Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Zu Beginn der Kreistagssitzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg am 22. Juni 2020 wurde in einer Schweigeminute der Opfer des mutmaßlich rassistischen Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020 gedacht.

 

Während der Gedenkminute verlas die Kreistagsvorsitzende die Namen von neun der zehn Gewaltopfer. Das zehnte Gewaltopfer, die 72-jährige Mutter des mutmaßlichen Täters, die ebenfalls erschossen wurde, fand keine Erwähnung.

 

Aus Sicht der AfD-Fraktion sollte im Rahmen von Gedenk- bzw. Schweigeminuten entweder aller Opfer (außer dem/den Täter(n)) gedacht werden, oder das selektive Verlesen von Namen unterbleiben.

 

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

  1. Aus welchem nachvollziehbaren Grund wurde der 72-jährigen erschossenen Mutter des mutmaßlichen Täters von Hanau das Gedenken verwehrt?

 

  1. Auf wessen Anweisung beruhte die Entscheidung, nicht aller Opfer des Anschlags von Hanau gleichermaßen zu gedenken?

 

  1. Beruht die Auslassung des 72-jährigen Gewaltopfers in der Gedenkminute, dass aus Sicht der Kreistagsvorsitzenden nicht alle Menschen gleich bzw. alle Leben gleich viel wert sind?

 

Der Kreisausschuss kann hierzu keine Auskünfte erteilen.