Nachtrag: 29.08.2018

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg richtet einen Verhütungsmittelfonds in Höhe von 30.000,--€ jährlich ein.

 

Ziffer 2 der Richtlinien zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds für Menschen mit geringem Einkommen wird wie folgt geändert:

 

„2. Gegenstand der Förderung

Zu den Ausgaben der Beratungsstellen gewährt der Landkreis Darmstadt-Dieburg für Hilfsmittel zur Familienplanung z.B. Spirale, Kupferkette, Hormonring, Dreimonatsspritze, Hormonstäbchen, Antibabypille, notfalls „die Pille danach“ sowie für die Sterilisation (auch Männer) eine Zuwendung in Form eines Zuschusses von 50% 75%, in Härtefällen bis zu 100% der anerkennungsfähigen Kosten.“