Nachtrag: 17.10.2019

Beschluss: Kenntnis genommen

Kreistagsvorsitzende Wucherpfennig teilt mit, dass das Mitglied des Kreistages,

 

Heinz Pullmann, Am Roten Morgen 17, 64846 Groß-Zimmern,

 

vom Wahlvorschlag der AfD gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) mit Ablauf des 25.08.2019 auf sein Mandat im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg verzichtet hat.

 

Der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der AfD,
                        Harald Schmidt, Prinzenbergweg 13a, 64367 Mühltal,

bleibt nach § 34 Abs. 2 Ziffer 2 KWG unberücksichtigt.

 

Die nächste noch nicht berufene Bewerberin vom Wahlvorschlag der AfD,

                        Angela Christin Kunder, Am Hintergraben 27, 64404 Bickenbach,

bleibt nach § 34 Abs. 2 Ziffer 2 KWG unberücksichtigt.

 

Der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der AfD,
                        Ulrich Ritter, Eulerweg 1, 64347 Griesheim,

bleibt nach § 34 Abs. 2 Ziffer 2 KWG unberücksichtigt.

 

Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 KWG hat Landrat Schellhaas als Kreiswahlleiter am 10.10.2019 als nächsten noch nicht berufenen Bewerber (Nachrücker) vom Wahlvorschlag der AfD

 

Sven-Carsten Thurisch, Pappelweg 7a, 64839 Münster,

 

festgestellt.