Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Vermeidung von umsatzsteuerlichem Mehraufwand (nach Auslaufen des verlängerten Optionszeitraums am 31.12.2022) verfolgt die Verbandsversammlung die Umorganisation der Abfallwirtschaft des Landkreises und des ZAW in einen „erweiterten ZAW“ (Zusammenfassung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des ZAW und des Landkreises [Aufgaben, Anlagevermögen und Personal des Da-Di-Werkes Umweltmanagement]).

 

Der ZAW beschließt die Bildung eines „erweiterten ZAW“ und beauftragt den Vorstand entsprechende Beschlüsse vorzubereiten. Dabei sind alle Sachverhalte aus der Anlage 1 zu berücksichtigen.

 

-          Der ZAW beabsichtigt die abfallwirtschaftlichen Aufgaben des Landkreises im Rahmen des Da-Di-Werkes Umweltmanagement zu übernehmen.

 

-          Der ZAW erstellt eine Neufassung der Zweckverbandssatzung. Diese muss in jeder Gebietskörperschaft beschlossen werden. Die Anzahl der Vertreter der Städte und Gemeinden bleibt konstant.

 

-          Der ZAW soll die Geschäftsbesorgung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg (Da-Di-Werk Umweltmanagement) aufgeben und die Aufgaben der Abfallentsorgung zukünftig in Eigenleistung durchführen.

Dazu soll das Personal des Da-Di-Werkes Umweltmanagement unter Berücksichtigung der Besitzstandswahrung übernommen werden.

 

-          Der ZAW soll Arbeitgebereigenschaften übernehmen und dem VKA und der ZVK unter Anwendung des Tarifvertrages TVöD/VKA beitreten.

 

-          Der ZAW soll auch das über die Geschäftsbesorgung hinausgehende dazugehörige Personal des Da-Di-Werkes Umweltmanagement (Kompostierungsanlagen, Wertstoffhöfe Semd und Weiterstadt, Nachsorge Deponie Pfungstadt, Abfallwirtschaftsplanung) übernehmen.

 

-          Der ZAW soll das gesamte Anlagevermögen (Geschäftsstelle Messel, Kompostierungsanlagen, Grundstücke, Ausstattung, Maschinen, Geräte etc.) des Da-Di-Werkes Umweltmanagement und die Deponie Pfungstadt (inklusive Deponierückstellung) übernehmen.

 

-          Der ZAW soll die Geschäftsbesorgung für die abfallwirtschaftlichen Aufgaben, die beim Landkreis verbleiben, übernehmen.