Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit, dass das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) auf Grund der Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (VO-WRRL) vom 17. Mai 2005 (GVBl. I S. 382) u. a. die Gersprenz auf Pflanzenschutzmittel (PBSM) untersucht hat. Dabei wurden Überschreitungen von Grenzwerten festgestellt. Eine Übersicht ist als Anlage beigefügt.

 

Er teilt weiter mit, dass nach § 15 VO-WRRL die Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Verordnung der oberen Wasserbehörde, also dem Regierungspräsidium in Darmstadt, obliegt.

 

In nahezu 70 Gewässern in Hessen wurden erhöhte Werte festgestellt. Davon liegen vier im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

 

Bei der HLUG wurde nachgefragt, welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich der Gewässerbelastung umgesetzt werden können. Eine schriftliche Antwort ist bisher nicht eingegangen. Dies ist auch nachvollziehbar. Aus einer Aussage von Herrn Dr. Seel, dem wissenschaftlichen Sachbearbeiter bei der HLUG aus dem Darmstädter Echo vom 21. 4. 2006 ist zu entnehmen, dass Appelle an die Nutzer der Pflanzengifte das einzige wirksame Mittel zur Vorsorge seien. Auch eine telefonische Nachfrage führte erwartungsgemäß zu keinem anderen Ergebnis.

 

Diese Appelle werden auch durchgeführt. Durch das Landwirtschaftsamt nehmen die dortigen Berater diese Aufgaben wahr. Sie unterrichten Landwirte über den sachgemäßen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Auch auf den Verpackungen wird angegeben, welche Vorkehrungen bei der Anwendung zu beachten sind. Vor kurzem fand in Lengfeld eine Abendveranstaltung mit Landwirten statt, die auch von der Wasserbehörde besucht wurde. Dort hat u. a. ein Fachberater in einem Vortrag über die sachgemäße Handhabung von Pflanzenschutzmitteln referiert.

 

Die Belastungen kommen auch nicht allein aus der Landwirtschaft. Verursacher sind ebenso Privatpersonen, die ihre Blumen im Vorgarten vor Parasiten schützen wollen oder den letzten Grashalm zwischen den Gehwegplatten wegspritzen. Die Reste der Mittel gelangen mit dem Regenwasser entweder über die Trennkanalisation direkt in den Vorfluter oder über den Schmutzwasserkanal durch die Kläranlage in das Gewässer.

 

Diese diffusen Einträge sind ordnungsrechtlich nicht zu behandeln, da ein konkreter Verursacher niemals gefunden werden kann. Auch durch eine noch so aufwändige Überwachung wird sich ein Täter nicht ermitteln lassen. Nur bei der Ermittlung eines Täters könnte die Wasserbehörde polizeirechtlich durch Verfügungen oder Anordnungen aktiv werden.

 

Ähnliche Untersuchungen wurden bereits im April 2003 von der HLUG übersandt.

 

Gespräche mit der staatlichen Landwirtschaftsverwaltung haben damals ergeben, dass spezielle Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten wurden. Auch von dort wurde gesehen, dass für den Einzelfall konkrete Angaben nicht angegeben waren. Die Untersuchungen seien als Grundlage gedacht, um landesweit tätig zu werden. Im Umweltministerium wurde auch mit entsprechenden Vorbereitungen begonnen.

 

Auf die Ergebnisse der Befunde wurde im Juni 2003 durch Berichte in mehreren Tageszeitungen hingewiesen. Es ist nicht bekannt, ob in anderen Landkreisen ähnliche Aktivitäten durchgeführt worden sind.

 

Die Überschreitung der Grenzwerte ist nach Aussage von Dr. Seel von der HLUG nicht unmittelbar für Menschen und Tiere gefährlich. Dennoch haben Pflanzenschutzmittel im Gewässer zweifelsfrei nichts verloren. Bei den Grenzwerten handelt es sich nicht um toxikologisch relevante sondern um politische Werte. Sie sollen aussagen, dass diese Stoffe in einem Gewässer nicht erwünscht sind. Ähnlich ist auch die Begründung für die Grenzwerte dieser Mittel im Trinkwasser.

 

Eine Möglichkeit, die Belastung zu verringern oder ganz auszuschließen wäre die Nachrüstung von Kläranlagen, um diese Stoffe eliminieren zu können. Allerdings ist jedoch nicht bekannt, dass es solche Verfahren bereits gibt. Kläranlagen könnten auch gezielt häufiger auf PBSM untersucht werden, um mögliche Einleiter einzugrenzen. Weitere Maßnahmen wären die Herstellung schonender Mittel und Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe. Durch den Erwerb von Uferrandstreifen könnte der Eintrag in die Gewässer minimiert werden.

 

Für die Umsetzung dieser Möglichkeiten bedarf es allerdings entsprechender gesetzlicher Vorlagen.

 

Nach den Vorgaben der WRRL ist für oberirdische Gewässer und das Grundwasser bis zum Jahr 2015 ein guter ökologischer Zustand zu erreichen. Dieser Begriff ist in der VO-WRRL auf 23 Seiten mit verschiedenen Parametern erläutert. Beispielhaft sei hier die allgemeine Begriffsbestimmung für den „guten ökologischen Zustand“ aufgeführt:

 

Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des Oberflächengewässertyps oberirdischer Gewässer zeigen geringe anthropogene Abweichungen an, weichen aber nur in geringem Maße von den Werten ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen (Referenzbedingungen).

 

Bei der zuständigen oberen Wasserbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, bestehen Arbeitskreise, die den guten Zustand eindeutiger konkretisieren und Möglichkeiten erarbeiten, das gesetzte Ziel bis spätestens 2015 zu erreichen. In den Arbeitskreisen wirken u. a. die Technische Universität Darmstadt, sachverständige Institute, Naturschutzvertreter, Vertreter der Landwirtschaft, Fischereiexperten und die unteren Wasserbehörden mit.