Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

 

  1. Wie viele FFP2-Masken bzw. Mund-Nasenschutz-Masken (welchen Typs) hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg vom Land Hessen erhalten?

 

Der Landkreis Darmstadt Dieburg hat Masken vom Typ FFP2, FFP3, (K)N95 sowie MNS („OP-Masken“) vom Land Hessen erhalten.

Die Verteilung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg erfolgte jeweils auf Grundlage eines Erlasses des Landes Hessen. Darin wird festgelegt, welche Bedarfsträger zu berücksichtigen und welche Mengen für sie vorgesehen sind.

FFP3- und (K)N-95-Masken waren ausschließlich für medizinische Bereiche (z. B. Rettungsdienst) vorgesehen.

Weitere Bedarfsträger, die in den verschiedenen Erlassen benannt wurden, sind stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Eingliederungshilfe, Drogenhilfe, Jugendhilfe und Wohnungslosenhilfe sowie der kommunale Eigenbedarf. Schulen werden vom Land Hessen in diesen Erlassen nicht als Bedarfsträger benannt

 

Die Verteilung der Masken an die Schulen erfolgt direkt über das Staatliche Schulamt.

Bei der letzten Verteilung (nach den Herbstferien) wurden ca. 37.000 einfache Schutzmasken und ca. 40.000 FFP2 Masken an die Schulen des Landkreises verteilt.

Ende November 2020 wird ein ähnliches Volumen zur Auslieferung angekündigt.

 

  1. Hat der Landkreis weitere Masken – auf eigene Kosten oder aufgrund einer Kostenzusage des Landes Hessen – angeschafft?

 

Der Fachbereich Schulservice der Kreisverwaltung hat im April 2020 einmalig 2.000 (50% Einweg; 50% Mehrweg) MNS Masken, jedoch keine FFP2-Masken, aus zentralen Mitteln beschafft. Diese wurden voranging für den freigestellten Schülerverkehr und Küchenkräfte beschafft und je nach Bedarf entsprechend verteilt.

 

Die Kreisverwaltung hat für die Schulbediensteten (Schulsekretariat, Hausdienste, Küchenkräfte) - wie auch für alle anderen Kreisbediensteten - Mehrweg-MNS Masken jeweils 2 Stück pro Person zur Verfügung gestellt.

 

  1. Wie und nach welchem Verteilungsschlüssel wurden die Masken an die Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg verteilt? Gab es einzelne Schulen, die keine Masken erhalten haben?

 

Die Maskenverteilung liegt allein in der Verantwortung des Staatlichen Schulamtes.

Die Schulen melden ihren Bedarf an das Staatliche Schulamt. Es erfolgt im Rhythmus von 6-8 Wochen eine Ausgabeaktion. Die Schulen müssen die Masken zu festgelegten Stichtagen im Staatlichen Schulamt abholen. Falls kurzfristig ein weiterer Bedarf gemeldet wird, wird nachgesteuert.

 

  1. Sind die Masken sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer und weitere im Schulbereich tätige Personen vorgesehen?

 

Nach Aussage des Staatlichen Schulamtes sind die Masken, insbesondere die FFP2 Masken, vorrangig für das an den Schulen tätige pädagogische Personal (Lehrkräfte und z. B Personal im Ganztag). Für Schüler:innen sind die Masken nicht standardmäßig vorgesehen. Sie sollen an sie nur im Bedarfsfall ausgegeben werden.

 

Masken für Schulbedienstete (Schulsekretariat, Hausdienste, Küchenkräfte) wurden von der Kreisverwaltung verteilt (s. Frage 2).

 

  1. Hatte das Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 24. August 2020 (Aktenzeichen: 6 L 938/20.WI) auf die Anschaffung und Verteilung der Masken Auswirkungen?

 

Die Verantwortung liegt beim Staatlichen Schulamt. Ob dies eine Auswirkung hatte, kann der Schulträger nicht beantworten.