Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Im Bereich der Kreiskliniken Darmstadt Dieburg wurde ein/e  Beschäftigte/r der Dienstleistungs-  GmbH per 30.09.2019 mit einem Aufhebungsvertrag entlassen.

 

Die Vollmacht der/des Betroffenen in dieser Sache zur Klärung beizutragen liegt der Fraktion DIE LINKE vor…

 

Dieser Aufhebungsvertrag wurde am 5.6.2019 – dem gleichen Tag als der/dir Betroffene aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in eine unbefristetes Verhältnis wechselte – beschlossen.

 

Auf mehrmalige Nachfrage bei den Verantwortlichen erhielten wir zur Antwort „ das Procedere sei deshalb umgesetzt worden, weil der oder die Betroffene/r persönlich darum bat und angeblich bei Nichtumsetzung Probleme mit der Ausländerbehörde nach 15 jährigem Aufenthalt in Deutschland befürchtete. Diese Begründung ist fachlich nicht richtig, weil als alleinerziehende und geschiedene Mutter von 3 Kinder bzw. Vater der oder die Betroffene weitreichenden Schutz vor Ausweisung in Deutschland hat-auch wenn man aktuell keinen Arbeitsplatz nachweisen kann. Die Sorgen der oder des Betroffene/n waren also unbegründet. Dieses Wissen muss die hochausgebildete Klinikleitung Darmstadt Dieburg besitzen.

 

Für den oder die Betroffene hat der Aufhebungsvertrag weitreichende finanzielle Folgen:

a)      Er oder Sie wird mit einer 3 monatigen Sperrzeit für die Aufhebung im ALG 1 bestraft.

b)      Er oder Sie erhält eine 30 %ige Sanktion im SGB II.

 

Wir weisen hin, dass es sich bei dieser Anfrage um keinen Einzelfall oder einen spezifische Sonderfall handelt oder eine Anfrage mit Schwerpunkt Personal der Kreisklinken. Der LINKE geht es um grundsätzlichen Umgang mit Beschäftigten der Dienstleistungs GMBH – beschäftigt für 10.78 € pro Stunde (plus Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld)

 

Hierzu fragen wir an:

 

  1. Sind der Klinikleitung oder den Person Verantwortlichen die Folgen im ALG 1 + SGB II bekannt, dann wenn ein/e Mitarbeiter/in einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet?

 

  1. Gab es in 2019 und 2018 ähnlich gelagerte Fälle von Aufhebungsverträgen in den Kreiskliniken spez. Dienstleistungs GmbH ?

 

  1. Wurde oder wird quasi als Ausgleich noch mit einer Sondervereinbarung den per Aufhebungsvertrag noch eine zusätzliche Vergütung bezahlt?

 

  1. War in diesen Vorgang oder diese Vorgänge die Personalräte eingeschaltet bzw. sind sie darüber informiert?

 

  1. Sind die Verantwortlichen der Kreiskliniken in Grundzügen über die Lage von anerkannten mit Duldungsaufenthalt versehenen ausländischen Bürgern informiert? Ist Ihnen bekannt, dass eine Ausweisung unter gewissen Bedingungen in Deutschland ausgeschlossen ist?

 

  1. Sind die Verantwortlichen der Kreiskliniken bereit zukünftig bei jedem Aufhebungsvertrag auf jeden Fall die Personalräte miteinzubeziehen?

 

Die vorgelegten Fragen betreffen einen konkret-individuellen Sachverhalt, der dem Innenverhältnis der Eigengesellschaft zuzurechnen ist. Die dazu formulierten Fragen werden daher durch den Kreisausschuss nicht beantwortet.