Sitzung: 25.09.2006 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der Fraktion von WASG-Die Linke-DKP:
Die Kreisagentur für Beschäftigung vermittelt für den Kreis Darmstadt/ Dieburg so genannten 1 Euro Jobs selbständig – teilweise mit Unterstützung von Vermittlungsagenturen – wie die der IB.
1) Wie viele 1 € Jobs sind derzeit genehmigt und in welchen Institutionen, Vereinen, Trägern u.ä. werden diese eingesetzt?
Mit Stand vom 24.08.2006 sind
331 sog. GZA-Plätze besetzt. Die Träger sind in der Auflistung der Anlage
aufgeführt.
2) Welche dieser unter 1. genannten Stellen werden von der KfB selbst verwaltet – welche von Vermittlungsagenturen?
Alle Stellen werden von der
KfB verwaltet. Vermittlungsagenturen sind für die GZA in diesem Arbeitsbereich
nicht tätig.
3) Die
Gemeinnützige Frankfurter Frauenbeschäftigungsgesellschaft (GFFB) ist wegen
ihrer fragwürdigen Praktiken und den hierfür finanziellen Forderungen in das
Gerede gekommen (Report aus Mainz 12.6.06). Gibt es eine Zusammenarbeit
zwischen der KfB und der GFFB?
Wenn ja – auf welche Art und Weise ? In welcher Form erfolgt seitens der KfB
die Betreuung der ALG II Bezieher?
Es gibt keinerlei
Zusammenarbeit zwischen der Kreisagentur und der GFFB.
4) Welche Kosten erstattet die KfB pro 1 € Jobber pro Monat den Vermittlungsagenturen?
Da keine
Beauftragung erfolgt ist, werden auch keine Kosten erstattet.
5) Seit 19.7.06 ist die „Profilingmaßnahme U 25“ für 192 Personen und 107400 € Kosten abgeschlossen. Wie haben sich deren Berufschancen seitdem verändert? Gab es schon Übernahmen in sozialversicherungspflichtige Jobs bzw. besteht hierzu aktuelle Möglichkeiten?
Die Profilingmaßnahme U25
diente zur Vervollständigung der Datenlage und Klärung der aktuellen Situation
der Jugendlichen. Ziel war die Feststellung der Vermittelbarkeit bzw. des
Förderbedarfs an Bildungsmaßnahmen.
Ein direkter Zusammenhang
zwischen der Profilingmaßnahme und der Aufnahme einer Beschäftigung besteht
nicht.
6) Wie viele der 1912 arbeitslosen Personen in der Altersgruppe 50 – 65 Jahre nehmen an dem ab KW 29 beginnenden „Profiling U 50“ für 148 000 € teil?
Alle,
sofern sie sich aktuell im SGB II-Leistungsbezug befinden.
7) Wie kontrolliert die KfB die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder? (fachliche Qualität etc ?)
Die durch die
Bietergemeinschaft durchgeführtem Maßnahmen werden in jedem Einzelfall
dokumentiert.
8) Kontrolliert die KfB das gesetzlich festgeschriebene Interesse und die Zusätzlichkeit bei der Vergabe der vermittelten 1 € Jobs? Wir wird das bei der Vermittlung durch IB oder evtl. GFFB sichergestellt?
Die
Kreisagentur hat ein aufwändiges Genehmigungsverfahren eingeführt. Die
beantragten GZA-Plätze werden nach Prüfung durch die KfB dem Träger genehmigt
bzw. abgelehnt. Das Verfahren wurde bereits ausführlich in der
Betriebskommission und im Fachbeirat der Kreisagentur vorgestellt.
9) ALG II Bezieher sollen zukünftig sofort ein Job angeboten werden. Welche Erfahrungen liegen hierbei bisher vor? Wie viele ALG II Bezieher konnten seit dem 01.01.06 in sozialversicherungspflichtige Jobs vermittelt werden?
Die genannte Auslegung des
Gesetzes ist nicht richtig. Im SGB II ist seit 1.8.2006 der § 15a
„Sofortangebot“ hinzu gekommen. Hier heißt es: „Erwerbsfähige Personen, die
innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, weder nach diesem
Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung der
Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zu Eingliederung in Arbeit
angeboten werden“ (§ 15a SGB II).
Die SGB II
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden nun direkt nach der
Antragstellung an das Fallmanagement der aktivierenden Hilfe weiter verwiesen.
Es ist rechtlich noch nicht eindeutig, ob die Kreisagentur Leistungen zur
Eingliederung in den Arbeitsmarkt erbringen kann, wenn noch nicht geklärt ist,
ob Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II überhaupt gegeben ist. Nach Antragstellung
sind in der Mehrzahl der Fälle die Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages noch
nicht vollständig. Oft kann der Antrag erst nach Wochen (rückwirkend)
entschieden werden. Hier bedarf es für die Umsetzung noch weiterer gesetzlicher
oder gerichtlicher Entscheidungen.
Seit dem 1.1.2006 wurden bis
Juli 2006 1193 Personen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt.
10) Die Heizkosten explodieren –auch für die ALG II Bezieher! Wie hoch ist der Betrag für Heizkosten pro Quadratmeter Wohnung, den die ALG II Bezieher vergütet bekommen?
Grundsätzlich werden 0,80 €
pro m² als Pauschale anerkannt. Zwar haben sich die Heizkosten in den letzten
Jahren erhöht, in vielen Fällen ist die Pauschale aufgrund der günstigen Lage
der Wohnung noch auskömmlich. In den Fällen, in denen die Pauschale nicht
ausreicht, werden die Heizkostennachzahlungen im Rahmen des § 22 SGB II
übernommen, sofern der Verbrauch nicht unangemessen ist.
Für die Beantwortung dieser Fragen wurden 7,5 Stunden benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von 400,50 Euro entstanden.