Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Im Juni werden nach derzeitiger Planung in Darmstadt zwei wichtige Verkehrsadern für Dieselfahrzeuge bereichsweise gesperrt: Die Heinrichstraße und die Hügelstraße. Von dieser Maßnahme werden sehr viele Pendler aus dem Landkreis stark betroffen sein. Die AfD-Fraktion fragt in diesem Zusammenhang:

 

  1. Inwieweit waren der Landrat oder Vertreter des Landkreises in den Prozess, der schließlich zur Entscheidung für eine Sperrung führte, eingebunden?

Der Fachbereich Verkehr des Landkreises Darmstadt-Dieburg war in den Entscheidungsprozess (Stadt DA und HMWVL) nicht eingebunden.

 

  1. Haben der Landrat oder Vertreter des Landkreises ihren Einfluss geltend gemacht, die Sperrung zu verhindern? Wenn nein, warum nicht?

 

Eine Möglichkeit der Einflussnahme oder gar einer Verhinderung der Sperrung erschien aufgrund der originären örtlichen Zuständigkeit der Stadt Darmstadt nicht gegeben, auch und gerade, weil es sich nur um eine partiell begrenzte Sperrung von (Teil-) Straßen im Stadtgebiet handelt und nicht etwa um eine komplette Zufahrts- oder Durchfahrtssperre.

 

  1. Welche Maßnahmen sind vom Landkreis vorgesehen, um den Pendlern nach Darmstadt, die von diesen Sperrungen betroffen sind, Alternativen zu bieten?

 

Da es sich, wie unter 2. erläutert, nur um partielle Sperrungen innerhalb des Stadtgebietes Darmstadt handelt, liegt es im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Darmstadt, alternative Fahrtstrecken innerhalb des Stadtgebietes zu prüfen, ggf. zu beschildern.

Die Zufahrtsmöglichkeit zum Stadtgebiet Darmstadt bleibt dem Grunde nach bestehen.

Aufgrund differenzierter Pendlerströme  und der unterschiedlichsten Fahrtziele, erscheint es aus Sicht des Fachbereiches Verkehr des Landkreises Darmstadt-Dieburg weder sinnvoll, noch möglich, bereits außerhalb der Stadt, im Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Alternativstrecken auszuschildern. Letztlich ist die Prüfung möglicher und sinnvoller alternativer Fahrtstrecken außerhalb des Stadtgebietes ausschließlich dem Fahrzeughalter anhand des Einzelfalls und in Kenntnis des Startpunktes sowie des Fahrtzieles möglich. Umfahrungsalternativen der Teilstrecken innerhalb des Stadtgebiets fallen wiederum in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Darmstadt.