Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek berichtet, dass das Staatliche Schulamt mit Schreiben vom 06.06.2006 den Kreisausschuss unter Bezugnahme auf § 3 a der Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse für alle Schulformen darüber informiert hat, dass der Unterricht an der Stephan-Gruber-Schule zum 01.08.2006 für folgende Klassen nicht aufgenommen werden darf:

-         Klasse 7 Hauptschule (7 Anmeldungen)

-         Klasse 7 Realschule (15 Anmeldungen).

 

Die Mindestschülerzahl ist nicht erreicht. Die Schülerinnen und Schüler würden in den neuen Standort, die Schule auf der Aue, umgelenkt.