Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Die Leitung der Kreisverwaltung (KFB) sagt über sich „man handele nach Recht und Gesetz“. Die Linke Da/DI behauptet 50 % aller Bescheide der KFB sind nicht rechtssicher. Die LINKE Da/DI behauptet, die Aussage der Leitung der KfB bzw. der von Frau Lück stimmt in dieser Form nicht.

Hier stellen wir Fragen zu Fall 1

 

  1. Wer hat die Einstellung der Leistungen für Mutter – Vater – und 18 Monate altem Kind – also dem Entzug des sozialen Existenzminimums – auch für ein Kleinkind – von der KfB zu verantworten ?

 

  1. Wenn die Bescheide der KFB mit 4 Augen gegengelesen werden – so behauptet Frau Lück öffentlich – wer- außer der Sachbearbeiterin hat diesen offensichtlich rechtswidrigen Bescheid in dieser Form so erlassen ?

 

  1. Ist dieser Einstellungsbescheid mit den Zielen des Leitbildes der KFB überhaupt zu verantworten  ?

 

  1. Ist dieser Einstellungsbescheid überhaupt kompatibel mit den Zielen der Kreisverwaltung – mit den Zielen der Sozialdezernentin – mit den Zielen des „Aktionsplan gegen Kinderarmut (Im März 2017 vom Kreistag beschlossen ) überhaupt vereinbar ?

 

  1. Was tut die KFB Leitung bzw. die Sozialdezernentin um zukünftige rechtswidrige Einstellungsbescheide für Familien mit Kindern zu verhindern ?

 

  1.  Fühlt sich die Leitung der KFB bzw die Sozialdezernentin in dem geschilderten Fall 1 überhaupt einer Schuld bewusst ?

Wenn ja ..warum

Wenn nein …, warum

           

  1. Welche Soziallogik steht dahinter, dass man diese Familie noch zu einer Vorladung – zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Sozialleistungsbetruges verdächtig und sie zum Polizeipräsidium Südhessen vorlädt….

 

  1. Meint in diesem Fall, die Sozialbehörden des Landkreises Darmstadt Dieburg (Frau Lück bzw. Herr Gebhard) dass man hier über das Ziel hinaus geschossen sei – Oder welche Gründe lagen in diesem Fall vor um diese Familie des Sozialbetruges zu bezichtigen.(Die Linke sowie die für ihr tätige Anwältin sind fassungslos und können die Verantwortlichen des Landkreises Darmstadt Dieburg nicht verstehen)

 

 

Fall 2

 

  1. Wer hat die Einstellung der Leistungen vom 07. Mai 2019 nach dem SGB II für diese alleinerziehende Mutter zweier Kinder so erlassen?

 

  1. Wenn die Bescheide der KFB mit 4 Augen gegengelesen werden, wer hat außer der Sachbearbeiter dieser Einstellung von Leistungen für eine Mutter zweier Kinder so zugestimmt.

 

  1. War der KFB nicht bekannt, dass der ehemalige Lebens gefährde und Vater eines Kindes der Mutter sich nur von 1.1.2019 bis zum 14.1.2019 in der Wohnung der alleinerziehenden Mutter aufhielt und somit eine Leistungseinstellung zum 07.Mai 2019 rechtswidrig war….

 

  1. Wer hat die Einstellung der Leistungen des UVG vom Jugendamt zum 01.04.2019 zu verantworten bzw . wer gab den Auftrag UVG von 1.1.2019 bis 30.04.2019 in Höhe von ca. 640 €von der alleinerziehenden Mutter  zurück zu fordern.

 

  1. Ist der KFB Leistungen bewusst, dass man mit solchem rechtswidrigen Vorgehen gegen alleinerziehende Mütter die Kündigung der Wohnung in Kauf nahm ?

 

  1. Meint in diesem Fall die Kreisverwaltung bzw. die Leitung der KFB nicht über das Ziel hinaus geschossen zu sein?

 

  1. Warum hat man in diesem Fall nicht Einsicht in die Unterlagen der Einwohnermeldeämter(hier Groß Zimmern) genommen. Hier ist ersichtlich, dass sich der ehemalige Lebens gefährde der Mutter nur vom 1.1.2019 bis zu  14.1.2019 in dieser Wohnung aufhielt.

 

  1. Geht die Kreisverwaltung bzw. die Leitung der KFB mit DIE LINKE überein, dass seit Verdoppelung der Außendienstmitarbeiter sich gleichzeitig dir Rechtswidrigkeit der Bescheide der KFB  verdoppelt hat?

 

  1. Sieht die Kreisverwaltung – oder die Leitung der KFB sich überhaupt einer Schuld bewusst. Meint sie dass sie zu Wohnraumkündigungen maßgeblich beiträgt?

 

Wenn ja.. warum

           

Wenn nein.. warum ?

           

 

Fall 3

 

  1. Wer hat die Leistungseinstellung der alleinerziehenden Mutter mit einem 6 Monate altem Kind so erlassen ?

 

  1. Wer hat dieser Einstellung in einer 4 Augen Überprüfung so zugestimmt.

 

  1. War der KFB Leistung nicht bekannt, das die für die nötige Kindergeldbeantragung notwendige Geburtsurkunde erst am 15.12.2018 (Geburt 08/18) Vorlage und so die verspätete Kindergeldbeantragung nicht zu Schuld der alleinerziehenden Mutter anzulasten ist.(Die Kindergeldbeantragung fand statt – wurde aber nicht vorgelegt.

 

  1. Gibt die Leitung der KFB uns recht, dass diese Leistungseinstellung überzogen und von wenig sozialem Mitgefühl gehandelt hat.

 

  1. Meint die KFB mit dieser Leistungseinstellung der wenig psychisch stabilen Mutter das Überleben nicht erleichtert zu haben.

 

  1. Ist die KFB Leistung bzw. die Sozialdezernentin aus dem Blickwinkel des Kampfes gegen Kinderarmut sich überhaupt einer Schuld in diesem Fall bewußt?

Wenn ja… was tut man zukünftig dagegen, dass solche Fälle nicht mehr passieren

           

Wenn nein..warum ist man sich keiner Schuld bewusst….Ist ein solches Vorgehen gegen alleinerziehende Mütter in dem Leitbild der KFB so formuliert…?

           

 

Sammelfrage Aktionsplan gegen Kinderarmut:

 

  1. Sind diese geschilderten Fälle Teil des Aktionsplanes gegen Kinderarmut?

 

  1. Wenn ja….was spricht dafür, dass solche Fälle zukünftig nicht mehr geschehen bzw. was tun die Verantwortlichen dagegen, dass so etwas nicht mehr passiert?

 

  1. Wenn nein..die gleiche Frage

 

 

 

Der Kreisausschuss hat sich eingehend mit den Einzelfällen beschäftigt und stellt fest, dass die Kreisagentur für Beschäftigung rechtskonform entscheidet.