Sitzung: 09.09.2019 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der Fraktion von Die Linke
Die Fraktion Die Linke fragt nach:
- In wie vielen Fällen wurde vollziehbar ausreisepflichtige Personen in den Jahren 2017 und 2018 – wenn möglich aufgeschlüsselt nach Nationalitäten – des Landkreises Darmstadt Dieburg
- auf Antrag eine Ausbildungsduldung erteilt?
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der
Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht über die Erteilung von Duldungen entscheidet.
Seit in Kraft treten der „Verordnung
über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des
Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes“ vom 4. Juni 2018 ist die
Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt für die Entscheidung über
ausreisepflichtige, ausländische Personen gegeben. Der Landkreis
Darmstadt-Dieburg erteilt die Duldung auf Anweisung der genannten Behörde.
Im Jahr 2017 wurde in drei Fällen eine
Ausbildungsduldung erteilt. Es handelte sich dabei um zwei ausländische
Personen aus Afghanistan und eine Person aus Albanien.
Im Jahr 2018 wurde in einem Fall eine
Ausbildungsduldung erteilt. Es handelte sich dabei um eine Person aus der
Republik Kongo.
- die Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung gestattet - allerdings keine Ausbildungs-duldung sondern eine Ermessensduldung nach § 60 a Abs. 2 S.3. AufenthG erteilt?
Bei einer
indonesischen Staatsangehörigen wurde die Aufnahme einer qualifizierten
Ausbildung im Rahmen einer Ermessensduldung gestattet.
- in wie vielen Fällen wurde für eine Helferausbildung, eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung eine Ermessensduldung nach § 60 Abs. 2 S.3 AufenthG erteilt?
In keinem Fall.
- Was waren die häufigsten Gründe , aus denen die Anträge auf Erteilung einer Ausbildungsduldung abgelehnt wurden ? Wenn möglich bitte die drei häufigsten Gründe nennen?
Es gab bislang
nur zwei Ablehnungsgründe: Eine ungeklärte Identität und das Fehlen eines
Passes. Die betroffenen Personen hatten diese Umstände selbst zu vertreten.
- In wie vielen Fällen wurden vollziehbar ausreisepflichtige Personen in den Jahren 2017 und 2018 auf Antrag eine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen erteilt?
Ein entsprechender
Aufenthaltstitel wurde im Jahr 2018 an eine ausländische Person aus der
Republik Kosovo erteilt.
- Was waren die häufigsten Gründe, aus denen Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a AufenthG abgelehnt wurden? Wenn möglich die häufigsten Gründe nennen!
Anträge auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 a AufenthG werden nur selten
gestellt.
Im Fall der Antragstellung
war der häufigste Ablehnungsgrund das
Fehlen eines Reisepasses, wenn eine Passbeschaffung möglich und zumutbar wäre.
Ein weiterer
Ablehnungsgrund war das Fehlen eines vier- jährigen ununterbrochenen und
erfolgreichen Schulbesuches.
- In wie weit weist die Ausländerbehörde Da/DI von sich aus darauf hin, dass (unter bestimmten Voraussetzungen) eine Ausbildungsduldung, eine Ermessensentscheidung zur Durchführung einer Helferausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer Einstiegsqualifizierung beantragt werden kann bzw. dass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a AufenthG beantragt werden kann ?
Sollten die
Voraussetzungen für eine entsprechende Erteilung vorliegen, so weisen die
Mitarbeitenden des Fachbereichs darauf hin, da wir selbstverständlich auch eine
beratende Funktion wahrnehmen. Wie sich aus den aufgeführten Fallzahlen
entnehmen lässt, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer
Ausbildungsduldung oder einer Duldung im Rahmen einer Ermessensentscheidung nur
in sehr wenigen Fällen vor.