Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses 2017

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HRB Treuhand GmbH, Neu-Isenburg, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.

 

b)    Entlastung des Verbandsvorstandes

Dem Verbandsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

c)    Behandlung des Jahresgewinnes 2017 aus dem steuerpflichtigen Bereich des Betriebes gewerblicher Art

Der Gewinn der Betriebe gewerblicher Art (BgA) des Jahres 2017 in Höhe von 3.726,09 €, zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2016 in Höhe von 8.329,52 €, insgesamt 12.055,61 €, wird in eine Rücklage für Ersatzbeschaffungen eingestellt.