Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg richtet einen Verhütungsmittelfonds in Höhe von 30.000,--€ jährlich ein.
Ziffer 2 der Richtlinien zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds für Menschen mit geringem Einkommen wird wie folgt geändert:
„2. Gegenstand der
Förderung
Zu den Ausgaben der
Beratungsstellen gewährt der Landkreis Darmstadt-Dieburg für Hilfsmittel zur
Familienplanung z.B. Spirale, Kupferkette, Hormonring, Dreimonatsspritze,
Hormonstäbchen, Antibabypille, notfalls „die Pille danach“ sowie für die
Sterilisation (auch Männer) eine Zuwendung in Form eines Zuschusses von 50%
75%, in Härtefällen bis zu 100% der anerkennungsfähigen Kosten.“