Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der ZAW beschließt hiermit, jeglichen Gewinn des Betriebes „Altpapier (gewerblich) / DSD-Abfallberatung“ steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Dieser Beschluss gilt auch für das Wirtschaftsjahr 2019 sowie alle folgenden Wirtschaftsjahre des Betriebes.

 

Die Rücklage soll phasengleich der Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten dienen. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Gewinne des Betriebes „Altpapier (gewerblich) / DSD-Abfallberatung“ werden nicht außerhalb des jeweiligen Betriebes gewerblicher Art verwendet.

 

Das Stehenlassen der Gewinne wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.

 

Falls Grundstücke, Beteiligungen oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb gewerblicher Art entnommen wurden oder werden, hat der Betrieb stets Anspruch auf den Marktwert (Teilwert).