Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas gibt zur Kenntnis, dass

 

  • das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg einen bis zum 31.12.2019 gültigen Frauenförderplan hat;

 

  • der Frauenförderplan des Da-Di-Werkes mittlerweile seine Gültigkeit verloren hat und überarbeitet wird. Die letzten redaktionellen Änderungen werden in den nächsten Wochen abgeschlossen sein, so dass der Frauenförderplan den Gremien zur Genehmigung vorgelegt werden kann;

 

  • bei der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) aufgrund der unterschwelligen Anzahl an Beschäftigten, entsprechend der Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 3 HGlG, bislang von der Aufstellung eines Frauenförderplans abgesehen wurde;

 

  • die AZUR GmbH keinen Frauenförderplan hat;

 

  • die Betreuung DaDi gGmbH einen Frauenförderplan i.S.d. HGlG hat;

 

  • der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) aufgrund seiner Verbandssatzung kein eigenes Personal beschäftigt. Die Aufgabe der Betriebs- und Geschäftsführung hat die ENTEGA AG übernommen;

 

  • der Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg sowie die Kreiskliniken GmbH und die Dienstleistungs GmbH trotz intensiver Gespräche, längerer Terminrunden sowie Verhandlungen, auch mit dem Betriebsrat, noch keine Einigung erzielen konnte, um einen Frauenförderplan nach § 6 HGlG vorlegen zu können;

 

  • die Zentrum der Medizinischen Versorgung (MVZ) GmbH und die Bildungszentrum für Gesundheit der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg (BZG) GmbH nicht dem § 2 HGlG unterliegen. Aus diesem Grunde sei man der Erstellung eines Frauenförderplanes bislang noch nicht nachgekommen. Es gäbe allerdings Überlegungen dies umzusetzen.

 

 

Landrat Schellhaas gibt eine Stellungnahme der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu Umsetzungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in Eigenbetrieben und privatrechtlichen Unternehmen des Landkreises zur Kenntnis.

 

 

Begründung:

 

Auf Anregung der Frauenkommission hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 21.05.2019 (Vorlage-Nr.: 2268-2019/DaDi) beschlossen, bei den privatrechtlichen Unternehmen und den Eigenbetrieben des Landkreises Darmstadt-Dieburg nach dem Status der Frauenförderpläne nachzufragen.