Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HRB Treuhand GmbH, Neu-Isenburg, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.

 

b)    Entlastung des Verbandsvorstandes

Dem Verbandsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

c)    Behandlung des Jahresgewinnes/-verlustes 2018 aus dem steuerpflichtigen Bereich des Betriebes gewerblicher Art

Der Verlust des Betriebes gewerblicher Art (BgA) des Jahres 2018 in Höhe von 13.198,38 € (5.774,44 € Altpapier (gewerblich) bzw. 7.423,94 € DSD Abfallberatung) wird durch eine Entnahme aus der bestehenden Reinvestitionsrücklage dieses Bereiches teilweise ausgeglichen (12.055,61 €) und im übrigen (1.142,77 €) auf neue Rechnung vorgetragen.