Beschluss: erledigt

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag bittet den Kreisausschuss um Überprüfung von evtl. sittenwidrigen angewendeten Arbeitsverträge in den kreiseigenen GmbHs besonders bei der Fremdreinigung der Schulen und anderen kreiseigenen Liegenschaften im Landkreis Darmstadt Dieburg.

 

2.      Der Kreistag spricht sich für gute Arbeitsbedingungen und gegen alle Formen prekärer Beschäftigung(Leiharbeit, Geringfügige Beschäftigte, Mini Jobber und Leiharbeiterinnen) in seinen kreiseigenen GmbHs und seinen Liegenschaften, sowie den Schulen aus. Ziel sollte ein vollerwerbliche öffentliche tarifliche Beschäftigung nach TVÖD sein.

 

3.      Der Kreistag beschließt, dass alle Beschäftigungsformen und Arbeitsverträge der Fremdreinigung an den kreiseigenen Liegenschaften (Schulen, kreiseigene GmbHs, etc.) mit einem Einkommen unter 450 € im Monat oder unter 43,69 Stunden bei einem Tariflohn von derzeit 10,30 € im Landkreis Darmstadt Dieburg als sittenwidrig betrachtet werden.

 

4.      Die Kreisverwaltung wird gebeten mit dem Kreisausschuss und dem Da/DI Werk – auch um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden – in Verhandlungen mit den an der Fremdreinigung beteiligten Firmen- hinzuwirken, dass diese „Umziehzeiten“ vor und nach Beginn der Arbeit mit je 10 Minuten Um- und Ausziehzeiten pro Tag zusätzlich mit Beginn des Arbeitsvertrages rückwirkend den Betroffenen vergütet werden.

 

5.      Der Kreistag appelliert an die Verantwortlichen des Da/DI Werkes keine Vergaben von Fremdreinigung (vorliegend an den Schulen) zu vergeben, die eindeutig gegen Urteile des hess. Landesarbeitsgerichtes verstoßen. (Urteil vom 23.11.2015 – 16a 494/15- Urteil zu Umziehzeiten) Der Kreistag bekennt sich in seinen kreiseigenen GmbHs zu fairer Bezahlung, zu guten Löhnen und gegen Mini, Midi – Leiharbeit - gegen atypische Beschäftigungsformen. Das Ziel der Beschäftigung im Landkreis Darmstadt Dieburg muss eine voll zeitliche Beschäftigung sein.