Beschlussvorschlag:
- In Seenot geratene Menschen sind grundsätzlich zu retten!
- Kriminelle Schlepperbanden sind durch die staatlichen Organe in Europa und in Afrika zu verfolgen und zu zerschlagen.
- Die Ursachen für die Flucht nach Europa sind in den Heimatländern zu suchen und zu lösen.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Dubliner Abkommens. Über eine mögliche Weiterverteilung der Flüchtlinge entscheiden die EU Institutionen.
- Abgelehnte Asylbewerber, die den Rechtsweg erfolglos beschritten haben, sind in die Herkunfts- oder Einreiseländer abzuschieben.