Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke

 

Die Fraktion Die Linke fragt nach:

 

  1. In wie vielen Fällen wurde vollziehbar ausreisepflichtige Personen in den Jahren 2017 und 2018 – wenn möglich aufgeschlüsselt nach Nationalitäten – des Landkreises Darmstadt Dieburg

 

- auf Antrag eine Ausbildungsduldung erteilt?

 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht über die Erteilung von Duldungen entscheidet. Seit in Kraft treten der „Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes“ vom 4. Juni 2018 ist die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt für die Entscheidung über ausreisepflichtige, ausländische Personen gegeben. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt die Duldung auf Anweisung der genannten Behörde.

Im Jahr 2017 wurde in drei Fällen eine Ausbildungsduldung erteilt. Es handelte sich dabei um zwei ausländische Personen aus Afghanistan und eine Person aus Albanien.

Im Jahr 2018 wurde in einem Fall eine Ausbildungsduldung erteilt. Es handelte sich dabei um eine Person aus der Republik Kongo.

           

- die Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung gestattet - allerdings keine Ausbildungs-duldung  sondern eine Ermessensduldung nach § 60 a Abs. 2 S.3. AufenthG erteilt?

 

Bei einer indonesischen Staatsangehörigen wurde die Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung im Rahmen einer Ermessensduldung gestattet.

           

- in wie vielen Fällen wurde für eine Helferausbildung, eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung eine Ermessensduldung nach § 60 Abs. 2 S.3 AufenthG erteilt?

 

In keinem Fall.

           

  1. Was waren die häufigsten Gründe , aus denen die Anträge auf Erteilung einer Ausbildungsduldung abgelehnt wurden ? Wenn möglich bitte die drei häufigsten Gründe nennen?

 

Es gab bislang nur zwei Ablehnungsgründe: Eine ungeklärte Identität und das Fehlen eines Passes. Die betroffenen Personen hatten  diese Umstände selbst zu vertreten.

 

  1. In wie vielen Fällen wurden vollziehbar ausreisepflichtige Personen in den Jahren 2017 und 2018 auf Antrag eine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen erteilt?

 

Ein entsprechender Aufenthaltstitel wurde im Jahr 2018 an eine ausländische Person aus der Republik Kosovo erteilt.

 

  1. Was waren die häufigsten Gründe, aus denen Anträge  auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a AufenthG abgelehnt wurden? Wenn möglich die häufigsten Gründe nennen!

 

Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 a AufenthG werden nur selten gestellt.

Im Fall der Antragstellung war der häufigste Ablehnungsgrund  das Fehlen eines Reisepasses, wenn eine Passbeschaffung möglich und zumutbar wäre.

Ein weiterer Ablehnungsgrund war das Fehlen eines vier- jährigen ununterbrochenen und erfolgreichen Schulbesuches.

 

  1. In wie weit weist die Ausländerbehörde Da/DI von sich aus darauf hin, dass (unter bestimmten Voraussetzungen) eine Ausbildungsduldung, eine Ermessensentscheidung zur Durchführung einer Helferausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer Einstiegsqualifizierung beantragt werden kann  bzw. dass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a AufenthG beantragt werden kann ?

 

Sollten die Voraussetzungen für eine entsprechende Erteilung vorliegen, so weisen die Mitarbeitenden des Fachbereichs darauf hin, da wir selbstverständlich auch eine beratende Funktion wahrnehmen. Wie sich aus den aufgeführten Fallzahlen entnehmen lässt, liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausbildungsduldung oder einer Duldung im Rahmen einer Ermessensentscheidung nur in sehr wenigen Fällen vor.