Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der CDU-Fraktion:

 

1.                  Welche Anstrengungen unternimmt der Dienstherr Landrat Jakoubek, um mit der
1. Beigeordneten Frau Fries ein Gespräch über deren gesundheitlichen Zustand und die daraus folgenden dienstlichen Konsequenzen zu führen?

 

      Die notwendigen „Anstrengungen“ wurden unternommen. Das zur Aufklärung

erforderliche Gespräch über den Gesundheitszustand von Frau Fries wurde geführt.

 

 

2.                  Inwieweit hat der Landrat oder sein Vertreter die dienstrechtlichen Schritte, die im Falle einer anzunehmenden Dienstunfähigkeit das Gesetz an die Hand gibt, erwogen, vorbereitet oder schon eingeleitet?

 

Mit Schreiben vom 25. Juli 2006 wurde Frau Erste Kreisbeigeordnete Celine

Fries  gebeten, mitzuteilen, ob sie bis zum 01. November 2006 wieder voll dienstfähig sein wird. Sie wurde  um Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des behandelnden Arztes gebeten, falls dies zutreffen sollte.

 

Nachdem eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nicht vorgelegt werden konnte, wurde das Gesundheitsamt des Landkreises Bergstraße mit Schreiben vom 19.09.2006 beauftragt, zur Frage, ob bei Frau Fries eine dauernde Dienstunfähigkeit im Sinne vom § 51 Abs. 1 HBG vorliegt, Stellung zu nehmen bzw. mitzuteilen, ab wann Frau Fries voraussichtlich wieder dienstfähig sein wird.

 

 

3.                  Wenn, wie vorgesehen noch in diesem Jahr die Stelle eines weiteren hauptamtlichen Dezernenten besetzt werden wird, interessiert die Frage, wie wird die volle Handlungsfähigkeit der Verwaltung im Zuständigkeitsbereich von Frau Fries und bis dahin gewährleistet werden?

 

Die Handlungsfähigkeit der Verwaltung im Zuständigkeitsbereich von Frau Fries war bzw. ist

auch während der Dauer Dienstunfähigkeit von Frau Fries gewährleistet. Die Vertretung

erfolgt durch den Behördenleiter bzw. in Teilbereichen seit Ende August d. J. durch Herrn

Kreisbeigeordneten Dietmar Schöbel.