Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Nachdem auf der Sitzung des Kreistages vom 15.05.2006 die dritte hauptamtliche Kreisbeigeordnetenstelle mit SPD/Grünen/FDP und FWG Mehrheit genehmigt wurde, stellen wir hiezu u. a. Fragen:

 

1)      Welche Folgekosten belasten ab Oktober den Haushalt für diese 3. hauptamtliche Stelle? (Dienstfahrzeug samt Fahrer)

Siehe Seite 2 des Vorberichtes zum 1. Nachtragswirtschaftplan 2006.

 

2)      Welche Kosten personeller Art- evtl. für Referent und Sekretärin- fallen hier zusätzlich noch an?

Im Entwurf des Nachtragswirtschaftsplanes für das Jahr 2006 wurden für die Sekretärin der/des hauptamtlichen Kreisbeigeordneten Personalkosten in Höhe von 10.200,00 € veranschlagt (3.400,00 € pro Monat einschließlich Sozialversicherungs- und ZVK-Beiträge).

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten bzw. Büroleiterin/Büroleiters ist im Stellenplan des Nachtragswirtschaftsplanes nicht enthalten.

 

3)      Wie hoch sind deren Eingruppierungen?

Die Eingruppierung der Sekretärin soll nach der Entgeltgruppe 9 erfolgen.

 

4)      Die Stelle des 3. hauptamtlichen Kreisbeigeordneten soll „kostenneutral“ umgesetzt werden. Wie soll diese „Kostenneutralität“ in Zeiten personeller Sparmaßnahmen realisiert werden?

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Zusammenhang mit der Genehmigung der Wirtschaftpläne 2004 und 2005 die Personalkosten auf den Stand des Jahres 2003 „gedeckelt“, sodass die im Jahr 2006 eingeplanten Personalkosten gegenüber dem Jahr 2003 nicht erhöht wurden.
Die Aufwendungen für die Stelle einer/eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten werden im Rahmen des Personalkostenbudgets abgedeckt. Im übrigen belaufen sich die Personalmehraufwendungen für eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 4 gegenüber den Kosten für eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 16 (einschließlich Umlage zur Versorgungskasse) auf rund 15.000,00 € pro Jahr.

 

5)      Sind hier u. U. im Sozialamt personelle Umsetzungen und/oder Nichtbesetzungen bisheriger Stellen vorgesehen?

Eine solche Absicht besteht nicht.

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 20,20 Euro entstanden.