermögensplan aufgenommen und die Gesamtkosten auf 3.380 T€ unter Berücksichtigung der Lasergeräte beziffert. Da es sich um Baukosten einer noch nicht in Betrieb befindlichen Baumaßnahme handelt, werden diese unter Anlagen im Bau geführt. Erst mit Inbetriebnahme wird die Baumaßnahme aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Kosten der Abschreibung sind ab dann anteilig für jedes Jahr in der Erfolgsplanrechnung enthalten. Die Abschreibung der Baukosten ist im Wirtschaftsplan 2021 und den Berechnungen der Jahresergebnisse bis 2023 berücksichtigt worden.