Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

1.         Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Investitionsprogramm und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2020 - 2024 gemäß § 97 Abs. 1 HGO fest.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)    den Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 802.245 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 803.190 Euro (Fehlbedarf 945 Euro),

b)   den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -945 Euro, mit Einzahlungen von 13.233.294 Euro und Auszahlungen von 4.218.051 Euro aus Investitionstätigkeit (Saldo 9.015.243 Euro) und mit einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro (Zahlungsmittelüberschuss von insgesamt 9.014.298 Euro),

c)    keine Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

d)   den Gesamtbetrag an Verpflichtungsermächtigungen mit 5.776.657 Euro,

e)    den Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit 14.150.717 Euro,

f)    die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 119.555 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.

 

2.         Der festgestellte Entwurf wird der Verbandsversammlung zur Beratung und

Beschlussfassung vorgelegt.