Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Fries berichtet:

 

Als festgestellt wurde, dass beim Tunnelbau im Zuge der Ortsumgehung B 426 Nieder-Ramstadt in dem zu fördernden Gestein asbestähnliche Substanzen enthalten sind, waren Vorkehrungen zu treffen, um die Beschäftigen an der Baustelle vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Zuständige Überwachungsbehörde ist die Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Herr Dr. Walter, bei dem Regierungspräsidium Darmstadt. Für die ständige Baukontrolle vor Ort ist Herr Leiner-Weigand zuständig.

 

Der Kreistag ist über den Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss zu unterrichten.