Sitzung: 15.06.2020 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3146-2020/DaDi
Beschlussvorschlag:
Der dem Ursprungsantrag entsprechende Beschlussvorschlag wird wie folgt abgeändert:
Zweiter Absatz:
Als freiwillige Leistung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zum Ausgleich der nach Anwendung des SodEG verbleibenden finanziellen Einbußen der Tagespflegepersonen werden ab 01.05.2020 max. 25%, somit der Differenzbetrag zwischen den 75% gemäß SodEG bis zu 100% der bisherigen Zahlungen (Monatsdurchschnitts) als monatliche Zuschüsse gezahlt, sofern diese nicht durch eine andere Stelle (z.B. durch das Land Hessen) übernommen werden.
Die Begründung
wird um folgenden Satz ergänzt:
Im Rahmen des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) wird ein monatlicher
Durchschnittsbetrag der bisherigen Zahlungen des Jugendamtes an die jeweilige
Tagespflegeperson ermittelt (Monatsdurchschnitt). Bisher sieht das SodEG eine
finanzielle Absicherung der Sozialen Dienstleister (hier: Tagespflegepersonen)
in Höhe von maximal 75% dieses Monatsdurchschnittes vor. Im Rahmen der
Regelungen zum Hessischen Ausführungsgesetz ist jedoch eine Erhöhung dieses
Prozentwertes möglich.
Tatsächlich an die Tagespflegeperson
geflossene Gelder, aus im §4 SodEG definierten vorrangigen Mitteln, werden auf
den Sicherungszuschuss angerechnet.
Auf Antrag der Tagespflegeperson ergänzt der
Landkreis Darmstadt-Dieburg im Rahmen einer freiwilligen Leistung den nach
SodEG gewährten Zuschuss bis zur Höhe von 100% des gemäß SodEG ermittelten
Monatsdurchschnitts. Die Ausführung und Berechnung des freiwilligen Zuschusses
des Landkreises erfolgt analog der Bestimmungen im SodEG.
Der nach SodEG ermittelte Monatsdurchschnitt
darf durch die Gewährung der freiwilligen Leistung nicht überschritten werden.
Überzahlte Zuschüsse sind von den Tagespflegepersonen zurück zu erstatten. Die
freiwillige Zuschussregelung soll für den Zeitraum erfolgen, solange auch das
SodEG gilt. Aktuell ist das SodEG bis 30.09.2020, höchstens bis zum 31.12.2020
befristet.
Dies ist der aktuelle Informationsstand
(30.04.2020). Die Hessischen Ausführungsbestimmungen stehen noch aus.
Ein finanzieller Mehraufwand entsteht dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg dadurch nicht. Die Mittel sind eingeplant.
Problematisch sind die Einnahmen durch die
Landesförderung und die Gebühren der Eltern. Da sich auch die systemrelevanten
Berufsgruppen ständig erweitern, ist eine Aussage über die finanziellen
Auswirkungen nicht seriös möglich.