Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Entwurf der neugefassten, durch den HFA geänderten  ZAW-Verbandssatzung (Stand 19.10.2020), wird vorbehaltlich ggfs. notwendiger Änderungen durch das Regierungspräsidium Darmstadt, an die kommunalen Gremien der ZAW Mitgliedskommunen zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

 

Die in der Vorstandssitzung vom 29.09.2020 beschlossene Beibehaltung der Zahl der Mitglieder vom Landkreis in der Verbandsversammlung (§ 6 Abs. 1 b)) wurde eingearbeitet.

 

Als Kann-Bestimmung wurde in § 3 Abs. 7 die Zuständigkeit für die Nachsorge der Deponie Pfungstadt aufgenommen.

 

Redaktionelle Änderungen erfolgten in § 1 Abs. 1 sowie in § 17 Abs. 2 und 4.