Sitzung: 15.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HRB Treuhand GmbH, Neu-Isenburg, geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung in
Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.
b) Entlastung des Verbandsvorstandes
Dem
Verbandsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
c) Behandlung
des Jahresgewinnes 2017 aus dem steuerpflichtigen Bereich des Betriebes
gewerblicher Art
Der Gewinn der
Betriebe gewerblicher Art (BgA) des Jahres 2017 in Höhe von 3.726,09 €,
zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2016 in Höhe von 8.329,52 €,
insgesamt 12.055,61 €, wird in eine Rücklage für Ersatzbeschaffungen
eingestellt.