Sitzung: 26.10.2020 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3361-2020/DaDi
Frau Kreisbeigeordnete Lück gibt eine Übersicht der Förderung von
Beratungsstellen durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.
Gemäß
§ 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit § 97 Abs.
2 SGB XII obliegt dem Landkreis als örtlichem Träger der Sozialhilfe die
Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe. Nach § 5 SGB
XII sollen die Träger der Sozialhilfe bei der Durchführung des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch mit den Kirchen und Religionsgesellschaften des
öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege
zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, dass sich Sozialhilfe und die Tätigkeit der freien
Wohlfahrtspflege zum Wohle der Hilfesuchenden wirksam ergänzen. Die Träger der
Sozialhilfe sollen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit
auf dem Gebiet der Sozialhilfe angemessen unterstützen.
Insbesondere
sollen Vorhaben gefördert werden, an deren Durchführung der Landkreis ein
erhebliches Interesse hat und die ohne Zuwendung nicht oder nicht in dem notwendigen
Umfang realisiert werden können.
Zweck
unserer Förderungen ist es, das soziale und kulturelle Wohl der Einwohner des
Landkreises durch notwendige Angebote, Einrichtungen und Dienste, die durch
Stellen außerhalb der Verwaltung des Landkreises erbracht bzw. geleistet
werden, angemessen zu unterstützen.
Der
Fachbereich Soziales und Teilhabe stellt den nachfolgend aufgeführten Vereinen
daher gemäß Kreisausschussbeschlüssen aus Vorjahren für das Jahr 2020 die
folgenden Zuschüsse zur Verfügung:
Förderung Beratungsstellen der freien Wohlfahrtsträger:
Aidshilfe
Darmstadt e.V. |
24.030,00 € |
Verein
für Ehe- und Familienberatung Darmstadt |
9.663,00 € |
Verein
für Ehe- und Familienberatung (über Caritasverband Darmstadt e.V.) |
19.429,00 € |
Horizont
e.V. Dieburg Sozialpädagogischer Verein |
7.286,00 € |
Fachambulanz
für Suchtkranke und deren Angehörige des Caritasverbandes |
7.125,00 € |
Sozialkritischer
Arbeitskreis Darmstadt e.V. |
6.885,00 € |
Interessenkreis
behinderter Menschen Darmstadt-Dieburg e.V. |
950,00 € |
Förderung von Demenzarbeit:
Demenzservicezentrum |
20.000,00 € |
DemenzForum
Darmstadt e.V. |
10.000,00 € |
Förderung von Hospizvereinen:
Ökum.
Hospizverein Vorderer Odenwald e.V. |
5.000,00 € |
Hospizverein
Pfungstadt und nördliche Bergstraße e.V. |
2.115,00 € |
Ev.
Hospiz- u. Palliativ-Verein Darmstadt e.V. |
2.003,00 € |
Malteser
Hilfsdienst Amb. Hospiz- u. Palliativberatungsdienst |
2.003,00 € |
Malteser
Hilfsdienst Kinderhospiz- u. Familienbegleitdienst |
1.000,00 € |
Die Mittel stehen im Haushaltsplan
des Jahres 2020 auf dem Produkt 1.05.06.01 (Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege) und dem Sachkonto 7128000
(Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche) haushaltsrechtlich zur Verfügung.