Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Während in größeren Städten in Deutschland Dieselfahrverbote geplant bzw. bereits beschlossen wurden, rollt der, durch die Darmstädter Umweltzone verursachte LKW-Durchgangsverkehr unvermindert durch das Mühltal, Wembach-Hahn, Reinheim und Lengfeld.

 

Insbesondere auf Betreiben einer Reinheimer Bürgerinitiative wurde in Reinheim auf der Haupttransitstrecke (untere Darmstädter Straße, Bahnhofstraße und Ueberauer Straße) vor wenigen Monaten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingeführt. Die Ortsdurchfahrt Wembach-Hahn ist schon seit vielen Jahren Tempo 30 Zone.

 

Lärmbelästigung und Vibrationen durch die schweren Fahrzeuge werden zwar etwas gemindert, die Gefährdung für Fußgänger, Fahrradfahrer und Schulkinder bleibt indes auf den teils engen und nicht für den LKW-Transit tauglichen Straßen unvermindert hoch.

 

Ebenfalls unvermindert hoch bleibt die Feinstaubbelastung sowie die Belastung mit durch den Verbrennungsprozess in Dieselmotoren freigesetzte Stickoxide.

 

Die AfD-Fraktion hat daher folgende Fragen:

 

1.      Ist dem Landkreis bekannt, ob in der jüngeren Vergangenheit Messungen der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in den besonders betroffenen Gemeinden (Reinheim und Wembach-Hahn) durchgeführt wurden?

 

In Reinheim wurden Messungen durch das zuständige Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) bis 2015 durchgeführt. Messungen in Wembach-Hahn wurden nicht vorgenommen.

 

2.      Falls ja, mit welchem Ergebnis?

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3.      Falls nein, hat der Landkreis die Möglichkeit auf Messungen der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in diesen beiden Gemeinden hinzuwirken?

 

Da über einen längeren Zeitraum keine nennenswerte Überschreitung der Grenzwerte zu verzeichnen war, wurde die Messstation in Reinheim vom HLNUG abgebaut. Die Einrichtung einer Messstation durch das HLNUG erfolgt nur, wenn aufgrund der räumlichen und verkehrlichen Situation eine Überschreitung der Grenzwerte zu erwarten wäre.

 

4.      Welches Verkehrskonzept verfolgt der Landkreis, um die Orte Wembach-Hahn und Reinheim vom LKW-Durchgangsverkehr zu entlasten (Stichwort: Anschluss der A5/67 an die B26)?

 

Der Landkreis ist bestrebt, eine Reduzierung der verkehrlichen Belastung in den betroffenen Ortsdurchfahrten zu erreichen. Für Wembach-Hahn ist eine Ortsumfahrung in Planung; das Planfeststellungsverfahren soll dieses Jahr eingeleitet werden. Für Reinheim wurde neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h auch die wegweisende Beschilderung für den LKW-Verkehr dahingehend geändert, dass eine Umfahrung Reinheims von Ober-Ramstadt kommend über die B 38, B 26 und B 45 erfolgen soll.