Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

  1. Der Paritätische Verband berichtete in seinem Armutsbericht 2019 davon, dass in Südhessen es in den letzten 10 Jahren eine drastische Verschlechterung – eine geballte Armut – wie der Paritätische Wohlfahrtsverband sagte - gegeben habe. Hier sei die Zahl der armen Einwohner binnen 10 Jahren von 12,7 auf nun 15,8 gestiegen. Die Paritätischen bezeichneten Südhessen – die Regionen Groß-Gerau – Stadt Darmstadt, Odenwaldkreis – Bergstraße und den Landkreis Darmstadt-Dieburg zu den „Abgestiegenen“. Nach einer negativen Entwicklung sei die Anzahl der Bürger Südhessens - der letzten 10 Jahre 2008 bis 2018 – die unterhalb der Armutsgrenze leben müssten, stärker angestiegen als, dies im Bundesdurchschnitt der Fall sei. Bemerken möchte DIE Linke noch, dass

 

a)      der „Paritätische“ bezieht sich lt. einer EU Konvention aus 1984 auf diejenigen armutsgefährdeten bzw., armutsbedrohten Bürger, die weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens zur Verfügunghätten. 2017 lag diese Grenze für einen Alleinstehenden bei 999 €.

 

b)      Auf Anfrage der LINKEN Kreistagsfraktion an die Paritätischen, diese Zahlen Südhessens auf den Landkreis Darmstadt Dieburg bzw. auf die 23 Kommunen runter brechen zu lassen, erhielten wir zur Antwort, dies würde nur der Kreisverwaltung Da/DI mitgeteilt.

 

 

Wir fragen daher an:

 

·         Wie hoch sind die Zahlen der 23 Kreiskommunen gem. des Armutsberichtes 2019 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – bezogen auf das 60 Prozentige Nettoäquivalenzeinkommens von 2008 bis 2018 für den Landkreis Darmstadt Dieburg und seine 23 Kreiskommunen ?

 

Die Linke bittet die Kreisverwaltung sich mit dem Paritätischen Verband in Verbindung zu setzen – gleichwohl die Anzeichen – vgl. Continental – Babenhausen – sich verdichten, dass in der Frage „Geballte Armut“ – es zu grundlegenden Veränderungen im Landkreis Darmstadt Dieburg kommen wird. Diese „geballte Armut“ ist bereits heute durch wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen verbunden mit Erhöhungen der Grundsteuer B und umsetzen von Straßenbenutzungsgebühren zu erkennen. Daher ist die

Beantwortung der o.g. Frage für DIE LINKE Kreistagsfraktion von besonderer Bedeutung.

 

  1. Mehrere Versuche der Kreistagsfraktion DIE LINKE zu erfahren, wie viele Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II – SGB XII – der AsylBlg und der Wohngeldbezieher zum Jahresende in unangemessenen teuren Wohnungen im Landkreis Darmstadt Dieburg wohnen, scheiterten kläglich. Mal konnten keine Daten zu Verfügung gestellt werden (Vorlage 2059-2019/DaDi) – mal wurde ein diesbezüglicher Antrag zum Haushalt 2020 wegen Erfolglosigkeit von der Kreistagsfraktion zurückgezogen, mal lägen keine „valide“ Angaben vor- wurde behauptet.

 

Die Kreistagsfraktion DIE LINKE war mehr als über überrascht, dass s e h r w o h l eine detaillierte Auflistung – bis hinab auf die Kreisebene – auf eine kürzlich veröffentlichte „kleine Anfrage“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE vorliegt.

Link anbei

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/130/1913029.pdf

 

So ist dort auf Seite 161 zu lesen, dass im Landkreis Darmstadt Dieburg am 31.12.2018 insgesamt 7749 Bedarfsgemeinschaften gebe, wovon 2134 BG,S nicht die vollen KDU oder Mieten erhalten. Dies wären satte 29,3 %. Im Durchschnitt erhielten die BG,s im Landkreis Darmstadt-Dieburg 999 € - oder monatlich 83,25 € zu wenig an KDU oder

Mietleistungen. Insgesamt seien 2,1 Mio € auf Kosten der Ärmsten im Landkreis Darmstadt Dieburg so eingespart worden.

 

a)      Wie erklärt die Kreisverwaltung Da/Di diesen Diskurs, dass die von der Kreistagsfraktion gewünschten Fakten in einer „kleinen Anfrage“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE vorliegen – aber der Kreistagsfraktion DIE LINKE geantwortet wurde: „diese Daten liegen nicht vor!“

 

b)      Da die Daten 31.12.2018 effektiv vorliegen (siehe Seite 161 des o.a. Linkes) fragen wir hierzu ergänzend

-          wie viele BG,s im Landkreis Da/Di mussten 31.12.2018

-          einen Eurobetrag bis 50 €

-          einen Eurobetrag bis 100 €

-          einen Eurobetrag bis 200 €

-          einen Eurobetrag über 200 €

für die Miete aus ihren Regelbedarfen drauf zahlen?

           

  1. Eine „kleine Anfrage“ von Christiane Böhm (DIE LINKE) vom 12.11.2019 im hessischen Landtag über die „Wohnkostenlücke im SGB II in Hessen, kam zu folgenden Fragen. Wir fragen entsprechend für den Landkreis Darmstadt Dieburg an :

 

a)      Wie viele Menschen im Landkreis Darmstadt Dieburg erhielten jeweils zum Stichtag 1. Juni in den Jahren 2015 bis 2019 Leistungen nach dem SGB II – Wie viele das SGB XII – Wie viele waren im Wohngeldbezug – wie viele erhielten Leistungen nach dem AsylBLG?

 

b)      Wie viele davon erhielten Leistungen bezüglich den Kosten der Unterkunft? (Angaben nach Miete + Eigenheime)

 

c)      In wie vielen Fällen wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für die Leistungsberechtigte tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen?

 

d)     Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren betraf das?

 

e)      Auf welche Gesamthöhe belaufen sich die nicht übernommenen Kosten der Jahre 2015 bis 2018 im Landkreis Darmstadt Dieburg.Hier antwortete die hess. Landesregierung auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit für den Landkreis Darmstadt Dieburg.

2015 = 1.919.094

2016 = 1.623.589

2017 = 1.821.087

2018 = 2.131.558 (Stadt Darmstadt 904.066 !!)

 

hierzu fragt DIE LINKE an, wie hoch sind die Kosten 2019. Wir fragen an, warum erhält die hess. Linke im Landtag auf Basis einer Statistik der BA für den Landkreis Darmstadt Dieburg eine Antwort und die Kreistagsfraktion DIE LINKE erhält schon 2 Jahre hierzu keine Antwort, weil angeblich die Daten nicht valide seien.

 

f)       In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffene BG tatsächliche Kosten nicht übernommen? Hier antwortete die hess. Landesregierung auf eine Statistik der BA für den Landkreis Darmstadt Dieburg.

 

2015 = 1.071,57 €

2016 = 959,99 €

2017 = 962,69 €

2018 = 998,66 €

 

hierzu fragt DIE LINKE an, wie hoch sind die Kosten 2019. Wir fragen an, warum erhält die hess. Linke im Landtag auf Basis einer Statistik der BA für den Landkreis Darmstadt Dieburg eine Antwort und die Kreistagsfraktion DIE LINKE nicht?

 

  1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II – SGB XII -AsylBLG und Wohngeldbezuges waren Stand 31.12.2019 im Leistungsbezug des Landkreises Darmstadt-Dieburg (bitte mit Angaben der einzelnen Kommunen – analog der Anfrage 2059 – 2019).

 

  1. Wie viele Bürger des Landkreises Da/Di haben im SGB II – SGB XII – dem AsylBlg und Wohngeld Kürzungen wegen Schulden oder Darlehensrückzahlungen – den Verrechnung der Debitoren?

 

  1. Wie viele Bürger des Landkreises Da/Di suchen aktiv Sozialwohnungen – d.h. sind als wohnungssuchend bei den Einwohner Meldeämter gemeldet. Bitte Angabe nach einzelnen Kommunen.

 

  1. Wie viele Leistungsberechtigte SGB II und SGB XII waren ab 1.1.2019 bis 31.12.2019 (in absoluten Zahlen und prozentual) von einer Sanktion nach § 31 bzw. § 32 des SGB II oder alternativ SGB XII betroffen. Wie viele waren im U25 Bereich von Sanktionen betroffen?

Gab es auch Fälle, wo die KFB wegen einer bereits ausgesprochenen 100 %igen Sanktionen eines U 25 Jugendlichen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes diese bereits ausgesprochenen 100%ige Sanktion zurückzahlen musste?

 

  1. Wie entwickelte sich die Kreis- und Schulumlage je Kommune von 2010 bis 2020 (2020 Planzahlen)?

 

Siehe Anlage Kreis- und Schulumlage 2010-2020

 

  1. Wie viele sogenannte Aufstocker gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg – Stand 31.12.2019 (SGB II und SGB XII – AsylBlg)?

 

  1. Wie viele Widersprüche mussten die Sachbearbeiter im SGB II und dem SGB XII im Jahr 2019 bearbeiten?

 

-          welche Themen wurden vorrangig bei Widersprüchen beklagt?

-          wie viele Widersprüchen wurden 2019 ganz oder teilweise abgeholfen?

-          wie viele Widersprüche wurden wegen Nichtabhilfe von den Widerspruchsführer vor dem Sozialgericht beklagt?

-          in wie vielen Fällen waren die Klage für die Klagenden ganz oder teilweise erfolgreich.

 

  1. Wie viele Kinder (Stand 31.12.2019) beziehen im Landkreis Darmstadt Dieburg Leistungen nach dem SGB II(sog, Sozialgeld) – dem SGB XII – dem AsylBlg und dem Wohngeld? Bitte Angaben nach Altersgruppen 0-5 Jahre /// 6-13 Jahre //// 14-17 Jahre und 18-24 Jahre in den 23 Kommunen des Landkreises….

 

  1. Wie stellt sich das Thema Kinderarmut im LK Da/Di im Allgemeinen und im Besonderen im Vergleich zu den benachbarten Landkreisen ODW – GG – Stadt Darmstadt und Bergstraße. Bitte auch Angabe der Kinderarmut pro 1000 Einwohner der betroffenen Kommunen angeben?

 

  1. Wie viele Kinder im Landkreis Da/Di beziehen Sozialleistungen und gehören einer Familie der Gruppe der Alleinerziehenden an?

(Bitte Angaben BG mit einem Kind – mit 2 Kindern – mit 3 Kindern und mehr – anteilig am Bestand der BG,s)

 

  1. Nach der Vorlage des Berichtes zur Kinderarmut im Landkreis Darmstadt Dieburg soll ein Koordinierungsgremium eingesetzt werden – ein sogenannter runter Tisch gegen Kinderarmut.

Wann nimmt dieses Koordinierungsgremium – dieser runter Tisch – seine Arbeit auf und wie ist gewährleistet, dass die Kreistagsmitglieder über den Verlauf des Koordinierungsgremiums informiert werden?

Wann ist aus heutiger Sicht in etwa mit Ergebnissen dieses Koordinierungsgremium – dieses Runden Tisches gegen Kinderarmut zu rechnen?

 

  1. Das Bundesverfassungsgericht urteilte unlängst, dass Leistungsminderungen über 30 % hinaus nur erfolgen soll, wenn dies im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Aspekte und unter Berücksichtigung aller Umstände zu einer „außergewöhnlichen Härte“ führen würde.

Liegt aus Sicht der Kreisverwaltung eine „außergewöhnliche Härte“ dann vor wenn:

 

-          Sozialgeldbezieher im Landkreis Darmstadt Dieburg nicht die vollen Unterkunft – und Heizkosten nicht in voller Höhe übernommen werden? (30 % aller Hartz IV Bezieher)

 

-          Schulden der Finanzbehörden wegen Aufhebungs–, Erstattungs oder Kostenersatz bzw. Darlehen wegen Ratenzahlungsvereinbarungen das Existenzminimum deutlich unter 30 % senken?

 

-          Wird im Landkreis Darmstadt-Dieburg durch die Addierung mit Sanktionen das Existenzminimum oberhalb von 30 % überschritten.

 

-          Was bezeichnet die Kreisverwaltung als „außergewöhnliche Härten“ bzw. wie geht sie in den o.g. Fällen mit dem vom Bundesverfassungsgericht geurteilten Existenzminimum, welches 30 % nicht überschreiten darf.

 

  1.  

-          Gibt es eine nachhaltige Info über den existierenden sozialen Wohnungsbau (Stand 31.12.2019) im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

 

-          Wie viele soziale Wohnungen fielen die letzten 5 Jahre aus der Sozialbindung und wie viele Sozialwohnungen mit öffentlicher Förderung wurden die letzten 5 Jahre bis 31.12.2019 in Da/Di gebaut ?

 

-          Wie viele Sozialwohnungen sollen ab 2020 die nächsten Jahre in Da/Di gebaut werden.

 

-          Wer außer dem Bauverein Darmstadt und der gemeinnützigen Baugenossenschaft (Dieburg) besitzt wie viele Sozialwohnungen in Da/Di? (Bitte Angabe der Wohnungen seit 1.1.2014)

 

-          Gibt es außer den genannten Bauträger noch Andere, die Sozialwohnungen in Da/Di besitzen?

 

Die Beantwortung der o.g. Fragen sind von größter wohnungspolitischer Notwendigkeit für einen Kreistag. Sollte aus Zeitgründen eine Beantwortung bis 17.2.2020 nicht möglich sein, so bitten wir dies bis zur übernächste KT Sitzung zu erläutern. Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht nur eine Aufgabe der Kommunen im Landkreis. Nein hier ist der Kreistag umfänglich zu informieren.