Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Mit dem Beschluss 2314-2019 (analog 1835 – 2018 und 1437-2018) wurde per 1.1.2020 eine Fachstelle für Wohnungsnotfälle eingerichtet.

Diese Übernahme der Kosten von 240.000 € der sozialpädagogischen Betreuung der wohnungslosen Menschen durch den Landkreis habe keine rechtliche Verpflichtung und sei eine freiwillige Leistung. Nur in außergewöhnlichen Fällen käme Hilfe zur Überwindung besonderes sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII in Betracht – ab 1.1.2020 sei hier allerdings der überörtliche Träger zuständig.

 

Hierzu fragt DIE LINKE DA/DI an:

 

  1. Wie viele Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen haben bis (Stand 31.08.2020) wurden von der Fachstelle niederschwellig, aufsuchend seit 1.1.2020 beraten und unterstützt.

 

Die Leistungen der Fachstelle für Wohnungsnotfälle müssen in einem förmlichen Vergabeverfahren extern ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung war erst nach Genehmigung des Haushaltes 2020 möglich. Die Ausschreibung ist derzeit veröffentlicht. Eröffnungstermin der 1. Phase ist der 14.09.2020

 

  1. In welchen Kommunen des Landkreises Darmstadt Dieburg wurden diese Menschen/Familien in Notunterkünften oder an zentralen Orten aufgesuchte und ihnen Unterstützung angeboten.

 

Entfällt.

 

  1. Wie gliederte sich diese Unterstützung in Alleinlebende – Alleinerziehende und mehrköpfige Familien (bitte Angaben der Anzahl der Kinder) auf?

 

Entfällt.

 

  1. Die Fachstelle werden dann aktiv, wenn der Landkreis über eine Räumungsklage informiert worden sei. In wie vielen Fällen der Räumungsklagen wurde sie Fachstelle aktiv und mit welchen Ergebnisse in welche Kommunen des Landkreises Darmstadt Dieburg?

 

Entfällt.

 

  1. Wo ist diese halbe Stelle im Haushalt und in der Realität etatisiert? Ist dies eine 450 € Kraft oder  arbeitet diese Kraft 50 %  in der fachstelle und 50 % woanders?

 

Eine Planstelle im Umfang von 0,5 der EG 9b TVöD wurde bei der Stellenplanung 2020 des Fachbereiches 540 – Soziales und Teilhabe berücksichtigt. Die Stelle wurde nach der Genehmigung des Stellenplans ausgeschrieben. Im Stellenbesetzungsverfahren konnte eine geeignete Bewerberin gefunden werden, die Ihren Dienst im Umfang von 19,5 Stunden ab 01.09.2020 aufnimmt.

 

  1. Wieviele der extern ausgeschriebenen 240 000 € (monatlich 20 000 €) sind Stand 31.08.2020 verausgabt.

 

Entfällt.

 

  1. Welche „andere öffentlichen Träger“ – z.B. LWV – haben an der Ausschreibung mit welchen Ergebnis teilgenommen. Nahmen auch andere öffentliche Träger an der Ausschreibung teil? Wer oder welche öffentliche Träger nahmen an der Ausschreibung teil bzw. welche/r öffentliche Träger bekam den Zuschlag?

 

Das Ausschreibungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen (siehe Antwort zu Frage 1).

 

  1. Dieses Angebot sei eine freiwillige Leistung. Wie lange ist die Laufzeit dieser Leistung – z.B. an den LWV. Ist daran gedacht diese freiwillige Leistung auch im Haushalt 2021 fortzuführen?

 

Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle soll dauerhaft eingerichtet werden.