Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Die Fraktion DIE LINKE fragt zu den „angemessenen Mieten im Landkreis nach:

 

  1. Wie sind die angemessenen Mieten im Landkreis Darmstadt Dieburg in der Zeit vom

 

·         bis 31.01.2015

·         01.02.2015 bis 31.01.2017

·         01.02.2017 bis 31.01.2019

·         01.02.2019 bis 31.01.2021

 

im Durchschnitt jährlich gestiegen?

 

Folgende durchschnittliche Steigerungen der angemessenen Unterkunftskosten in SGB II und SGB XII gab es in der Vergangenheit:

 

01.02.2011  - 31.01.2013                           + 1,76 %

01.02.2013 – 31.01.2015                           + 2,91 %

01.02.2015 – 31.01.2017                           + 7,13 %

01.02.2017 – 31.01.2019                           + 6,58 %

01.02.2019 – 31.01.2021                           + 6,45 %

           

  1. Bitte berechnen sie diese gestiegen Mieten beispielhaft in o.g. Zeitraum für die Kommunen

Groß Bieberau – Eppertshausen – Messel – Groß Zimmern – Babenhausen – Dieburg und Reinheim

 

Die durchschnittlichen Mietsteigerungen über alle Bedarfsgemeinschaftsgrößen ergaben sich wie folgt:

 

                                    Babenh. Dieburg   Eppertsh. Groß-B.  Groß-Z.     Messel     Reinh.

 

 01.02.2011  - 31.01.2013    +0,90%    - 1,16%   - 9,34%   +4,57%      -1,15%   +0,00%   +1,82%

 01.02.2013 – 31.01.2015    +2,84%    +2,35%  +3,63%   +0,40%     +4,11%   +4,26%   +1,75%

01.02.2015 – 31.01.2017     +5,42%  +13,55%  +5,66%    - 0,62%  +10,49%    +9,52%  +6,27%

01.02.2017 – 31.01.2019     +3,51%    +5,97%  +6,15%   +4,75%    +4,66%    +1,11%   +4,10%

01.02.2019 – 31.01.2021   +12,92%  +12,43%  +1,72%   +0,30%    +3,25%  +13,63%   +4,76%

 

Alle Veränderungen wurden dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt und dem Kreistag zur Kenntnis gegeben.

 

  1. Bitte erklären sie wie in den Kommunen Reinheim – Griesheim – Groß Zimmern – Weiterstadt – Pfungstadt- Dieburg – Babenhausen – sich für einen 1 Personen- 2 Personen – 3 Personen und 4 Personenhaushalt diese angemessenen Mieten durchschnittlich prozentual erhöhten?

 

Hierzu liegen keine Daten vor.

 

  1. Bitte ermitteln sie – Stand 1.7.2019 – die Anzahl derjenigen Bedarfsgemeinschaften, die aus ihrem Regelsatz für die Miete im Landkreis zuzahlen müssen ? (Sie letzte Antwort in dieser Frage ist unbefriedigend. In diese sozialpolitischen wichtigen Frage, erhielten wir erstmals die Antwort: Man könne diese Frage nicht beantworten- „die Zahlen seinen nicht valide“)Auf Nachfrage bekamen wir von Beschäftigten der KFB die Antwort : Es fehlten hierzu Serverkapazitäten---In Zeiten der Digitalisierung und der Zukunftswerkstadt Da/DI sollten solche wichtige Informationen zur Verfügung gestellt werden…

 

Nach wie vor können hierzu keine validen Zahlen geliefert werden. Das SGB II verfügt über ein enormes Kennzahlenset und Statistiken, aber diese Abfrage ist aus dem System nicht valide generierbar. Serverkapazitäten spielen dabei keine Rolle.

 

  1. Wie hoch ist der durchschnittlicher Mietpreis für qm für  angemessenen Wohnraum im Landkreis ?

 

Dazu kann keine Angabe gemacht werden, es existiert eine umfangreiche Richtlinie für jede der 23 Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Ein durchschnittlicher Mietpreis pro qm wird für den Landkreis nicht definiert. Die Richtlinie kann auf der Internetseite des Landkreises unter folgendem Link eingesehen werden.

https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt/kosten-der-unterkunft.html