Sitzung: 15.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das am 16.12.1998 beschlossene und am 28.05.2008 zuletzt geänderte Bauabfallsammelstellenkonzept (BASK) wird wie folgt geändert:
- Für die Einsammlung der
Abfallfraktionen gemäß § 2 Abs. 3 Buchstabe h) der Abfallsatzung erhält
die Stadt oder Gemeinde für höchstens eine Sammelstelle bei einer wöchentlichen
Öffnungszeit von mindestens 4 Stunden
a) eine Jahrespauschale von 12.000,-- €,
b) und eine Öffnungspauschale von 25,-- € pro Öffnungsstunde im Kalenderjahr.
Bei Nichteinhaltung der Mindestöffnungszeiten wird die Pauschale anteilig gekürzt.
Die Einwohnerpauschale entsprechend der Anzahl der an eine Sammelstelle angeschlossenen Einwohner entfällt.
- Die Änderung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Alte Fassung:
1. Für die Einsammlung der Abfallfraktionen gemäß § 2 Abs. 2
Buchstabe g) der Abfallsatzung
erhält die Stadt oder Gemeinde für
höchstens eine Sammelstelle bei einer wöchentlichen Öff-
nungszeit von mindestens 4 Stunden
a) eine Jahresgrundpauschale von 10.000,-- €,
b) eine Einwohnerpauschale entsprechend der Anzahl der an eine
Sammelstelle angeschlos senen Einwohner in Höhe von
c) und eine
Öffnungspauschale bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 5 bis 10 h in Höhe von