Nachtrag: 28.06.2006

Beschluss: verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird gem. § 114d in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Er enthält im Einzelnen folgende Festsetzungen:

 

-         Keine Veränderung der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt.

-         Keine Veränderungen der Gesamtbeträge im Finanzhaushalt.

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages an Krediten.

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages an Verpflichtungsermächtigungen.

-         Keine Veränderung des Höchstbetrages an Kassenkrediten.

-         Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage

-         Neufestsetzungen im Stellenplan