Sitzung: 24.06.2019 Kreistag
Beschluss: zurückgezogen
Anfrage der Fraktion der CDU:
In verschiedenen Gremien des Landkreises wurde darüber informiert, dass der Landkreis sich von einer Führungskraft des Jugendamtes getrennt hat. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- In welcher Rechtsform befindet bzw. befand sich die genannte Führungskraft?
Mit der
Führungskraft war ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis vereinbart.
- Wann begann das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis?
Das
Arbeitsverhältnis wurde zum 01. Mai 2017 begründet.
- Welche Art der Kündigung wurde ausgesprochen? Welche Ereignisse haben hierzu geführt? Wann haben diese zeitlich stattgefunden?
Das
Arbeitsverhältnis wurde am 17. April 2019 außerordentlich fristlos gekündigt.
Aufgrund des
laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird um Verständnis gebeten,
dass hierzu
derzeit keine Angaben gemacht werden.
- Welche finanziellen Folgen hat die Entlassung der Führungskraft? (Sowohl ratierliche als auch einmalige.)
Die Zahlung des
Arbeitsentgelts wurde mit Ablauf des 17. April 2019 eingestellt.
- Welche bilanziellen Auswirkungen hat die Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt?
Derzeit gibt es
keine finanziellen und damit bilanziellen Auswirkungen aufgrund der
Kündigung des
Arbeitsverhältnisses. Die Stelle ist derzeit unbesetzt. Die Leitungsauf-
gaben werden
bis auf Weiteres von der Dezernentin wahrgenommen.
- Wie hoch waren die Kosten für das Bewerberauswahlverfahren der Führungskraft?
Die Kosten für
das extern begleitete Bewerberauswahlverfahren beliefen sich auf 8.330,00 Euro
(evtl. plus 10.253,52 Euro = 18.583,52 Euro).