Nachtrag: 04.04.2019

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

  1. In Seenot geratene Menschen sind grundsätzlich zu retten!

 

  1. Kriminelle Schlepperbanden sind durch die staatlichen Organe in Europa und in Afrika zu verfolgen und zu zerschlagen.

 

  1. Die Ursachen für die Flucht nach Europa sind in den Heimatländern zu suchen und zu lösen.

 

  1. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Dubliner Abkommens. Über eine mögliche Weiterverteilung der Flüchtlinge entscheiden die EU Institutionen.

 

  1. Abgelehnte Asylbewerber, die den Rechtsweg erfolglos beschritten haben, sind in die Herkunfts- oder Einreiseländer abzuschieben.