Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Förderung von Angeboten der Hausaufgabenhilfe / Lernzeiten an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen wird nicht geändert.

 

Die Gustav-Heinemann-Schule in Dieburg und die Schillerschule in Pfungstadt sollen wie im Jahr 2017 auch im Jahr 2018 in die Liste der förderberechtigten Schulen aufgenommen werden.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2018 auf dem Produkt 1.03.09.02 (Schulentwicklung) und dem Sachkonto 7128000 (Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche) haushaltsrechtlich zur Verfügung.