Beschluss: zurückgezogen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

In verschiedenen Gremien des Landkreises wurde darüber informiert, dass der Landkreis sich von einer Führungskraft des Jugendamtes getrennt hat. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. In welcher Rechtsform befindet bzw. befand sich die genannte Führungskraft?

 

Mit der Führungskraft war ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis vereinbart.

 

  1. Wann begann das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis?

 

Das Arbeitsverhältnis wurde zum 01. Mai 2017 begründet.

 

  1. Welche Art der Kündigung wurde ausgesprochen? Welche Ereignisse haben hierzu geführt? Wann haben diese zeitlich stattgefunden?

 

Das Arbeitsverhältnis wurde am 17. April 2019 außerordentlich fristlos gekündigt.

Aufgrund des laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird um Verständnis gebeten,

dass hierzu derzeit keine Angaben gemacht werden.

 

  1. Welche finanziellen Folgen hat die Entlassung der Führungskraft? (Sowohl ratierliche als auch einmalige.)

 

Die Zahlung des Arbeitsentgelts wurde mit Ablauf des 17. April 2019 eingestellt.

 

  1. Welche bilanziellen Auswirkungen hat die Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt?

 

Derzeit gibt es keine finanziellen und damit bilanziellen Auswirkungen aufgrund der

Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Stelle ist derzeit unbesetzt. Die Leitungsauf-

gaben werden bis auf Weiteres von der Dezernentin wahrgenommen.

 

  1. Wie hoch waren die Kosten für das Bewerberauswahlverfahren der Führungskraft?

 

Die Kosten für das extern begleitete Bewerberauswahlverfahren beliefen sich auf 8.330,00 Euro (evtl. plus 10.253,52 Euro = 18.583,52 Euro).