Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

1.         Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Investitionsprogramm und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2018 - 2022 gemäß § 97 Abs. 1 HGO fest.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)    den Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 238.675 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 259.087 Euro (Fehlbedarf 20.412 Euro),

b)   den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -20.412 Euro, aus Investitionstätigkeit von 0 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro,

c)    keine Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

d)   keine Verpflichtungsermächtigungen,

e)    den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 15.000 Euro,

f)    die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 52.595 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.

 

2.         Der festgestellte Entwurf wird der Verbandsversammlung zur Beratung und

Beschlussfassung vorgelegt.