Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von WASG-Die Linke-DKP:

 

Die Kreisagentur für Beschäftigung vermittelt für den Kreis Darmstadt/ Dieburg so genannten 1 Euro Jobs selbständig – teilweise mit Unterstützung von Vermittlungsagenturen – wie die der IB.

 

1)      Wie viele 1 € Jobs sind derzeit genehmigt und in welchen Institutionen, Vereinen, Trägern u.ä. werden diese eingesetzt?

 

Mit Stand vom 24.08.2006 sind 331 sog. GZA-Plätze besetzt. Die Träger sind in der Auflistung der Anlage aufgeführt.

 

2)      Welche dieser unter 1. genannten Stellen werden von der KfB selbst verwaltet – welche von Vermittlungsagenturen?

 

Alle Stellen werden von der KfB verwaltet. Vermittlungsagenturen sind für die GZA in diesem Arbeitsbereich nicht tätig.

 

3)      Die Gemeinnützige Frankfurter Frauenbeschäftigungsgesellschaft (GFFB) ist wegen ihrer fragwürdigen Praktiken und den hierfür finanziellen Forderungen in das Gerede gekommen (Report aus Mainz 12.6.06). Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen der KfB und der GFFB?
Wenn ja – auf welche Art und Weise ? In welcher Form erfolgt seitens der KfB die Betreuung der ALG II Bezieher?

 

Es gibt keinerlei Zusammenarbeit zwischen der Kreisagentur und der GFFB.

 

4)      Welche Kosten erstattet die KfB pro 1 € Jobber pro Monat den Vermittlungsagenturen?

 

Da keine Beauftragung erfolgt ist, werden auch keine Kosten erstattet.

 

5)      Seit 19.7.06 ist die „Profilingmaßnahme U 25“ für 192 Personen und 107400 € Kosten abgeschlossen. Wie haben sich deren Berufschancen seitdem verändert? Gab es schon Übernahmen in sozialversicherungspflichtige Jobs bzw. besteht hierzu aktuelle Möglichkeiten?

 

Die Profilingmaßnahme U25 diente zur Vervollständigung der Datenlage und Klärung der aktuellen Situation der Jugendlichen. Ziel war die Feststellung der Vermittelbarkeit bzw. des Förderbedarfs an Bildungsmaßnahmen.

Ein direkter Zusammenhang zwischen der Profilingmaßnahme und der Aufnahme einer Beschäftigung besteht nicht.

 

6)      Wie viele der 1912 arbeitslosen Personen in der Altersgruppe 50 – 65 Jahre nehmen an dem ab KW 29 beginnenden  „Profiling U 50“ für 148 000 € teil?

 

Alle, sofern sie sich aktuell im SGB II-Leistungsbezug befinden.

 

7)      Wie kontrolliert die KfB die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder? (fachliche Qualität etc ?)

 

Die durch die Bietergemeinschaft durchgeführtem Maßnahmen werden in jedem Einzelfall dokumentiert.

 

8)      Kontrolliert die KfB das gesetzlich festgeschriebene Interesse und die Zusätzlichkeit bei der Vergabe der vermittelten 1 € Jobs? Wir wird das bei der Vermittlung durch IB oder evtl. GFFB sichergestellt?

 

Die Kreisagentur hat ein aufwändiges Genehmigungsverfahren eingeführt. Die beantragten GZA-Plätze werden nach Prüfung durch die KfB dem Träger genehmigt bzw. abgelehnt. Das Verfahren wurde bereits ausführlich in der Betriebskommission und im Fachbeirat der Kreisagentur vorgestellt.

 

9)      ALG II Bezieher sollen zukünftig sofort ein Job angeboten werden. Welche Erfahrungen liegen hierbei bisher vor? Wie viele ALG II Bezieher konnten seit dem 01.01.06 in sozialversicherungspflichtige Jobs vermittelt werden?

 

Die genannte Auslegung des Gesetzes ist nicht richtig. Im SGB II ist seit 1.8.2006 der § 15a „Sofortangebot“ hinzu gekommen. Hier heißt es: „Erwerbsfähige Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung der Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zu Eingliederung in Arbeit angeboten werden“ (§ 15a SGB II).

 

Die SGB II Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden nun direkt nach der Antragstellung an das Fallmanagement der aktivierenden Hilfe weiter verwiesen. Es ist rechtlich noch nicht eindeutig, ob die Kreisagentur Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erbringen kann, wenn noch nicht geklärt ist, ob Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II überhaupt gegeben ist. Nach Antragstellung sind in der Mehrzahl der Fälle die Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages noch nicht vollständig. Oft kann der Antrag erst nach Wochen (rückwirkend) entschieden werden. Hier bedarf es für die Umsetzung noch weiterer gesetzlicher oder gerichtlicher Entscheidungen.

 

Seit dem 1.1.2006 wurden bis Juli 2006  1193 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt.

 

10)  Die Heizkosten explodieren –auch für die ALG II Bezieher! Wie hoch ist der Betrag für Heizkosten pro Quadratmeter Wohnung, den die ALG II Bezieher vergütet bekommen?

 

Grundsätzlich werden 0,80 € pro m² als Pauschale anerkannt. Zwar haben sich die Heizkosten in den letzten Jahren erhöht, in vielen Fällen ist die Pauschale aufgrund der günstigen Lage der Wohnung noch auskömmlich. In den Fällen, in denen die Pauschale nicht ausreicht, werden die Heizkostennachzahlungen im Rahmen des § 22 SGB II übernommen, sofern der Verbrauch nicht unangemessen ist.

 

Für die Beantwortung dieser Fragen wurden 7,5 Stunden benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von 400,50 Euro entstanden.