Nachtrag: 13.11.2019

Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Landrat Schellhass gibt:

 

Den als Anlage beigefügten Vierteljahresbericht für das II. Quartal 2019 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.

 

Nach den Bestimmungen des § 3 Krankenhausgesetz und des § 21 Eigenbetriebsgesetz hat die Krankenhausbetriebsleitung des Kreisausschusses und die Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögens zu unterrichten.

 

Mit dem beiliegendem Vierteljahresbericht kommt die Betriebsleitung dieser Verpflichtung nach.