Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Die Bemühungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Bezug auf Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sind immer wieder Themen, die im Kreistag sowie verschiedenen Ausschüssen und

Gremien diskutiert werden.

 

So wurde der Landkreis beispielsweise in der letzten Kreistagssitzung am 09.09.2019 mit großer Mehrheit der anwesenden Abgeordneten zum „sicheren Hafen“ erklärt.

 

Um besonders schutzbedürftigen Menschen sichere Zugangswege, Aufnahme und nachfolgend Integration in Deutschland zu ermöglichen, wurde von der Bundesregierung im Mai 2019 das NesT-Programm (Neustart im Team) aufgelegt.

 

Im NesT-Programm schließen sich jeweils fünf Personen zu einer Mentoren-Gruppe zusammen, die sich wahlweise um einen einzelnen Migranten oder eine Migrantenfamilie kümmern. Die Migranten leben am Wohnort der Mentoren und erhalten einen sicheren

Aufenthaltstitel für zunächst drei Jahre.

 

Aus dem Programm: „Die Verpflichtungen sind für die Mentorinnen und Mentoren zeitlich begrenzt und von vornherein kalkulierbar. Sie suchen eine geeignete Wohnung und finanzieren die Kaltmiete für zwei Jahre. Außerdem unterstützen sie die Schutzbedürftigen ein Jahr lang ideell auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe.“

 

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

  1. Wird das NesT-Programm der Bundesregierung durch den Landkreis proaktiv beworben? Falls nein, warum nicht?

 

Das NesT-Programm wurde bislang nicht proaktiv beworben.

Bei dem Pilotprojekt „NesT  - Neustart im Team“ handelt es sich um ein staatlich-zivilgesellschaftliches Aufnahme-Programm, bei dem zivilgesellschaftliche Akteure die ideelle und finanzielle Unterstützung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge übernehmen.

 

Auswahl der Personen und Aufnahmen aus dem Programm NesT erfolgen unter den Voraussetzungen des Resettlementverfahrens (§23 Abs.4 AufenthG).  Die Aufnahmeplätze von NesT werden dabei auf das Kontingent der von Deutschland zugesicherten Resettlementplätze für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge angerechnet.

 

Das Projekt wie auch die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Werbung liegen in der Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 

  1. Wie viele Personen haben sich im Landkreis Darmstadt-Dieburg nach Kenntnis der Kreisverwaltung bzw. Ausländerbehörden zu Mentoren-Gruppen zusammengeschlossen, und nehmen aktiv am NesT-Programm teil oder planen die Teilnahme?

 

Die Kreisverwaltung hat keine Kenntnis über geplante Mentoren-Gruppen.
Interessierte Mentorinnen und Mentoren wenden sich direkt an die eingerichteten Zivilgesellschaftlichen Kontaktstellen des Bundesamts.

 

  1. Mentoren-Gruppen können auch aus juristischen Personen bestehen. Wie viele Zusammenschlüsse juristischer Personen sind der Kreisverwaltung bzw. der Ausländerbehörde bekannt?

 

Der Kreisverwaltung sind keine solchen Zusammenschlüsse bekannt.

 

  1. Wie viele Kreistagsabgeordnete haben sich für die Teilnahme am NesT-Programm beworben?

 

Siehe Antwort auf Frage 2.

 

  1. Wie viele Menschen aus dem Landkreis haben nach Erkenntnis der Kreisverwaltung bzw. der Ausländerbehörde an der für die Teilnahme am NesT-Programm obligatorischen Informationsveranstaltung der ZKS (Zivilgesellschaftliche Kontaktstelle) teilgenommen?

 

Der Kreisverwaltung liegen hierzu keine Informationen vor.

 

  1. Wie viele Flüchtlinge wurden im Rahmen des NesT-Programms im Landkreis Darmstadt-Dieburg bereits aufgenommen oder stehen kurz vor der Aufnahme?

 

Der Kreisverwaltung liegen hierzu keine Informationen vor.