Anfrage der Fraktion der AfD:
Im Juni werden nach derzeitiger Planung in Darmstadt zwei wichtige Verkehrsadern für Dieselfahrzeuge bereichsweise gesperrt: Die Heinrichstraße und die Hügelstraße. Von dieser Maßnahme werden sehr viele Pendler aus dem Landkreis stark betroffen sein. Die AfD-Fraktion fragt in diesem Zusammenhang:
- Inwieweit waren der Landrat oder Vertreter des Landkreises in den Prozess, der schließlich zur Entscheidung für eine Sperrung führte, eingebunden?
Der Fachbereich Verkehr des
Landkreises Darmstadt-Dieburg war in den Entscheidungsprozess (Stadt DA und
HMWVL) nicht eingebunden.
- Haben der Landrat oder Vertreter des Landkreises ihren Einfluss geltend gemacht, die Sperrung zu verhindern? Wenn nein, warum nicht?
Eine Möglichkeit der
Einflussnahme oder gar einer Verhinderung der Sperrung erschien aufgrund der
originären örtlichen Zuständigkeit der Stadt Darmstadt nicht gegeben, auch und
gerade, weil es sich nur um eine partiell begrenzte Sperrung von (Teil-)
Straßen im Stadtgebiet handelt und nicht etwa um eine komplette Zufahrts- oder
Durchfahrtssperre.
- Welche Maßnahmen sind vom Landkreis vorgesehen, um den Pendlern nach Darmstadt, die von diesen Sperrungen betroffen sind, Alternativen zu bieten?
Da es sich, wie unter 2. erläutert,
nur um partielle Sperrungen innerhalb des Stadtgebietes Darmstadt handelt,
liegt es im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Darmstadt, alternative
Fahrtstrecken innerhalb des Stadtgebietes zu prüfen, ggf. zu beschildern.
Die Zufahrtsmöglichkeit zum
Stadtgebiet Darmstadt bleibt dem Grunde nach bestehen.
Aufgrund differenzierter
Pendlerströme und der
unterschiedlichsten Fahrtziele, erscheint es aus Sicht des Fachbereiches
Verkehr des Landkreises Darmstadt-Dieburg weder sinnvoll, noch möglich, bereits
außerhalb der Stadt, im Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg,
Alternativstrecken auszuschildern. Letztlich ist die Prüfung möglicher und
sinnvoller alternativer Fahrtstrecken außerhalb des Stadtgebietes
ausschließlich dem Fahrzeughalter anhand des Einzelfalls und in Kenntnis des Startpunktes
sowie des Fahrtzieles möglich. Umfahrungsalternativen der Teilstrecken
innerhalb des Stadtgebiets fallen wiederum in den Zuständigkeitsbereich der
Stadt Darmstadt.