Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der dem Ursprungsantrag entsprechende Beschlussvorschlag wird wie folgt abgeändert:

 

Zweiter Absatz:

 

Als freiwillige Leistung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zum Ausgleich der nach Anwendung des SodEG verbleibenden finanziellen Einbußen der Tagespflegepersonen werden ab 01.05.2020 max. 25%, somit der Differenzbetrag zwischen den 75% gemäß SodEG bis zu 100% der bisherigen Zahlungen (Monatsdurchschnitts) als monatliche Zuschüsse gezahlt, sofern diese nicht durch eine andere Stelle (z.B. durch das Land Hessen) übernommen werden.

 

 

Die Begründung wird um folgenden Satz ergänzt:

 

Im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) wird ein monatlicher Durchschnittsbetrag der bisherigen Zahlungen des Jugendamtes an die jeweilige Tagespflegeperson ermittelt (Monatsdurchschnitt). Bisher sieht das SodEG eine finanzielle Absicherung der Sozialen Dienstleister (hier: Tagespflegepersonen) in Höhe von maximal 75% dieses Monatsdurchschnittes vor. Im Rahmen der Regelungen zum Hessischen Ausführungsgesetz ist jedoch eine Erhöhung dieses Prozentwertes möglich.

Tatsächlich an die Tagespflegeperson geflossene Gelder, aus im §4 SodEG definierten vorrangigen Mitteln, werden auf den Sicherungszuschuss angerechnet.

Auf Antrag der Tagespflegeperson ergänzt der Landkreis Darmstadt-Dieburg im Rahmen einer freiwilligen Leistung den nach SodEG gewährten Zuschuss bis zur Höhe von 100% des gemäß SodEG ermittelten Monatsdurchschnitts. Die Ausführung und Berechnung des freiwilligen Zuschusses des Landkreises erfolgt analog der Bestimmungen im SodEG.

Der nach SodEG ermittelte Monatsdurchschnitt darf durch die Gewährung der freiwilligen Leistung nicht überschritten werden. Überzahlte Zuschüsse sind von den Tagespflegepersonen zurück zu erstatten. Die freiwillige Zuschussregelung soll für den Zeitraum erfolgen, solange auch das SodEG gilt. Aktuell ist das SodEG bis 30.09.2020, höchstens bis zum 31.12.2020 befristet.

Dies ist der aktuelle Informationsstand (30.04.2020). Die Hessischen Ausführungsbestimmungen stehen noch aus.

Ein finanzieller Mehraufwand entsteht dem Landkreis Darmstadt-Dieburg dadurch nicht. Die Mittel sind eingeplant.

Problematisch sind die Einnahmen durch die Landesförderung und die Gebühren der Eltern. Da sich auch die systemrelevanten Berufsgruppen ständig erweitern, ist eine Aussage über die finanziellen Auswirkungen nicht seriös möglich.