Anfrage der Fraktion der FW-PP:
Die Kommunen konnten laut Beschluss 0310-2016/DaDi („Förderung des Aufbaus und versuchsweisen Betriebs einer frei zugänglichen, kommunalen, öffentlichen WLAN-Infrastruktur“) Fördergelder beantragen, was einige auch getan haben. Der Status dieser Projekte ist zu überprüfen und zu dokumentieren, wie in 0310-2016/DaDi beschlossen. Den Menschen im Kreis, die die Förderung finanziert haben, ist die Information, wo und mit welcher Qualität der Beschluss umgesetzt wurde, zur Verfügung zu stellen.
Im August 2016 hat
der Landkreis Darmstadt-Dieburg ein Förderprogramm für die Errichtung
und den Betrieb frei zugänglicher WLAN-Netze im Kreisgebiet verabschiedet.
Die Bedingungen für
die Förderung im Einzelnen:
- Die Stadt oder Gemeinde errichtet selbst oder durch beauftragte
Dritte an mindestens zwei räumlich getrennten, von der Kommune
ausgewählten, öffentlich zugänglichen Stellen ein registrierungsfreies,
für den Nutzer kostenloses WLAN-Netz mit der Bezeichnung „WLAN-LaDaDi“ und
bietet dieses für mindestens 24 Monate an.
- Der Antrag unter Benennung von mindestens zwei Standorten ist mit
einer kurzen Darstellung der am jeweiligen Standort zu erreichenden
Zielsetzung (Zielgruppe, Bedarf) form- und fristlos bis zum 31.03.2017
möglich. Die Prüfung und Zusage erfolgt unverzüglich nach Antragseingang.
- Die Errichtung und Inbetriebnahme hat binnen drei Monaten nach der
Förderzusage zu erfolgen und ist durch die Stadt oder Gemeinde dem
Kreisausschuss anzuzeigen.
- Bereits in Umsetzung befindliche oder umgesetzte Projekte der
Stadt oder Gemeinde sind nicht förderfähig.
- Die Nutzung ist im rechtlich zulässigen Rahmen zu dokumentieren
(z.B. Zahl der Nutzenden und Nutzungszeiten, übertragene Datenvolumina,
…).
- Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Positionen der WLAN-Netze
auf seiner Internetseite zu dokumentieren und das Projekt mit einer
Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. (Anmerkung: siehe https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/e-government/freies-wlan.html)
Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Hardware wurde an den jeweiligen Standorten verbaut und welche Kosten sind hierbei entstanden?
- Welcher Provider wurde jeweils eingesetzt und welche Kosten sind monatlich zu erwarten?
- Wie hoch sind die Kosten
für die jeweilige Einrichtung des Zugangs bzw. der Anbindung an die
vorhandene TK-Infrastruktur?
Die technische Realisierung wurde durch die Stadt oder Gemeinde gesteuert bzw. durchgeführt. Eine Bewertung der technischen Lösung sowie ein Nachweis der Kosten war für die Förderung vom Kreistag nicht gefordert worden.
- Welche Absicherung des
WLAN-Netzes wird jeweils eingesetzt?
Das geförderte WLAN-Netz sollte öffentlich zugänglich und registrierungsfrei realisiert werden, eine Absicherung der Netze (z. B. nach dem WPA-/WPA2-Standard) war nicht gefordert.
- Wie erfolgen Wartung und
Sicherstellung des laufenden Betriebs?
Die Wartung und der Betrieb liegen in der Verantwortung der Stadt oder Gemeinde.
- Welche Kommunen werden
WLAN nach dem „Aufbrauchen“ der Förderung abschalten?
Die Mindestbetriebszeit wurde bereits regelhaft erreicht. Bisher liegen dem Kreisausschuss keine Meldungen vor, dass die geförderten WLAN-Netze funktionslos oder endgültig abgeschaltet sind. Zufällig im Mindestzeitraum durchgeführte „Kontrollen“ der örtlichen Verfügbarkeit führten zu keinen Beanstandungen. Wie die Kommunen nach Ende der Mindestbetriebszeit mit den geförderten WLAN-Netzen umgehen, ist nicht bekannt.
Auf die Vorlage-Nr. 1277-2017/DaDi
und den dort gegebenen Bericht wird hingewiesen.