Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Das am 16.12.1998 beschlossene und am 28.05.2008 zuletzt geänderte Bauabfallsammelstellenkonzept (BASK) wird wie folgt geändert:

 

  1. Für die Einsammlung der Abfallfraktionen gemäß § 2 Abs. 3 Buchstabe h) der Abfallsatzung erhält die Stadt oder Gemeinde für höchstens eine Sammelstelle bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 4 Stunden

a)      eine Jahrespauschale von 12.000,-- €,

 

b)      und eine Öffnungspauschale von 25,-- € pro Öffnungsstunde im Kalenderjahr.

 

Bei Nichteinhaltung der Mindestöffnungszeiten wird die Pauschale anteilig gekürzt.

 

Die Einwohnerpauschale entsprechend der Anzahl der an eine Sammelstelle angeschlossenen Einwohner entfällt.

 

 

  1. Die Änderung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 


Alte Fassung:

 

1.    Für die Einsammlung der Abfallfraktionen gemäß § 2 Abs. 2 Buchstabe g) der Abfallsatzung
       erhält die Stadt oder Gemeinde für höchstens eine Sammelstelle bei einer wöchentlichen Öff-
       nungszeit von mindestens 4 Stunden

       a)  eine Jahresgrundpauschale von 10.000,-- €,

       b)  eine Einwohnerpauschale entsprechend der Anzahl der an eine Sammelstelle angeschlos                       senen Einwohner in Höhe von

                                                                                                

       c)  und eine Öffnungspauschale bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 5 bis 10 h in Höhe                   von