Anfrage der Fraktion der CDU:
- Wie viele FFP2-Masken bzw. Mund-Nasenschutz-Masken (welchen Typs) hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg vom Land Hessen erhalten?
Der Landkreis Darmstadt
Dieburg hat Masken vom Typ FFP2, FFP3, (K)N95 sowie MNS („OP-Masken“) vom Land
Hessen erhalten.
Die Verteilung durch den
Landkreis Darmstadt-Dieburg erfolgte jeweils auf Grundlage eines Erlasses des
Landes Hessen. Darin wird festgelegt, welche Bedarfsträger zu berücksichtigen
und welche Mengen für sie vorgesehen sind.
FFP3- und (K)N-95-Masken waren
ausschließlich für medizinische Bereiche (z. B. Rettungsdienst) vorgesehen.
Weitere Bedarfsträger, die in
den verschiedenen Erlassen benannt wurden, sind stationäre und ambulante
Pflegeeinrichtungen, Eingliederungshilfe, Drogenhilfe, Jugendhilfe und
Wohnungslosenhilfe sowie der kommunale Eigenbedarf. Schulen werden vom Land
Hessen in diesen Erlassen nicht als Bedarfsträger benannt
Die Verteilung
der Masken an die Schulen erfolgt direkt über das Staatliche Schulamt.
Bei der letzten
Verteilung (nach den Herbstferien) wurden ca. 37.000 einfache Schutzmasken und
ca. 40.000 FFP2 Masken an die Schulen des Landkreises verteilt.
Ende November
2020 wird ein ähnliches Volumen zur Auslieferung angekündigt.
- Hat der Landkreis weitere Masken – auf eigene Kosten oder aufgrund einer Kostenzusage des Landes Hessen – angeschafft?
Der Fachbereich Schulservice
der Kreisverwaltung hat im April 2020 einmalig 2.000 (50% Einweg; 50% Mehrweg)
MNS Masken, jedoch keine FFP2-Masken, aus zentralen Mitteln beschafft. Diese
wurden voranging für den freigestellten Schülerverkehr und Küchenkräfte
beschafft und je nach Bedarf entsprechend verteilt.
Die
Kreisverwaltung hat für die Schulbediensteten (Schulsekretariat, Hausdienste,
Küchenkräfte) - wie auch für alle anderen Kreisbediensteten - Mehrweg-MNS
Masken jeweils 2 Stück pro Person zur Verfügung gestellt.
- Wie und nach welchem Verteilungsschlüssel wurden die Masken an die Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg verteilt? Gab es einzelne Schulen, die keine Masken erhalten haben?
Die
Maskenverteilung liegt allein in der Verantwortung des Staatlichen Schulamtes.
Die Schulen
melden ihren Bedarf an das Staatliche Schulamt. Es erfolgt im Rhythmus von 6-8
Wochen eine Ausgabeaktion. Die Schulen müssen die Masken zu festgelegten
Stichtagen im Staatlichen Schulamt abholen. Falls kurzfristig ein weiterer
Bedarf gemeldet wird, wird nachgesteuert.
- Sind die Masken sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer und weitere im Schulbereich tätige Personen vorgesehen?
Nach Aussage
des Staatlichen Schulamtes sind die Masken, insbesondere die FFP2 Masken, vorrangig
für das an den Schulen tätige pädagogische Personal (Lehrkräfte und z. B
Personal im Ganztag). Für Schüler:innen sind die Masken nicht standardmäßig
vorgesehen. Sie sollen an sie nur im Bedarfsfall ausgegeben werden.
Masken für
Schulbedienstete (Schulsekretariat, Hausdienste, Küchenkräfte) wurden von der
Kreisverwaltung verteilt (s. Frage 2).
- Hatte das Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 24. August 2020 (Aktenzeichen: 6 L 938/20.WI) auf die Anschaffung und Verteilung der Masken Auswirkungen?
Die Verantwortung liegt beim Staatlichen
Schulamt. Ob dies eine Auswirkung hatte, kann der Schulträger nicht beantworten.