Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird gem. § 114d in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Er enthält im Einzelnen folgende Festsetzungen:
- Keine Veränderung der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt.
- Keine Veränderungen der Gesamtbeträge im Finanzhaushalt.
- Keine Veränderung des Gesamtbetrages an Krediten.
- Keine Veränderung des Gesamtbetrages an Verpflichtungsermächtigungen.
- Keine Veränderung des Höchstbetrages an Kassenkrediten.
- Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage
- Neufestsetzungen im Stellenplan